15. September 2022
Verhalten bei
Erkrankung bzw. Kontakt zu einem COVID-19 FallKommen Sie bei Krankheitssymptomen nicht an die Angewandte
und klären Sie diese in jedem Fall mittels PCR-Test ab. Selbiges gilt auch für alle, die ohne Schutzmaßnahmen Kontakt zu einer
an COVID erkrankten Person hatten.
Sollten Sie an COVID erkrankt sein, dann dürfen Sie die Angewandte nicht
betreten – dies gilt auch für symptomlos Infizierte und Personen mit leichtem Krankheitsverlauf!Der Zutritt
an die Universität ist erst wieder mit einer Freitestung frühestens ab Tag 5 und ausschließlich mittels PCR-Test (negativ
oder CT-Wert ≥30) gestattet.
Falls es bei einer Person im gemeinsamen Haushalt zu einer COVID-Erkrankung gekommen
sein sollte und eine räumliche Isolation nicht möglich ist, dürfen Sie die Universität ebenfalls für 5 Tage nicht betreten.
Auch in diesem Fall ist ein negativer PCR-Test von Tag 5 Voraussetzung für den Zutritt an die Angewandte.
Für Mitarbeiter*innen
gilt: Informieren Sie Ihre*n Vorgesetzte*n und vereinbaren Sie, wenn möglich, Homeoffice. Der COVID-Stabsstelle (
covid@uni-ak.ac.at)
sowie der Personalabteilung (
personalabteilung@uni-ak.ac.at) ist das PCR-Testergebnis
des erkrankten Haushaltsmitglieds vorzulegen.
Meldepflicht für Mitarbeiter*innen und StudierendeCOVID-Erkrankungen sind umgehend an die COVID-Stabsstelle zu melden (
covid@uni-ak.ac.at,
+43 664 883 45 033).
Mitarbeiter*innen müssen zusätzlich ab dem 1. Tag des Krankenstands eine Arztbestätigung an
die Personalabteilung (
personalabteilung@uni-ak.ac.at) übermitteln.
FFP2-Masken und TestenWir empfehlen Ihnen dort, wo es die Situation erfordert
oder wo mehrere Personen eng beisammen sind, eine FFP2-Maske zu tragen. Achten Sie auf die Einhaltung der allgemein bekannten
Hygienemaßnahmen und nehmen Sie weiterhin die kostenlosen PCR- und Antigen-Testangebote in Anspruch.
Den Empfehlungen
des Nationalen Impfgremiums folgend, möchten auch wir zur
COVID-19-(Auffrischungs-)Impfung aufrufen und Ihnen
nahelegen, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.
Alle weiteren Regelungen bleiben aufrecht und
können
hier nachgelesen werden. Über etwaige Änderungen informieren wir
Sie wie gewohnt umgehend.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes, neues Studienjahr!
Mit
besten Grüßen,
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
Rektorat