Startstipendium 2025 Architektur
Due date: 15. September 2025
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich
Architektur dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale
Architekturszene erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch
Prozesse gefördert werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Wer kann sich bewerben
Antragsberechtigt sind Architekt:innen,
und Baukulturschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben
(Auszug aus dem Melderegister),- wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem
Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
- wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss
haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen
müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang
mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt
max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule
immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.
Kulturschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate
oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl: 8
Stipendiendauer: Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Dezember
2025
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.000,00
Alleinerzieher:innen und/oder
Beziehung von Kinderbetreuungsbonus
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht
Antragsteller:innen zu.
Einreichung
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular
einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:- vollständig ausgefülltes Online-Formular,
- geplantes Arbeitsvorhaben sowie eine Kurzfassung von maximal 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität/Hochschule,
Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
- Abschlusszeugnis,
- Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
- Portfolio der bisherigen
Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die Größe der Dateien darf
insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Mentoring-Programm für Architekt*innen:
In Kooperation mit der Universität für angewandte Kunst,
Institut für Architektur kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden. Interessierte Antragstellerinnen
werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung
der Startstipendiatinnen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals).
Kontakt
Für inhaltliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung
IV/B/4 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: architektur@bmwkms.gv.at
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.atoder
Telefon: +43 1/71 606 – 851144.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.
Die Ausschreibung
kann auch online eingesehen
werden.