Antragsberechtigt sind Absolvent:innen der beiden Wiener Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden
Künste Wien und Universität für angewandte Kunst Wien) aus den Studienbereichen Bildende Kunst und Medienkunst, die ihr Studium
zwischen 1. August 2024 und dem Ende der Einreichfrist am 31. Juli 2026 mit dem Grad eines/einer Mag.art, M.A. oder PhD abgeschlossen
haben.
Außerdem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung, ein Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens
1. Jänner 2024 nachgewiesen werden können.
Die START-Atelierplätze sind miet- und betriebskostenfrei
und werden in einem Gemeinschaftsatelier im 6. Bezirk zur Verfügung gestellt.
BewerbungEine
Bewerbung ist von 1.-31. Juli 2026 möglich für ein Atelier im Zeitraum März 2027 bis Februar 2029.
Bewerbung
um ein START-Atelier - Antrag