Hans-Hollein Projektstipendium 2024

Einreichfrist: 15. Juli 2024
Das Hans-Hollein-Projektstipendium im Bereich Architektur wurde zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet und wird jüngeren Architektinnen und Architekten zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.
Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.

Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals).

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: bis zu 2 Stipendien
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben muss 2024 begonnen werden
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.300,00
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichfrist: 15. Juli 2024

Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.

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