Die
Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich Architektur
dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale Architekturszene
erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch Prozesse gefördert
werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Wer
kann sich bewerbenAntragsberechtigt sind Architekt:innen, und Baukulturschaffende, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister),
- wenn
ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
- wenn sie
keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen
müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang
mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt
max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule
immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.
Kulturschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate
oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl: 8
Stipendiendauer: Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Dezember
2025
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.000,00
Alleinerzieher:innen und/oder
Beziehung von KinderbetreuungsbonusEin um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht
Antragsteller:innen zu.
Einreichung Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per
Online-Formular
einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- vollständig ausgefülltes Online-Formular,
- geplantes
Arbeitsvorhaben sowie eine Kurzfassung von maximal 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum,
Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität/Hochschule, Klasse, Professor:innen) und
zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
- Abschlusszeugnis,
- Auszug aus dem Melderegister (nicht
älter als 12 Monate),
- Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die
Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen
werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung
zu unterzeichnen.
Mentoring-Programm für Architekt*innen:In Kooperation mit der Universität
für angewandte Kunst, Institut für Architektur kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden. Interessierte
Antragstellerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt
im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs)
ist erwünscht (
https://sdgs.un.org/goals).
KontaktFür inhaltliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung
IV/B/4 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:
architektur@bmwkms.gv.atBei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: E-Mail:
formular.service@bmwkms.gv.atoder
Telefon: +43 1/71 606 – 851144.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.
Die Ausschreibung
kann auch
online eingesehen
werden.