Vereinbarkeit von Pflege und Beruf/Studium
Es ist nicht immer einfach, Pflegeaufgaben und Betreuungspflichten mit Arbeit bzw. Studium zu vereinbaren.
Manches ist planbar und vorhersehbar, wie die Organisation von Kindergartenplätzen. Anderes trifft uns plötzlich und erfordert
Informationen, persönliche Auseinandersetzung und Entscheidungen. Manches vergeht rasch wieder, anderes bleibt für eine längere
Zeit Teil unseres Lebens.
Was tue ich, wenn...
... mein Kind krank wird?
... meine Eltern betreuungsbedürftiger werden?
... die*der Partner*in einen Unfall hat?
Die Universität für angewandte Kunst Wien ist sich ihrer Verantwortung als Dienstgeberin und Studienort in Bezug auf diese
Themen bewusst. In der Satzung hat sie ihre Haltung und mögliche Maßnahmen definiert, wie die Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf bzw. Studium erreicht werden können.Dort steht unter Punkt VIII. Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Privatleben, insbesondere Familie, u.a."§ 65 Niemand darf aufgrund bestehender Betreuungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Studium oder dem Arbeitsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden."Quelle: Universität für angewandte Kunst Wien, Satzung, gemäß § 19 des UG 2002, S. 59
Information zu...
Pflegefreistellung
- Für die Pflege welcher Personen kann ich eine Pflegefreistellung bekommen?
- Wie viele Tage stehen mir zu?
- Wem und wann muss ich die Pflegefreistellung melden?
Infos zur hausinternen Regelung finden Sie auf der Base unter "Pflegefreistellung"https://base.uni-ak.ac.at/cloud/index.php/f/18849576
Abwesenheiten
- Was sind berechtigte Gründe für eine Abwesenheit?
- Wem und wann muss ich eine Abwesenheit melden?
- Was muss ich - außer der Meldung - noch machen?
Infos zur hausinternen Regelung finden Sie auf der Base unter "Abwesenheit"https://base.uni-ak.ac.at/cloud/index.php/f/18470341
Beratungseinrichtungen