COVID-19: Universitätsbetrieb im Wintersemester 2021/22

09. September 2021
Liebe Universitätsangehörige,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Regelungen für den Universitätsbetrieb im Wintersemester 2021/22 und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab 1. Oktober 2021 der flächendeckende Präsenzbetrieb - unter den begleitenden Umständen und Maßnahmen - nun neben der künstlerischen Lehre auch wieder in den wissenschaftlichen Fächern stattfindet und wir somit vollständig an die Universität zurückkehren.
Nach drei Semestern in unterschiedlicher Präsenz-, Distanz- und Hybridlehre ist nicht zuletzt die Corona-Schutzimpfung in Kombination mit der Anwendung der 3G-Regel der zentrale Schlüssel, um den Universitätsbetrieb vor Ort wieder in allen Bereichen öffnen zu können.

Sollten Sie zu der Gruppe der ungeimpften Personen zählen, für die eine Impfung möglich ist, dann empfehlen wir Ihnen, noch vor Semesterbeginn von einem der zahlreichen Impfangebote der Stadt Wien bzw. der Bundesländer Gebrauch zu machen. Wir sind davon überzeugt, dass nur eine hohe Durchimpfungsrate auf Dauer einen uneingeschränkten Universitätsbetrieb zulassen wird. Nähere Infos zu den Impfangeboten entnehmen Sie bitte dem Impfaufruf.


Für den Universitätsbetrieb gelten ab 1.10.2021 folgende Regeln:
(Die aktuelle Betriebsmodus-Übersicht können Sie hier im Detail nachlesen)

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten im Wintersemester 2021/22 bleiben unverändert:
Montag–Freitag inkl. Sa/So/Ft von 8:00 bis 20:00 Uhr

3G-Regel und Zutritt zu den Universitätsgebäuden

Der Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist sowohl für Universitätsangehörige als auch für Externe nur unter Einhaltung der 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft) möglich, ein entsprechender Nachweis sowie ein Lichtbildausweis sind stets mitzuführen (siehe unten). Die 3G-Kontrolle erfolgt wie bisher am Hauptstandort am Oskar-Kokoschka-Platz und in der Vorderen Zollamtsstraße an den Haupteingängen, in den Exposituren findet die Kontrolle weiterhin gemäß den abteilungsinternen Konzepten statt. Zudem gibt es in allen Universitätsgebäuden Stichprobenkontrollen durch die „Health-Checker“.

Die Dokumentation der Anwesenheiten in den Studioräumen ist weiterhin erforderlich. Diese muß mindestens 14 Tage aufbewahrt und der Covid-Stabsstelle im Falle einer Covid-Erkrankung für das Contact Tracing zur Verfügung gestellt werden.
 

Für den Zutritt ist einer der folgende Nachweise erforderlich:
 
Für Getestete:

•    Negative PCR-Testbestätigung z.B. „Alles gurgelt” (48h gültig),
•    Negative Antigen-Testbestätigung von einer befugten Stelle z.B. aus der Apotheke, Wiener Teststraßen etc. (24h gültig)

Hinweis: In Anlehnung an die bundesweiten Bestimmungen sowie die neuen Regelungen bezüglich Gültigkeitsdauer von Corona-Tests und der ärztlichen Bescheinigung über Covid -Erkrankung in Wien werden für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden ab 1.10.2021 nur mehr Zertifikate von befugten Stellen zugelassen. Selbsttests werden nicht anerkannt!

Für Genesene:

•    Absonderungsbescheid (6 Monate gültig),
•    Ärztliche Bescheinigung über Covid-Erkrankung (6 Monate gültig)

Für Geimpfte:
Eine vollständige COVID-19 Schutzimpfung muss nachgewiesen werden.
 
Als vollständig geimpft gelten Personen

•    bei zweiteiligen Impfungen ab der zweiten Impfung (360 Tage gültig)
•    bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ab dem 22. Tag nach der Impfung (270 Tage gültig)
•    bei Genesenen ab der Impfung (360 Tage gültig)
 
Zugelassene Zertifikate:

•    EU Digital COVID Certificate
•    Gelber Impfpass
•    Impf-Nachweis durch Ihren Arzt oder
•    Elektronischer Impfpass unter gesundheit.gv.at
 

PCR-Testkits „Alles gurgelt“ zur freien Entnahme und Testangebote der Stadt Wien
 
Der PCR-Test ist derzeit das präziseste Corona-Testverfahren, vor allem auch in der Erkennung der Delta-Variante. Daher empfehlen wir Ihnen zu Ihrer eigenen und der allgemeinen Sicherheit an der Universität die PCR-Testaktion „Alles gurgelt” in Anspruch zu nehmen. Tests sind nach vorheriger Registrierung in allen Wiener REWE-Filialen (Bipa, Billa, etc.) erhältlich: https://allesgurgelt.at/
 
Ab sofort liegen auch „Alles gurgelt”-Testkits bei den Portierlogen an den Hauptstandorten Oskar-Kokoschka-Platz und in der Vorderen-Zollamtsstraße zur freien Entnahme bereit. Die Abgabe der Tests findet weiterhin in den Wiener REWE-Filialen statt.
Abteilungen in Exposituren können Test-Kits über die Covid-Stabsstelle covid@uni-ak.ac.at bestellen.
 
Infos zu Testungen in einer PCR-Gurgelbox (ab 18.9. auch am Stubentor) bzw. zu allen weiteren Testangeboten der Stadt Wien finden Sie hier.

FFP2-Maskenpflicht und allgemeine Hygienemaßnahmen

Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt auf allen Verkehrsflächen verpflichtend. In Studio- und zentral buchbaren Seminarräumen sowie in Büros und anderen Räumen innerhalb einer Abteilung kann die FFP2-Maske – unabhängig von anderen Anwesenden im Raum – (nur) am Platz abgenommen werden, ist jedoch beim Aufstehen und Gehen wieder zu tragen.

Bitte achten Sie neben dem Tragen einer FFP2-Maske auch weiterhin auf die allgemein bekannten Hygienevorschriften (Gründliche Handhygiene, Hustenetikette, regelmäßiges Lüften sowie Flächendesinfektion)

Lehr-, Prüfungs- und Veranstaltungsbetrieb

•    Künstlerische und wissenschaftliche Lehre erfolgt wieder in Präsenz.
Eine Anmeldung via base vor Besuch einer Lehrveranstaltung ist jedenfalls erforderlich.

•    Schriftliche Prüfungen finden ebenso wie studienabschließende kommissionelle Prüfungen im Präsenzmodus statt. Analog zu den Regelungen für Veranstaltungen ist bei studienabschließenden kommissionellen Prüfungen Publikum nach namentlicher Erfassung und in Verantwortung der jeweiligen Abteilung zugelassen.

•    Mündliche Prüfungen können nach Absprache in Präsenz oder im Distanzmodus abgehalten werden.

•    Veranstaltungen sind nach Freigabe durch das Veranstaltungsmanagement (veranstaltungen@uni-ak.ac.at) sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen für Veranstaltungen (u.a. FFP2 Pflicht am Platz, Voranmeldung und Kontrolle vor Ort, kein Catering/Buffet) möglich, wobei die Verantwortung für die sichere Organisation bei der jeweiligen Abteilung bzw. bei dem/der Veranstalter*in liegt.

Alle Regelungen im Detail finden Sie wie gewohnt unter www.dieangewandte.at/covid19.

Im Fall einer Covid-Erkrankung oder eines Covid-Verdachts ersuchen wir Sie umgehend mit der Covid-Stabsstelle (covid@uni-ak.ac.at, +43 664 88345033) in Kontakt zu treten, die Sie über die weitere Vorgehensweise informiert und gegebenenfalls Contact Tracing-Schritte innerhalb der Angewandten einleitet.

Wir werden die Situation und die Infektionslage an der Universität sowie die Empfehlungen und Verordnungen der Bundesministerien und der Stadt Wien wie gewohnt  genau beobachten und Adaptierungen treffen, wo und wann es notwendig wird. Über etwaige Änderungen halten wir Sie selbstverständlich am Laufenden.

Wir wünschen Ihnen und uns allen einen guten Semesterstart und ein spannendes Wintersemester und freuen uns auf ein Wiedersehen vor Ort!

Mit besten Grüßen
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler

Rektorat