Wettbewerb zur Gestaltung einer neuen Trophäe für den „Sustainability Award“ für österreichische Hochschulen

Einreichfrist: 23. Februar 2018
Für ordentliche Studierende der Universität für angewandte Kunst Wien.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Umweltministerium (BMLFUW) und Wissenschaftsministerium (BMWFW) und der Universität für angewandte Kunst Wien gibt die Angewandte folgende Ausschreibung für ordentlich inskribierte Studierende bekannt:
Deadline: Freitag 23. Februar 2017, 12:00
Siegerprämie: 2500 Euro

Erstellt werden soll eine Trophäe für die Sieger des Sustainability Awards für österreichische Hochschulen die alle zwei Jahre vergeben wird. Um Nachhaltigkeitsprozesse in der österreichischen Hochschullandschaft zu fördern und besser bekannt zu machen, wurde im Herbst 2007 der Sustainability Award als gemeinsame Initiative des Umweltministeriums und des Wissenschaftsministeriums ins Leben gerufen.

Als nationale Auszeichnung zur "nachhaltigen Hochschule" soll der Award jene österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen würdigen, die die Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung in ihren Institutionen und in Prozessen vorbildhaft umgesetzt haben. Im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs wird der Sustainability Award seit 2008 alle zwei Jahre in folgenden acht Kategorien vergeben:

•    Lehre und Curricula
•    Forschung
•    Strukturelle Verankerung
•    Studentische Initiativen
•    Verwaltung und Management
•    Kommunikation und Entscheidungsfindung
•    Regionale Kooperation
•    Internationale Kooperation

Zum zehnjährigen Jubiläum soll nun eine neue Trophäe gestaltet werden, die ein zeitgemäßes Verständnis der Prinzipien von nachhaltiger Entwicklung sowie von nachhaltigen Initiativen im Hochschulbereich repräsentiert. (Nähere inhaltliche Informationen können unter www.nachhaltige-uni.at abgerufen werden)

Für den von der Jury ausgewählten Entwurf wird ein Preis in der Höhe von € 2.500 vergeben.

Anforderungen:
•    Die Trophäe darf exklusiv nur für diese Auszeichnung gestaltet werden
•    Eine Überreichung per Hand und Ausstellbarkeit in entsprechenden Schaukästen muss möglich sein
•    Einfache Reproduzierbarkeit für weitere Auszeichnungen in den Folgejahren
•    Gesicherte Verfügbarkeit der Herstellungsmaterialien und der Herstellung
•    Anbringungsmöglichkeit für eine Plakette oder ähnliches mit Namen des Awards und Jahreszahl (voraussichtlich „Sustainability Award 2018“) sowie Namen der Künstlerin/des Künstlers/ ev. Logos muss vorhanden sein
•    Die Trophäe soll auch auf Fotografien eindeutig in ihrer Gestalt erkennbar sein und die konzeptionelle Idee wiedergeben

Teilnahmebedingungen

Fertigstellung der acht Trophäen: bis spätestens Anfang Mai 2018 (Juryentscheid Mitte März)
Die Herstellung der Trophäe geschieht im Verantwortungsbereich der gestaltenden Person, muss jedoch nicht zwingend von dieser selbst ausgeführt werden. Alle am Wettbewerb Teilnehmenden stimmen durch ihre Einsendung ihres Entwurfs den Wettbewerbsbedingungen zu.

Der/Die GewinnerIn erklärt sich bereit, die Realisierung der Trophäe umgehend nach Benachrichtigung (Mitte März) zu beginnen und bis spätestens Anfang Mai 2018 acht Trophäen bereitzustellen.

Es steht den Teilnehmenden frei, mehr als einen Vorschlag für eine realisierbare Trophäe einzureichen. Diese Entwürfe sind bei Einreichung eindeutig als jeweils eigenständige Beiträge zu kennzeichnen. Eine Person kann bis zu drei Entwürfe einreichen.

Der/Die GewinnerIn überträgt das Recht der Produktion der ausgewählten Trophäe für zukünftige Sustainability Awards sowie das Werknutzungsrecht an dem Projekt und der Trophäe entsprechend den Bestimmungen an die Auftraggeber. (siehe: Urheberrecht und Werknutzungsrecht)

Einreichungskriterien:

•    Vorlage eines Entwurfs in Form einer Skizze, einer Fotomontage, eines Modells oder eines Renderings etc. im Format JPEG oder PDF mit einer Dateigröße von maximal 10 MB (größere Dateien bitte per Wetransfer senden, Vimeo Dateien nur als Zusatz)
•    Objektbeschreibung inklusive Kurzbiografie und Kontaktdaten (Email, Telefon, Adresse, Studieninfo inkl. Matrikelnummer und Studienbestätigung) mit Angabe der zu verwendenden Materialien, der Materialoberflächen und des Gewichts, der Herstellungsmethode und möglichen Herstellern.
Länge: maximal eine A4 Seite im Dateiformat PDF
•    Kostenübersicht*, und Zeitplan

*Eine nachvollziehbare Kostenkalkulation mit Darstellung der Material- und Herstellungskosten für acht Trophäen in der Höhe von maximal 2.500 €. ist vorzulegen. In dieser Kostenkalkulation sind alle zur Produktion der Trophäen anfallenden Kosten zu berücksichtigen.

Rückfragen und Einreichungen bis 23. Februar 2018 12:00 an:

Universität für angewandte Kunst Wien:
Bereich Information, Publikationen, Veranstaltungen
Jasmin Vogl
Stubenring 3, Ferstel-Trakt, 1. Stock  
jasmin.vogl@uni-ak.ac.at
01/ 71133/ 2162



Jury:
Zunächst werden in einer Formalprüfung durch die Universität für angewandte Kunst Wien formal fehlerhafte Einreichungen ausgeschlossen.

Dann werden der Jury alle Einreichungen zur Beurteilung vorgelegt, die formal den Einreichungskriterien entsprechen.

Die Jury bewertet Qualität und Eignung des Kunstwerks, sowie auch die künstlerische ldee, sowie praktische Machbarkeit und Haltbarkeit. Bei Verhinderung eines oder mehrerer Jurymitglieder werden Ersatzpersonen durch die auslobenden Stellen bestellt. Die Jury entscheidet nach welchem Modus sie zu einem Ergebnis gelangt. Die Entscheidungen der Jury können nicht beeinsprucht werden.

Preisgeld und Budget

Für den von der Jury ausgewählten Entwurf wird ein Preis in der Höhe von € 2.500 vergeben.

Die Abgeltung der Kosten von Firmen und Personen, die zur Realisierung der Trophäe gegebenenfalls beitragen, obliegt der Künstlerin/dem Künstler.

Urheberrecht und Werknutzungsrecht

Den auslobenden Stellen steht das Recht zu, alle eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Angabe der Künstlerin/dem Künstler, ohne weitere Vergütung, zu veröffentlichen und Teile als Auszug in der Broschüre zum „Sustainability Award“ oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. ln jedem Fall behält die Künstlerin/der Künstler das Urheberrecht an den Entwürfen und kann diese veröffentlichen.

Die Einreichungsunterlagen für das Siegerprojekt, so wie die realisierten Trophäen gehen in das Eigentum der auslobenden Stellen als Auftraggeber der Realisierung des siegreichen Projekts über. Unbeschadet der oben genannten Veröffentlichungsmöglichkeit steht den Auftraggebern ein ausschließliches Werknutzungsrecht an dem siegreichen Projekt und den Trophäen für die nächsten zehn Jahre zu.

Dies beinhaltet insbesondere das Recht im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltungsreihe "Sustainability Award" die Trophäen herzustellen und darüber zu verfügen.

Der Künstlerin/dem Künstler steht für diesen Zeitraum kein Werknutzungsrecht an dem Projekt und den Trophäen zu.

Die Künstlerin/der Künstler übergibt dem FORUM Umweltbildung die entsprechenden Unterlagen zur neuerlichen Herstellung der Trophäen für die Folgejahre.

Veröffentlichung des Ergebnisses

Alle Teilnehmenden werden über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich per E-Mail verständigt bzw. wird der/ GewinnerIn über den internen Newsletter der Angewandten bekanntgegeben. Die Veröffentlichung der Entscheidung für die Preisträgerin/den Preisträger erfolgt auch über die Homepage www.nachhaltige-uni.at und www.dieangewandte.at
Die in dieser Unterlage angeführten Bestimmungen und Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Abwicklung des Wettbewerbs und sind rechtsverbindlich.