Die
Stadt Wien Kultur vergibt auf maximal 2 Jahre befristete Arbeitsplätze in sogenannten "START-Ateliers".
Die
START-Ateliers werden vorrausichtlich im Zeitraum ab 1. Februar 2021 bis maximal 31. Jänner 2023 zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen der beiden Wiener Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden
Künste Wien und Universität für angewandte Kunst Wien) aus den Studienbereichen Bildende Kunst und Medienkunst, die
ihr
Studium ab 1. Jänner 2020 bis spätestens zum Ende der Einreichfrist am 15. November 2020 mit dem Grad eines/einer Mag.art,
M.A. oder PhD abgeschlossen haben.Die START-Atelierplätze sind miet- und betriebskostenfrei und werden
in Gemeinschaftsateliers zur Verfügung gestellt.
Das Gemeinschaftsatelier befindet sich im 6. Wiener Gemeindebezirk,
nahe der U4 Station Pilgramgasse. Je Arbeitsplatz steht eine Fläche von cirka 30 Quadratmeter im Gemeinschaftsatelier zur
Verfügung.
Der/Die Nominierte für einen START-Atelierplatz geht eine Vereinbarung mit der Stadt Wien Kultur über
die Nutzung des START-Atelierplatzes ein.
Mit der miet- und betriebskostenfreien Überlassung eines START-Atelierplatzes
ist keine weitere finanzielle Förderung verbunden.
START-Atelierplätze, die nicht mehr für die Ausübung einer künstlerischen
Tätigkeit benötigt werden, müssen der Stadt Wien Kultur umgehend gemeldet und zur weiteren Nutzung für Mitbewerberinnen und
Mitbewerber bereitgestellt werden.
Mit der Überlassung eines START-Atelierplatzes ist kein Wohnrecht verbunden.
Details zur Ausschreibung sowie die Antragsvoraussetzungen
hier.