Zweck/Intention: Die Hans-Hollein-Projektstipendien
im Bereich Architektur und Design sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden
jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen
Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.
Ziel ist die Ermöglichung
künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug
auf das Werk Hans Holleins.
Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem
Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in
Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.
Zielgruppe: Antragsberechtigt
sind Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich,
von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die
bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier
oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein
weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl:
bis zu 2 Stipendien
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben soll 2020 begonnen
werden
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 7.800,00
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe
für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft,
eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe
vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per
Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss:
15. Juli 2020 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „Hans-Hollein-Projektstipendium“
zu kennzeichnen.
Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher
Ausfertigung einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- genau ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular
Hans-Hollein-Projektstipendium www.bmkoes.gv.at,
- Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben
mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform),
- Adressen
inkl. Telefon und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort,
Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen
und beruflichen Tätigkeit,
- Kopie des Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels, Portfolio/Mappe der bisherigen
künstlerischen Tätigkeit (A4 Format, maximal der letzten 5 Jahre, keine Originale, keine Sammelkataloge). Eine Einreichung
in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Einreichungen sind per
Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auch auf
der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden
www.bmkoes.gv.atAlle
Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt
auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber
werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes
Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung
IV/B/6 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial
über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin
oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
Postadresse: Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung IV/B/6, Concordiaplatz
2, 1010 Wien