Ausschreibung der Startstipendien für Filmkunst 2024
Einreichfrist: 03. April 2024
Unter
dem Titel Startstipendien 2024 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien
für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus.
Die Startstipendien stellen eine
Anerkennung und Förderung von Künstler:innen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn dar und unterstützen dabei, die künstlerische
Entwicklung und Professionalisierung von Regisseur:innen bzw. Drehbuchautor:innen voranzutreiben und ihnen den Einstieg in
Filmbranche und Kunstbetrieb zu erleichtern.
Stipendien
Die bis zu sechs zu vergebenden
Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 9.000 dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist
die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist,
aber noch im Jahr 2024 begonnen werden.
Alleinerzieher:innen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten
monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller:in
zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft,
eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis
der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen
• Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren
Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
Bewerber:innen
müssen nach dem 31.12.1988 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt
werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen
verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
• Von der Bewerbung ausgeschlossen sind
Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem
Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich
zu konsumieren.
• Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder
eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
• Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung
retourniert.