COVID-19: Universitätsbetrieb ab 1. Oktober 2022

15. September 2022
Liebe Universitätsangehörige,

wie angekündigt, möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die COVID-Regelungen für den Universitätsbetrieb ab 1. Oktober 2022 informieren.
Verhalten bei Erkrankung bzw. Kontakt zu einem COVID-19 Fall

Kommen Sie bei Krankheitssymptomen nicht an die Angewandte und klären Sie diese in jedem Fall mittels PCR-Test ab. Selbiges gilt auch für alle, die ohne Schutzmaßnahmen Kontakt zu einer an COVID erkrankten Person hatten.

Sollten Sie an COVID erkrankt sein, dann dürfen Sie die Angewandte nicht betreten – dies gilt auch für symptomlos Infizierte und Personen mit leichtem Krankheitsverlauf!
Der Zutritt an die Universität ist erst wieder mit einer Freitestung frühestens ab Tag 5 und ausschließlich mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) gestattet.

Falls es bei einer Person im gemeinsamen Haushalt zu einer COVID-Erkrankung gekommen sein sollte und eine räumliche Isolation nicht möglich ist, dürfen Sie die Universität ebenfalls für 5 Tage nicht betreten. Auch in diesem Fall ist ein negativer PCR-Test von Tag 5 Voraussetzung für den Zutritt an die Angewandte.
Für Mitarbeiter*innen gilt: Informieren Sie Ihre*n Vorgesetzte*n und vereinbaren Sie, wenn möglich, Homeoffice. Der COVID-Stabsstelle (covid@uni-ak.ac.at) sowie der Personalabteilung (personalabteilung@uni-ak.ac.at) ist das PCR-Testergebnis des erkrankten Haushaltsmitglieds vorzulegen.

Meldepflicht für Mitarbeiter*innen und Studierende

COVID-Erkrankungen sind umgehend an die COVID-Stabsstelle zu melden (covid@uni-ak.ac.at, +43 664 883 45 033).

Mitarbeiter*innen müssen zusätzlich ab dem 1. Tag des Krankenstands eine Arztbestätigung an die Personalabteilung (personalabteilung@uni-ak.ac.at) übermitteln.

FFP2-Masken und Testen

Wir empfehlen Ihnen dort, wo es die Situation erfordert oder wo mehrere Personen eng beisammen sind, eine FFP2-Maske zu tragen. Achten Sie auf die Einhaltung der allgemein bekannten Hygienemaßnahmen und nehmen Sie weiterhin die kostenlosen PCR- und Antigen-Testangebote in Anspruch.

Den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums folgend, möchten auch wir zur COVID-19-(Auffrischungs-)Impfung aufrufen und Ihnen nahelegen, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.

Alle weiteren Regelungen bleiben aufrecht und können hier nachgelesen werden. Über etwaige Änderungen informieren wir Sie wie gewohnt umgehend.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes, neues Studienjahr!

Mit besten Grüßen,
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
 
Rektorat