Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. März 2023
eine*n Lektor*in
- Korrektorat Deutsch (m/w/d, 10 Wochenstunden, unbefristet) im Bereich Publikationen, Kooperationen, Marketing.
Als Teil unseres Publikationsteams unterstützen Sie uns bei der Lektoratsarbeit unterschiedlicher Publikationen,
die in der Buchreihe der Universität
Edition Angewandte erscheinen.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die textliche
Betreuung von Buchprojekten, in enger Zusammenarbeit mit dem Publikationsmanagement, wie auch die direkte Kommunikation mit
Autor*innen und Herausgeber*innen.
Das bringen Sie mit:- Abgeschlossenes Studium
oder vergleichbare akademische Ausbildung
- Mehrjährige Lektoratserfahrung von Büchern im Kunstkontext
- Erfahrung
in der Zusammenarbeit mit Verlagen
- Hervorragende Sprachkenntnisse in Deutsch, sowie Sicherheit in der Bearbeitung
von Texten (Lektorat/Korrektorat)
- Sehr gute Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen
- Selbstständiges,
effizientes und genaues Arbeiten
- Organisationsgeschick, Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
- Lösungs- sowie
prozessorientiertes Arbeiten
- Engagement und Eigenverantwortung sowie Flexibilität
- Großes Interesse an Kunst
und Kultur
Wir bieten Ihnen:- Selbstständiges Lektorat und Korrektorat von
Buchprojekten
- Zusammenarbeit im Team
- Flexibilität durch Homeoffice nach Absprache
- Weiterbildungsangebot
der Universität
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 677,40 brutto (14x
jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer
Vorerfahrungen erhöhen.
Wenn Sie an dieser Position Interesse haben, dann freuen wir uns über Ihre
aussagekräftige Bewerbung bis 10. Februar 2023 für den Bereich Publikationen, Kooperationen, Marketing per E-Mail an
anja.seipenbusch@uni-ak.ac.at Die Universität für angewandte Kunst Wien steht für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen
von Menschen aus unterschiedlichen Lebenskontexten, insbesondere auch Menschen mit Behinderung.
Es besteht
kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.