01. August 2022
Kommen
Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen nicht an die Angewandte und klären Sie Ihren Gesundheitsstatus unverzüglich mittels
PCR-Test oder zumindest Antigen-Schnelltest auf eine eventuelle Covid-19-Infektion ab! Selbiges gilt auch für alle,
die ohne Schutzmaßnahmen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten.
Mitarbeiter*innen aus der
Lehre und Forschung sowie aus Planung, Service und Verwaltung sowie Studierende mit einer Covid-19-Infektion dürfen die Universität
trotz Symptomfreiheit oder leichtem Krankheitsverlauf nicht betreten und sind weiterhin verpflichtet, die Covid-19-Infektion
unter Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses unverzüglich der Covid-Stabsstelle der Angewandten (
covid@uni-ak.ac.at,
+43 664 883 45 033) zu melden.
Mitarbeiter*innen, die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung nicht arbeitsfähig
sind, müssen sich so wie bisher zusätzlich krank melden.
In Absprache mit ihren Dienstvorgesetzten können
Mitarbeiter*innen, die positiv getestet, aber symptomfrei sind, unabhängig von einer bestehenden Homeoffice-Vereinbarung Arbeit
im Homeoffice verrichten, soweit dies vertretbar und möglich ist.
Ein Betreten der Universität
ist bei Symptomlosigkeit nach 5 Tagen möglich, wenn eine Freitestung erfolgt ist und ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Nach 10 Tagen kann die Universität jedenfalls betreten werden – außer bei Vorliegen eines weiterhin positiven PCR-Testergebnisses.
Rechtzeitig vor Beginn des neuen Studienjahres werden wir eine aktualisierte Information zu diesem Thema versenden.
Mit den besten Wünschen für einen schönen Sommer
Gerald Bast, Bernhard Kernegger,
Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
Rektorat