Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter
Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.
Einzureichen ist ein Projekt
mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung
von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (
https://sdgs.un.org/goals).
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren
ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der
Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits
ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier
oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein
weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst
und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl:
bis zu 2 Stipendien
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben muss 2024 begonnen werden
Stipendienhöhe:
Dotierung mit je EUR 9.300,00
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller
zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums
nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist
die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen
wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt
beigelegt werden.
Einreichfrist: 15. Juli 2024
Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache
und per Online-Formular einzureichen.