15. November 2021
Liebe
Universitätsangehörige,
angesichts der hohen Infektionszahlen in Österreich und der aktuellen bundesweiten
Verschärfungen wollen wir Sie über eine Anpassung unseres COVID-Betriebsszenarios informieren.
Ab
Mittwoch 17.11.2021 gilt an der Angewandten eine generelle FFP2-Maskenpflicht. In Einzelbüros und
in Räumen, wo große Abstände eingehalten werden können, darf die Maske abgenommen werden. Wir appellieren hier an Ihr Verantwortungsbewusstsein
und empfehlen im Zweifelsfall das Tragen einer FFP2-Maske.
Die 2,5G-Regel
(geimpft, genesen, PCR-getestet) bleibt für den allgemeinen Universitätszutritt und -betrieb aufrecht.
Tests auf neutralisierende Antikörper werden in Analogie mit der bundesweiten Empfehlung der Impfkommission nicht mehr als
gültiger Nachweis anerkannt.
Für Veranstaltungen gilt laut Verordnung eine 2G
PLUS-Regel = geimpft, genesen plus PCR-getestet.
Uns
ist bewusst, dass gerade in der Vorweihnachtszeit ein Bedürfnis nach geselligem Zusammensein besteht. Trotzdem muss aufgrund
des derzeitigen Infektionsgeschehens auf Feierlichkeiten in den einzelnen Abteilungen ausnahmslos verzichtet werden.
Grundsätzlich
gilt an der Angewandten Präsenzlehre. In Ausnahmefällen dürfen, bis zum Auslaufen der aktuellen bundesweiten Beschränkungen,
wissenschaftliche Lehrveranstaltungen in eigenem Ermessen und in Absprache mit der verantwortlichen Abteilungsleitung auch
online abgehalten werden - Voraussetzung dafür ist jedenfalls ein entsprechender Hinweis in der base!
Mitarbeiter*innen
in Planung, Service und Verwaltung können nach Absprache mit ihren Abteilungsleiter*innen die bestehende Home Office-Regelung
in Anspruch nehmen.
Mit den aktualisierten Maßnahmen wollen wir auf die derzeitige Infektionslage
reagieren und die Fortsetzung des Präsenzbetriebs an der Angewandten unter größtmöglicher Sicherheit weiterhin ermöglichen.
Wie gewohnt werden wir die Situation weiterhin beobachten und dort wo erforderlich adaptieren. Über etwaige Änderungen halten
wir Sie selbstverständlich am Laufenden.
Die
Regelungen für K2-Personen und Erkrankte finden Sie
hier.
Wir
empfehlen allen Universitätsangehörigen dringend, sich impfen und auch den Drittstich verabreichen zu lassen (dieser ist in
Wien schon 4 Monate nach der zweiten Impfung möglich), sowie sich regelmäßig mittels PCR zu testen und die zahlreichen Testangebote
in Anspruch zu nehmen. Nur eine hohe Impf- und Testrate (auch unter Geimpften) kann weitere Einschränkungen im Universitätsbetrieb
verhindern.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund!
Gerald Bast, Bernhard Kernegger,
Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
Rektorat