Ausschreibung der TISCHE-Stipendien 2017 für jüngere Architektinnen und Architekten

Einreichfrist: 31. Januar 2017
Junge, österreichische oder seit drei Jahren in Österreich lebende Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre und freiberuflicher Stellung.
(Studienabschluss nicht vor dem 31.01.2014). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben.

Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, international aber bereits bekannten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.

Stipendiendauer: 6 Monate. Das Stipendium ist noch im Jahr 2017 anzutreten!
Stipendienhöhe: € 1.700,-- monatlich (+ einmalige Reisekosten auf Antrag)
Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien; davon bis zu zwei mit Schwerpunkt „Baukultur und Raumplanung“; die Auswahl erfolgt durch eine Jury

Einreichung: Formloses Bewerbungsschreiben mit Name, Adresse, Tel./E-Mail, Bankverbindung (Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut, IBAN, BIC) Lebenslauf mit Geburtsdatum und Angaben zur Ausbildung

Kopie des Abschlusszeugnisses
Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung
der Wahl (Erstkontakt sollte schon bestehen)
Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale)
soll das Format DIN A4 nicht unter/überschreiten
alle Unterlagen in deutscher Sprache

Einsendeschluss: 31. Jänner 2017 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: Tische-Stipendium 2017 zu kennzeichnen

Adresse: Bundeskanzleramt
Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert, die Bewerbungsunterlagen werden retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen ArchitektInnen unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.

In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/1 möglich.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von € 200 per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl gabriele.kosnopfl@bka.gv.at.