Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Seit 1.1.2013 ist eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Diese regelt die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Diese Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der zu einer ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen soll.


Die Angewandte hat diese Gelegenheit genutzt, um einen gemeinsamen Blick auf die Arbeitsbedingungen an der Angewandten zu werfen, um mögliche psychische Belastungen herauszuarbeiten und Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln, um eine möglichst gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung zu schaffen.

Zentraler Bestandteil des Prozesses waren eine onlinebasierte Fragebogenerhebung, die Ende November 2013 stattgefunden hat und Kurzworkshops, die im Frühjahr 2014 für jedes Institut stattgefunden haben und in denen konkrete Maßnahmenideen entwickelt wurden.

Die Maßnahmenideen aus der Online-Befragung und den Institutsworkshops wurden gebündelt und ergänzt und im Herbst 2014 vom Rektorat zur Umsetzung beauftragt.

Hier finden Sie die Übersicht der Maßnahmen, die im Rahmen der Evaluierung beschlossen wurden. Alle Maßnahmen sind seit Herbst 2016 umgesetzt.

Maßnahmenliste Wintersemester 2016