Antragsberechtigt sind Absolvent:innen der beiden Wiener
Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden Künste Wien und Universität für angewandte Kunst Wien) aus den Studienbereichen
Bildende Kunst und Medienkunst, die ihr Studium zwischen 1. August 2024 und dem Ende der Einreichfrist am 31. Juli 2026 mit
dem Grad eines/einer Mag.art, M.A. oder PhD abgeschlossen haben.
Außerdem
muss zum Zeitpunkt der Antragstellung, ein Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens 1. Jänner 2024 nachgewiesen werden können.
Die START-Atelierplätze sind miet- und betriebskostenfrei und werden in einem Gemeinschaftsatelier im 6. Bezirk
zur Verfügung gestellt.
Bewerbung
Eine Bewerbung ist von 1.-31. Juli
2026 möglich für ein Atelier im Zeitraum März 2027 bis Februar 2029.
Bewerbung
um ein START-Atelier - Antrag (German website)