Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2020
mit Unterstützung des
Wiener Städtischen Versicherungsvereins
Einreichfrist: 15. Mai 2020
Projektablauf
1. Studierende übermitteln ihre Bewerbung
an ihre Universität.
2. Jede der vier Universitäten wählt bis zu drei Studierende aus und übermittelt deren Bewerbungen
an Ö1.
3. Die maximal 12 Finalist/innen übermitteln je ein Vorstellungsvideo und drei Original-Arbeiten an Ö1.
4.
Jurysitzung: Die Jury erstellt eine Shortlist von vier Kandidat/innen und ermittelt daraus eine/n Gewinner/in des
Stipendiums.
5. Via Online-Publikums-Voting wird parallel dazu aus den 12 Finalist/innen ein/e Publikumspreisträger/in ermittelt.
6. Die Werke der vier Kandidat/innen der Shortlist sowie der Publikumspreisträgerin/des -preisträgers werden
in Wien
ausgestellt.
7. Verleihung: Zum Termin der Ausstellungseröffnung werden beide Gewinner/innen bekanntgegeben und das
Stipendium verliehen.
8. Der/die Gewinner/in des Stipendiums erhält € 10.000,–.
Ö1 TALENTESTIPENDIUM FÜR
BILDENDE KUNST 2020
TEILNAHMEBEDINGUNGEN. FRISTEN. JURY.
Das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst in der
Höhe von 10.000 Euro, das vom Wiener Städtischen Versicherungsverein zur Verfügung gestellt wird, wird von Ö1 heuer bereits
zum dreizehnten Mal ausgeschrieben.
Dieser Ö1 Preis dient der Nachwuchsförderung von Studierenden, die an einer der folgenden
vier Universitäten studieren: Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität
Linz, Universität Mozarteum Salzburg.
Bewerben können sich alle österreichischen (beziehungsweise in Österreich) Studierenden
der oben angeführten Kunstuniversitäten, die zum Ende der Einreichfrist des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst
2020
folgende Kriterien erfüllen:
• Die Bewerber/innen müssen als ordentliche Hörer/innen an einer der
angeführten
Kunstuniversitäten eingeschrieben sein.
• Die Bewerber/innen müssen sich bereits im zweiten Studienabschnitt
(alte
Studienordnung) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Master-
Studiums befinden.
• Studierende, die Bezieher/innen
eines oder mehrerer Stipendien sind,
welche zum Zeitpunkt der Einreichung die Gesamthöhe von insgesamt
3.000 Euro
pro Jahr übersteigen, sind vom Ö1 Talentestipendium
für bildende Kunst 2020 ausgeschlossen (ausgenommen davon
sind
die Studienbeihilfen der Studienbeihilfenbehörde).
• Studierende, die sich im Rahmen eines Studierenden-Mobilitätsprogrammes
(ERASMUS, Joint Study etc.) in Österreich befinden, sind
von der Teilnahme ausgeschlossen.