Stipendien (Ausland)

>>>Die nächste Bewerbungsfrist ist der 15. November 2025. Das Bewerbungsfenster ist aktuell geschlossen.<<<



AUSLANDSSTIPENDIUM


Allgemeine Informationen

In dieser Aktion können nur Auslandsaufenthalte von ordentlichen Studierenden bis zu einer Maximaldauer von 6 Monaten gefördert werden.

Einreichtermine:

15. Mai
15. November

Geförderte Projekte

  • Fachspezifische Kurse im Ausland (z.B. Jointprogramme, Studienaustausch, Praktika - außerhalb ERASMUS+)
  • Künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten im Ausland (z.B. Recherche - länger als 1 Monat)
  • Auslandskostenzuschüsse (z.B. Projekt, Ausstellung, etc.)
  • NICHT elegible für Marshall Plan Stipendium
  • KEINE ERASMUS+ Verlängerungen (Zero Grant)
  • KEINE (Gruppen)Exkursionen
  • KEINE Destinationen mit Reisewarnung ab Stufe 4

Richtsätze

Die Richtsätze betragen für Länder innerhalb Europas EUR 400.- und für Übersee EUR 800.- monatlich; die max. Aus­zah­lungs­summe ist jedoch mit EUR 2.400.- limitiert. Die Gewährung des Stipendiums ist in jedem Fall abhängig von der Bedeckbarkeit aus budgetären Mitteln der Universität und der Anzahl der Anträge. Es wird demnach keine Gewährleistung geben.


Reisehinweise

Ein Hinweis aus aktuellem Anlass: Visa und andere Reisedokumente werden – gerade in Ländern wie USA und UK – bei der Einreise streng kontrolliert. Zu beachten ist, dass es je nach Aufenthaltszweck unterschiedliche Visakategorien gibt: Ein Praktikum kann ein anderes Visum erfordern als ein Studienaufenthalt! Außerdem ist zu bedenken, dass ein erteiltes Visum keine Garantie für die tatsächliche Einreise ist - die endgültige Entscheidung liegt immer beim Grenzpersonal.
Studierende im Ausland sind Botschafter*innen der Angewandten! Euer Verhalten im Ausland reflektiert auf alle Mitglieder unserer Universität – bitte helft uns dabei, die guten Beziehungen zu unseren Partnerinstitutionen aufrechtzuerhalten und informiert euch im Vorfeld über die sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in eurem Gastland.
Österreicher*innen können zur Sicherheit ihren Auslandsaufenthalt beim österreichischen Außenministerium (Link zur Auslandsservice-App) anmelden. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Heimatlandes.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ordentlicher Studierende*r an der Universität für angewandte Kunst Wien. Man muss während des Auslandsaufenthalts inskribiert sein.
  • Der ständige Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (z.B. Beruf, Studium) muss in Österreich sein.
  • Der Antrag sollte vor der Mobilität einlangen.
  • Geplante Vorhaben müssen im Zusammenhang mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien stehen.
  • Es werden nur Mobilitäten gefördert, die nicht vom Erasmus+ Programm abgedeckt sind, selbst wenn die Erasmus+ Mobilität Zero Grant ist.
  • Förderungsdauer: 2 Tage bis 6 Monate (ein Semester)

Bewerbungsunterlagen

Es werden NUR VOLLSTÄNDIGE Anträge bearbeitet.

  • Online Bewerbungsformular (Ausfülltes Dokument wird als pdf per automatisierter E-mail zum Upload zugesendet. Beachten Sie auch Ihren Spam-Ordner.)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (nur, wenn die Zeichenanzahl im Onlineformular überstiegen wird)
  • ein Empfehlungsschreiben von Fachprofessor*innen unserer Universität: Liste der eligiblen Professor*innen (PHD-Studierende reichen nur ein Empfehlungsschreibens des:der Hauptbetreuer:in ein)
  • Sammelzeugnis und/oder letztes Abschlusszeugnis
  • Nachweis über Lebensmittelpunkt in Österreich gemäß eines aktuellen Meldezettels (Ausnahme: PhD-Studierende, siehe unten)
  • Nur PhD-Studierende: Nachweis, dass der Start der Auslandsreise aus Wien erfolgt, d.h. Flug-, Bus-, oder Zugtickets. (Kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.)
  • Zusage der Gastinstitution (Kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.) ODER Zusage bei Praktika inklusive verpflichend die Höhe des Honorars
  • Antrag auf Vorausbescheid (Studium / Praktikum) (Aktuelles Formular ist im Studiendekanat downzuloaden/einzuholen. Kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.)
  • Wenn Sie mehr als zwei Monate mobil sind, müssen Sie das Formular 01 nach der Abgabe ihrer Bewerbunsunterlagen und Formular 01.1 nach der Zusage Ihrer Gastuniversität/Ihres Praktikumsgebers in unserer Mobilitätsdatenbank ausfüllen, wenn nicht bereits geschehen. Infos finden Sie hier.

Einreichung

  1. ONLINEANMELDUNG: https://form.jotform.com/250494507924361
  2. DATENUPLOAD: Die Bewerbungsunterlangen müssen vollständig per File-Drop auf einen Link, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung über das Onlineformular zugeschickt wird, fristgerecht hochgeladen werden. (Nota bene: Sie bekommen keine Bestätigungsemail nach dem Datenupload. Wir überprüfen Ihre Bewerbung innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Bewerbungsschluss und teilen Ihnen mit, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und Ihren Spamfolder in dieser Zeit, da unvollständige Bewerbungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.)
Nach 4-6 Wochen bekommen Sie eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung.

Achtung: Für das/die Semester, in das/die der/die Auslandsaufenthalt/e (im Falle eines Studienaufenthalts oder Praktikums / min. 2 Monate) - fällt/fallen, sind sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebeiträge zu bezahlen. An der Angewandten muss dennoch der ÖH-Beitrag bezahlt werden. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studienbeiträge auf jeden Fall an der Angewandten bezahlt werden.

NACH ABSCHLUSS der Mobilität sind
 
  • 1 Bestätigung (Transcript of Records, Arbeitszeugnis, etc.)
  • 1 persönlicher Bericht (1-3 Seiten)
  • ggf. 1 Anerkennungsbescheid (bei Studienaufenthalten und Praktika)
auf unserer Mobilitätsdatenbank hochzuladen. Füllen Sie dazu das Formular 04 aus. Andernfalls wird der Zuschuss zurückgefordert!
 

>>>Die nächste Bewerbungsfrist ist der 15. November 2025. Das Bewerbungsfenster ist aktuell geschlossen.<<<


Equality for Mobility (EfM) - Chancengleichheitsstipendium für Mobilitäten

Mit dem Stipendium Equality for Mobility (EfM) werden kurzfristige Mobilitäten für Studierende mit Betreuungspflichten, Studierende mit Beeinträchtigung und/oder Studierende mit ökonomischen Hindernissen - bevorzugt ohne vorherige Auslandserfahrungen - gefördert, um in Bezug auf Mobilitätserfahrungen wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen den Studierenden herzustellen.

  • Förderungsdauer 2 Tage bis 6 Monate (ein Semester)
  • Fördersumme* beträgt maximal EUR 2.400.- (zusätzlich zum Auslandsstipendium oder Erasmus+ Stipendium)

Einreichtermine:

15. Mai
15. November

Bewerbungsvoraussetzungen**

Equality for Mobility (EfM) kann von ordentlichen Studierenden der Universität für angewandte Kunst Wien ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bewerbung für das Auslandsstipendium der Angewandten oder eines Erasmus+ Stipendiums** beantragt werden.

Zusätzlich zu einer positiven Bestätigung des geplanten Auslandsvorhabens (z.B. Zusage für einen Auslandsaufenthalt an einer Universität, Praktikum, Recherchetätigkeit, etc.), müssen einer der oder mehrere Faktoren für die Gewährung des (EfM) Stipendiums zutreffend sein und mit ausführlicher Begründung und etwaigen Nachweisen belegt werden:

  • Kinderbetreuungspflichten / andere Betreuungspflichten / Unterhaltszahlungen
  • Beeinträchtigung (Behinderung, chronisch-physische oder -psychische Erkrankung)
  • Ökonomische Hindernisse

Bewerbungsunterlagen***

  • Online Bewerbungsformular (Ausfülltes Dokument wird als pdf per automatisierter E-mail zum Upload zugesendet. Beachten Sie auch Ihren Spam-Ordner.)
  • Beleg(e) durch geeignete Nachweise**** Online Bewerbungsformular
  • Aussagekräftige Begründung bei ökonomischen Hindernissen
  • CV und Nachweis der Aufnahme an der Gastinstitution zusätzlich beilegen, wenn nicht für das Auslandsstipendium angesucht wird

Einreichung

  1. ONLINEANMELDUNG: https://form.jotform.com/250494507924361
  2. DATENUPLOAD: Die Bewerbungsunterlangen müssen vollständig per File-Drop auf einen Link, der nach der Anmeldung zugeschickt wird, fristgerecht hochgeladen werden. (Nota bene: Sie bekommen keine Bestätigungsemail nach dem Datenupload. Wir überprüfen Ihre Bewerbung innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Bewerbungsschluss und teilen Ihnen mit, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und Ihren Spamfolder in dieser Zeit, da unvollständige Bewerbungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.)
Nach 4-6 Wochen bekommen Sie eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung.

NACH ABSCHLUSS des Vorhabens sind

  • 1 Bestätigung (Transcript of Records, Arbeitszeugnis, etc.)
  • 1 persönlicher Bericht (1-3 Seiten)
  • ggf. 1 Anerkennungsbescheid (bei Studienaufenthalten und Praktika)
auf unserer Mobilitätsdatenbank hochzuladen. Füllen Sie dazu das Formular 04 aus. Andernfalls wird der Zuschuss zurückgefordert!

Equality for Mobility (EfM) wird zweimal im Jahr, nach Juryentscheid transparent und aliquot, an Antragsteller*innen ausgeschüttet und unterliegt einer internen maximalen Staffelung. Richtwerte ab einem Auslandsaufenthalt von 3 Monaten, wobei die Gewährung des Stipendiums aber in jedem Fall abhängig ist von der Bedeckbarkeit aus den budgetären Mitteln der Universität: Niedrig (EUR 800.- mit Kind od. Beeinträchtigung, exkl. ökonomische Hindernisse), Mittel (EUR 1.600.- ökonomische Hindernisse ohne weitere Faktoren), Hoch (EUR 2.400.- mindestens 2 Faktoren müssen zutreffen)

** Ist ein Studienaufenthalt oder Praktikum durch Erasmus+ gefördert, wird bei Betreuungspflicht und/oder Beeinträchtigung der Studierenden der Erasmus+ Zuschuss direkt von der EU beantragt. Studienbehilfebezieher:innen beantragen einen Auslandszuschuß direkt bei ihrer Studienbeihilfebehörde. Zusätzlich kann im Ausnahmefall eine Förderung bei ökonomischen Hindernissen aus dem EfM beantragt werden, die individuell begutachtet wird. Erasmus+ Teilnehmende, die ihren Aufenthalt verlängern, können kein EfM beantragen!

*** Erklärung, CV und Finanzierungsplan müssen zusätzlich eingereicht werden, wenn nicht für ein Auslandsstipendium angesucht wird.

**** Nachweise können sein: Bestätigung des Härtefallfonds der Studienvertretung innerhalb der letzten 3 Semester, Nachweis von Kinderbetreuungs- bzw. anderer Betreuungspflichten, Unterhaltszahlungen, aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate, Behindertenausweis oder ärztliches Attest (inkl. Nachweis der Mehrkosten), Nachweis über Selbstfinanzierung des Studiums (Working Student) etc.

Marshall Plan - Stipendium

Gefördert durch die Österreichische Marshallplan-Stiftung wurde ein akademisches Austauschprogramm zur Finanzierung von Stipendien und Fellowships für den akademischen Austausch zwischen Österreich und den USA eingerichtet. Der Schwerpunkt des Programms liegt ausschließlich auf der Forschung im Bereich der technischen Wissenschaften.

  • Dauer: min. 3 Monate
  • Leistung: EUR 4.000,- bis EUR 10.000,- (siehe scholarship calculations)
  • Einreichtermin: 3. März - 21. April 2025 (interne Deadline) (Start des Auslandsaufenthalts ab frühestens August 2025), der nächste Einreichtermin ist September/Oktober 2025 mit Start ab frühestens Jänner 2026.
  • Einreichung und Vorabklärung: International Office / Alexander Draxl, PhD (Karenziert bis August 2025: Mag.a Veronika Merklein)
  • Marshall Plan Stipendiat*innen sind nicht eligibel für das Auslandsstipendium sowie EfM (Equality for Mobility Grant)!


Reisehinweis

Ein Hinweis aus aktuellem Anlass: Visa und andere Reisedokumente werden – gerade in Ländern wie den USA – bei der Einreise streng kontrolliert. Zu beachten ist, dass es verschiedene Visakategorien gibt: Bitte informiere dich über die verschiedenen Kategorien und bewerbe dich für das Visum, das am besten für deinen geplanten Aufenthalt geeignet ist! Außerdem ist zu bedenken, dass ein erteiltes Visum keine Garantie für die tatsächliche Einreise ist - die endgültige Entscheidung liegt immer beim Grenzpersonal.
Österreicher*innen können zur Sicherheit ihren Auslandsaufenthalt beim österreichischen Außenministerium (Link zur Auslandsservice-App) anmelden. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Heimatlandes.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ordentliche Master- und Doktoratsstudierende sowie Diplomstudierende (2. Abschnitt) der Universität für angewandte Kunst Wien
  • Studiengänge: Architektur, Konservierung und Restaurierung, Art x Science School for Transformation, Art & Science, Industrial Design, Digitale Kunst, Experimental Game Cultures, Doktoratsstudium der Naturwissenschaften, der technischen Wissenschaften und der künstlerischen Forschung (PhD in Art)
  • Das eingereichte Rechercheprojekt muss einen technischen Hintergrund haben.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Projektbeschreibung (1.500 - 2.500 Wörter) inkl. Titel des Rechercheprojekts, Betreuer*in der Heimatuniversität, Betreuer*in der Gastuniversität, kurze Beschreibung des Recherchefokus, Zielsetzungen, detaillierte Beschreibung der Recherchefrage, methodische Überlegungen, Arbeitsablauf, Relevanz und zu erwartende Ergebnisse
  • Curriculum Vitae (tabellarisch)
  • OPTIONAL: Empfehlungsschreiben, Publikationsliste, Vortragsliste
  • Mehr Informationen finden Sie hier.

Nach Abschluss des Forschungsaufenthalts

Der/Die Teilnehmer*in muss eine Forschungsarbeit oder einen Dokumentationsbericht über ihre Forschungsarbeit einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

















Unabhängige Programme und Förderungen, für die sich (Doktorats)Studierende und Postgraduierte selbst bewerben können



Allgemeine Datenbanken


Auslandsstipendien, die aus österreichischen Bundesmitteln oder aus Mitteln der Europäischen Kommission für dieselbe Aktivität finanziert werden, dürfen aufgrund des Verbots der Doppelfinanzierung nicht gleichzeitig mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss genossen werden.

Bitte auch die Newsletter der Universität für angewandte Kunst Wien lesen und jene der jeweiligen Interessengemeinschaften abonnieren. Projektstipendien und Artist-in-Residence-Programme des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKOES) und der Ländervertretungen für Postgraduierte sind hier nicht explizit erwähnt.

Kontakt
International Office

Öffnungszeiten
Dienstags, 11-13 und 14-17 Uhr
und nach Vereinbarung
 
Adresse:
Expositur Georg-Coch-Platz
Georg-Coch-Platz 2 | Raum 010 | 1010 Wien | Österreich
international.office@uni-ak.ac.at

Mag.a Astrid Anna Behrens
Leitung
Verträge, Policy, Personalmobilität
T: +43-1-71133-3170

Doris Grössing-Schima
Exchange Coordinator
Outgoing Studierende
T: +43-1-71133-3171
doris.groessing-schima@uni-ak.ac.at

Alexander Draxl, PhD (karenziert bis August 2025: Mag.a Veronika Merklein)
Exchange Coordinator
Incoming Studierende
Auslandsstipendien
Behindertenbeauftragter für Studierende
T: +43-1-71133-3173 (Durchwahl Team Barrierefrei: -3174)
alexander.draxl@uni-ak.ac.at

Dipl.-Theatr. Lena Wicke-Aengenheyster
Digital & Financial Manager
T: +43-1-71133-3172
lena.wicke-aengenheyster@uni-ak.ac.at

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Angewandte
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ERASMUS+ Info
University Name:
Universität für angewandte Kunst Wien / University of Applied Arts Vienna (UAAV)
ERASMUS Code: A WIEN07
OID: E10207671
PIC number: 999542321





7 Tipps für nachhaltigeres Reisen an die Gastinstitution


  • So selten fliegen wie möglich (Kurzstrecken vermeiden)
  • Flüge kompensieren
  • Gute Reisevorbereitung (Bus, Bahn, Fahrrad) 
  • Weniger Gepäck ist oft mehr
  • Digitale Infos reichen aus
  • Auch Destinationen in der Nähe können spannend sein
  • Vor Ort öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder verwenden
Green ERASMUS
Nightjet OeBB