Die Stadt Wien Kultur vergibt auf maximal 2 Jahre befristete Arbeitsplätze
in sogenannten "START-Ateliers".
Die START-Ateliers werden vorrausichtlich im Zeitraum
ab 1. Februar 2021 bis maximal 31. Jänner 2023 zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und
Absolventen der beiden Wiener Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden Künste Wien und Universität für angewandte Kunst
Wien) aus den Studienbereichen Bildende Kunst und Medienkunst, die
ihr Studium ab 1. Jänner 2020 bis spätestens zum
Ende der Einreichfrist am 15. November 2020 mit dem Grad eines/einer Mag.art, M.A. oder PhD abgeschlossen haben.Die START-Atelierplätze sind miet- und betriebskostenfrei und werden in Gemeinschaftsateliers zur Verfügung gestellt.
Das Gemeinschaftsatelier befindet sich im 6. Wiener Gemeindebezirk, nahe der U4 Station Pilgramgasse. Je Arbeitsplatz
steht eine Fläche von cirka 30 Quadratmeter im Gemeinschaftsatelier zur Verfügung.
Der/Die Nominierte für einen
START-Atelierplatz geht eine Vereinbarung mit der Stadt Wien Kultur über die Nutzung des START-Atelierplatzes ein.
Mit der miet- und betriebskostenfreien Überlassung eines START-Atelierplatzes ist keine weitere finanzielle Förderung verbunden.
START-Atelierplätze, die nicht mehr für die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit benötigt werden, müssen der Stadt
Wien Kultur umgehend gemeldet und zur weiteren Nutzung für Mitbewerberinnen und Mitbewerber bereitgestellt werden.
Mit der Überlassung eines START-Atelierplatzes ist kein Wohnrecht verbunden.
Details zur Ausschreibung sowie
die Antragsvoraussetzungen
hier.