Covid-19: PCR-Testpflicht bleibt bis Fr, 8. April

31. März 2022
Liebe Universitätsangehörige,
 
die Ankündigung der Bundesregierung, die Zahl der Covid-Gratistests ab 1. April zu reduzieren, hat auch bei uns an der Angewandten zu Verunsicherung geführt. Heute Nacht wurde die Verordnung der Bundesregierung veröffentlicht, die die Limitierung der Covid-Gratistests ab morgen, 1. April 2022, regelt.
Unsere seit vielen Monaten erfolgreich umgesetzte Covid-Teststrategie war in dieser Konsequenz europaweit einmalig und hat in Zeiten hoher Covid-Infektionsraten universitäre Lehre und Forschung im Präsenzmodus ermöglicht, was für eine Universität, wie wir sie verstehen, unverzichtbar ist.
 
Aufgrund einer in den letzten Tagen vom Wissenschaftsministerium und dem Rektorat der Angewandten gemeinsam geführten Argumentationsoffensive gegenüber dem Gesundheitsministerium ist es gelungen, dass die Angewandte ihre bewährte Teststrategie (negatives PCR-Testergebnis als Zutrittsvoraussetzung) über den 1. April hinaus noch bis zum Beginn der Osterferien weiterführen kann. Dies ist deshalb möglich, da nun die  Verordnung des Gesundheitsministers eine Sonderregelung enthält:
 
Im Monat April können zusätzlich zu den fünf kostenlosen PCR-Tests noch fünf “alte” ‘Alles Gurgelt’-PCR-Testkits, also Testkits, die bereits abgeholt wurden (bzw. an der Angewandten noch lagernd sind), über ‘Alles Gurgelt’ abgegeben und ausgewertet werden.
 
Die PCR-Testpflicht an der Angewandten bleibt somit wie angekündigt bis inkl. Fr, 8. April 2022, aufrecht. Ab Sa, 9. April 2022, werden die Covid-Zutrittskontrollen eingestellt. 
 
Wenn Sie zu Hause keine PCR-Testkits mehr lagernd haben, dann erhalten Sie ab sofort noch maximal 5 PCR-Testkits wie gewohnt an den Universitätseingängen. Leider wird die direkte Abholung dieser Testkits von der Angewandten mit Fr, 1. April 2022 eingestellt, daher müssen Sie nächste Woche bitte auf Supermärkte und Drogerien in der Umgebung ausweichen. 
 
Die FFP2-Masken-Tragepflicht innerhalb der Universitätsgebäude gilt weiterhin, deren konsequente Einhaltung nach dem Wegfallen der PCR-Testpflicht umso wichtiger wird.
 
Das Rektorat wird unter Berücksichtigung der hoffentlich weiter sinkenden Infektionszahlen nach Ostern darüber informieren, welche neuen Covid-Schutzmaßnahmen an der Angewandten nach den Osterferien umgesetzt werden.
 
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der langen Entscheidungsfindung seitens der Bundesregierung eine zeitnähere Information an Sie dieses Mal nicht möglich war, und danken wie immer für Ihren verantwortungsvollen und konstruktiven Umgang mit den nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen.
 
 
Mit unseren besten Wünschen für eine erholsame Osterzeit,
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler, Maria Zettler
 
 
Rektorat