24. Februar 2022
Liebe
Universitätsangehörige,
wir freuen uns, die Angewandte kurz nach Beginn des Sommersemesters 2022
wieder uneingeschränkt und in voller Präsenz für alle Bereiche öffnen zu können, und wollen Sie hiermit über die neuen Regelungen
des Universitätsbetriebs informieren, die sich aus unseren Erfahrungen der letzten Semester und den kürzlich verkündeten Öffnungsschritten
der Bundesregierung ergeben.
In Hinblick auf Prognosen von Expert:innen,
die in Österreich erst ab Mitte März einen signifikanten Rückgang der Infektionszahlen erwarten lassen, und mit dem Ziel,
auch weiterhin bestmöglichen Schutz vor einer Infektion mit Covid 19 an der Angewandten gewährleisten zu können, sehen wir
für diese Öffnung – vor allem auch hinsichtlich großer Veranstaltungen und Klassenbesprechungen zu Semesterbeginn – folgende
zwei Phasen vor.
PHASE 1
Mo 28.2.2022
bis So 13.3.2022
Generelle PCR-Testpflicht
Der
Zutritt zu allen Universitätsgebäuden bleibt bis 13.3.2022 ausschließlich mit gültigem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
erlaubt. Ein entsprechendes Zertifikat (inklusive QR-Code) und ein Lichtbildausweis sind mitzuführen und an den Eingängen
bzw. bei den Stichprobenkontrollen der "Health-Checker" vorzuweisen.
Personen, die innerhalb der letzten 90
Tage eine Corona-Infektion durchgemacht haben, benötigen keinen PCR-Test. In diesem Fall ist für den Zutritt ein entsprechender
Nachweis vorzulegen (Genesungszertifikat, Absonderungsbescheid).
.
FFP2-Maskenpflicht
Die
FFP2-Maske muss in allen Innenräumen der Universität durchgehend getragen und darf nur dann abgenommen werden, wenn man sich
alleine in einem Raum aufhält. Für Außenbereiche gilt die gleiche Regelung wie im öffentlichen Raum.
Da
die PCR-Testpflicht in Phase 1 (28.2.2022 bis 13.3.2022) eine sehr hohe Schutzmaßnahme darstellt, dürfen Redner:innen bei
Veranstaltungen während ihres Vortrags die FFP2-Maske abnehmen.
Lehre
Alle
künstlerischen und wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt. Bitte vergessen Sie nicht auf aktuelle
Einträge in der Base!
Veranstaltungen
Veranstaltungen
können im Sommersemester nach Freigabe durch das Veranstaltungsmanagement (
veranstaltungen@uni-ak.ac.at)
sowie unter Einhaltung der allgemeinen Zutrittsregelungen und Schutzmaßnahmen an der Angewandten wieder stattfinden. Bis 13.3.
gelten auch für öffentliche Veranstaltungen in Universitätsgebäuden die oben beschriebenen Zutrittsregeln.
Ein Catering
ist nicht gestattet.
Planung, Service und Verwaltung
In
Verwaltungsabteilungen und Büros müssen keine Teams mehr gebildet werden, ein gleichzeitiges Arbeiten vor Ort ist wieder möglich.
PHASE 2
Ab Montag 14.3.2022 ist der Zutritt
zu den Universitätsgebäuden wieder uneingeschränkt möglich.
Alle Kontrollen
an den Eingängen und in den Universitätsräumlichkeiten werden eingestellt, das Vorweisen eines G-Status (geimpft,
genesen oder getestet) ist nicht mehr erforderlich. Die Zutrittskarten sind auch für die Nebeneingänge wieder aktiviert.
Es
gilt eine durchgehende und verstärkte FFP2-Maskenpflicht, die Maske darf nur bei alleinigem Aufenthalt in
einem Raum sowie nur während Konsumation in Mensa/Cafeteria abgenommen werden. Auch Vortragende müssen die FFP2-Maske ausnahmslos
während des Sprechens tragen.
Alle anderen Regelungen sind
hier
im Detail nachzulesen.
Solange es das Angebot der kostenlosen PCR-Gurgeltests der Stadt Wien gibt,
bleibt die Möglichkeit zur Testabgabe an der Angewandten aufrecht. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Angebot bis auf Weiteres
Gebrauch zu machen und sich regelmäßig testen zu lassen.
COVID-Erkrankungen sind
weiterhin
unverzüglich an die COVID-Stabsstelle zu melden (
covid@uni-ak.ac.at,
+43 664 883 45 033). Personen, bei denen eine Covid-Infektion festgestellt wurde, dürfen die Universitätsgebäude so lange
nicht betreten, bis durch ein negatives PCR-Testergebnis nachgewiesen ist, dass sie andere Personen nicht mehr mit Covid infizieren
können. Unabhängig von der behördlichen Vorgangsweise bei Kontaktpersonen appellieren wir an alle Universitätsangehörigen,
die Universität für 5 Tage nicht zu betreten, falls es bei einer Person im gemeinsamen Haushalt zu einer COVID-Erkrankung
gekommen sein sollte.
Uns ist bewusst, dass wir mit den neuen Regelungen und den weitgehenden Öffnungen
ab 14. März wieder einen singulären Weg in der österreichischen Universitätslandschaft einschlagen und hoffen, damit zu einem
normalen Universitätsbetrieb zurückzukehren. Wir werden die Lage laufend evaluieren und dort anpassen, wo es erforderlich
ist.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Semesterstart!
Mit besten
Grüßen
Gerald Bast, Barbara Putz-Plecko, Bernhard Kernegger, Eva Maria Stadler, Maria Zettler
Rektorat