09. September 2021
Nach drei Semestern in
unterschiedlicher Präsenz-, Distanz- und Hybridlehre ist nicht zuletzt die Corona-Schutzimpfung in Kombination mit der Anwendung
der 3G-Regel der zentrale Schlüssel, um den Universitätsbetrieb vor Ort wieder in allen Bereichen öffnen zu können.
Sollten Sie zu der Gruppe der ungeimpften Personen zählen, für die eine Impfung möglich ist, dann empfehlen wir Ihnen, noch
vor Semesterbeginn von einem der zahlreichen Impfangebote der Stadt Wien bzw. der Bundesländer Gebrauch zu machen. Wir sind
davon überzeugt, dass nur eine hohe Durchimpfungsrate auf Dauer einen uneingeschränkten Universitätsbetrieb zulassen wird.
Nähere Infos zu den Impfangeboten entnehmen Sie bitte dem
Impfaufruf.
Für den Universitätsbetrieb gelten ab 1.10.2021 folgende Regeln:(Die aktuelle Betriebsmodus-Übersicht
können Sie
hier
im Detail nachlesen)
ÖffnungszeitenDie Öffnungszeiten im Wintersemester 2021/22
bleiben unverändert:
Montag–Freitag inkl. Sa/So/Ft von 8:00 bis 20:00 Uhr
3G-Regel und Zutritt zu
den UniversitätsgebäudenDer Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist sowohl für Universitätsangehörige
als auch für Externe
nur unter Einhaltung der 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft) möglich, ein
entsprechender
Nachweis sowie ein Lichtbildausweis sind stets mitzuführen (siehe unten). Die 3G-Kontrolle erfolgt wie bisher am
Hauptstandort am Oskar-Kokoschka-Platz und in der Vorderen Zollamtsstraße an den Haupteingängen, in den Exposituren findet
die Kontrolle weiterhin gemäß den abteilungsinternen Konzepten statt. Zudem gibt es in allen Universitätsgebäuden Stichprobenkontrollen
durch die „Health-Checker“.
Die
Dokumentation der Anwesenheiten in den Studioräumen ist weiterhin
erforderlich. Diese muß mindestens 14 Tage aufbewahrt und der Covid-Stabsstelle im Falle einer Covid-Erkrankung für das Contact
Tracing zur Verfügung gestellt werden.
Für den Zutritt ist einer der folgende Nachweise erforderlich: Für Getestete:• Negative PCR-Testbestätigung z.B. „Alles gurgelt”
(48h gültig),
• Negative Antigen-Testbestätigung von einer befugten Stelle z.B. aus der Apotheke, Wiener
Teststraßen etc. (24h gültig)
Hinweis: In Anlehnung an die bundesweiten Bestimmungen sowie die neuen Regelungen
bezüglich Gültigkeitsdauer von Corona-Tests und der ärztlichen Bescheinigung über Covid -Erkrankung in Wien werden für den
Zutritt zu den Universitätsgebäuden ab 1.10.2021
nur mehr Zertifikate von befugten Stellen zugelassen. Selbsttests
werden nicht anerkannt!
Für Genesene:• Absonderungsbescheid (6 Monate
gültig),
• Ärztliche Bescheinigung über Covid-Erkrankung (6 Monate gültig)
Für Geimpfte:Eine vollständige COVID-19 Schutzimpfung muss nachgewiesen werden.
Als
vollständig geimpft gelten
Personen
• bei zweiteiligen Impfungen ab der zweiten Impfung (360 Tage gültig)
•
bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ab dem 22. Tag nach der Impfung (270 Tage gültig)
•
bei Genesenen ab der Impfung (360 Tage gültig)
Zugelassene Zertifikate:•
EU Digital COVID Certificate
• Gelber Impfpass
• Impf-Nachweis durch Ihren
Arzt oder
• Elektronischer Impfpass unter
gesundheit.gv.at PCR-Testkits „Alles gurgelt“ zur freien Entnahme und Testangebote der Stadt Wien Der PCR-Test ist derzeit das präziseste Corona-Testverfahren, vor allem auch in der Erkennung der Delta-Variante. Daher
empfehlen wir Ihnen zu Ihrer eigenen und der allgemeinen Sicherheit an der Universität die PCR-Testaktion „Alles gurgelt”
in Anspruch zu nehmen. Tests sind nach vorheriger Registrierung in allen Wiener REWE-Filialen (Bipa, Billa, etc.) erhältlich:
https://allesgurgelt.at/ Ab sofort liegen auch „Alles gurgelt”-Testkits
bei den Portierlogen an den Hauptstandorten Oskar-Kokoschka-Platz und in der Vorderen-Zollamtsstraße zur freien Entnahme bereit.
Die Abgabe der Tests findet weiterhin in den Wiener REWE-Filialen statt.
Abteilungen in Exposituren können Test-Kits
über die Covid-Stabsstelle
covid@uni-ak.ac.at bestellen.
Infos zu
Testungen in einer PCR-Gurgelbox (ab 18.9. auch am Stubentor) bzw. zu allen weiteren Testangeboten der Stadt Wien finden Sie
hier.
FFP2-Maskenpflicht und allgemeine HygienemaßnahmenDas Tragen einer
FFP2-Maske
bleibt
auf allen Verkehrsflächen verpflichtend. In Studio- und zentral buchbaren Seminarräumen sowie in Büros
und anderen Räumen innerhalb einer Abteilung kann die FFP2-Maske – unabhängig von anderen Anwesenden im Raum –
(nur)
am Platz abgenommen werden, ist jedoch beim Aufstehen und Gehen wieder zu tragen.
Bitte achten Sie neben
dem Tragen einer FFP2-Maske auch weiterhin auf die
allgemein bekannten Hygienevorschriften (Gründliche Handhygiene,
Hustenetikette, regelmäßiges Lüften sowie Flächendesinfektion)
Lehr-, Prüfungs- und Veranstaltungsbetrieb•
Künstlerische und wissenschaftliche Lehre erfolgt wieder in Präsenz.
Eine
Anmeldung via base vor Besuch einer Lehrveranstaltung ist jedenfalls erforderlich.
•
Schriftliche
Prüfungen finden ebenso wie
studienabschließende kommissionelle Prüfungen im Präsenzmodus statt.
Analog zu den Regelungen für Veranstaltungen ist bei studienabschließenden kommissionellen Prüfungen Publikum nach namentlicher
Erfassung und in Verantwortung der jeweiligen Abteilung zugelassen.
•
Mündliche Prüfungen
können nach Absprache in Präsenz oder im Distanzmodus abgehalten werden.
•
Veranstaltungen
sind nach Freigabe durch das Veranstaltungsmanagement (
veranstaltungen@uni-ak.ac.at)
sowie unter Einhaltung der
gesetzlichen
Maßnahmen für Veranstaltungen (u.a. FFP2 Pflicht am Platz, Voranmeldung und Kontrolle vor Ort, kein Catering/Buffet) möglich,
wobei die Verantwortung für die sichere Organisation bei der jeweiligen Abteilung bzw. bei dem/der Veranstalter*in liegt.
Alle Regelungen im Detail finden Sie wie gewohnt unter
www.dieangewandte.at/covid19.
Im Fall einer Covid-Erkrankung oder eines Covid-Verdachts ersuchen wir Sie umgehend mit der Covid-Stabsstelle
(
covid@uni-ak.ac.at, +43 664 88345033) in Kontakt zu treten, die Sie über die weitere
Vorgehensweise informiert und gegebenenfalls Contact Tracing-Schritte innerhalb der Angewandten einleitet.
Wir
werden die Situation und die Infektionslage an der Universität sowie die Empfehlungen und Verordnungen der Bundesministerien
und der Stadt Wien wie gewohnt genau beobachten und Adaptierungen treffen, wo und wann es notwendig wird. Über etwaige
Änderungen halten wir Sie selbstverständlich am Laufenden.
Wir wünschen Ihnen und uns allen einen guten Semesterstart
und ein spannendes Wintersemester und freuen uns auf ein Wiedersehen vor Ort!
Mit besten Grüßen
Gerald Bast,
Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
Rektorat