Eine*n Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (m/w/d, 20 Wstd., befristet bis 31.08.2024) - Kunstsammlung und Archiv - Universitätsarchiv

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. September 2022 eine*n Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (m/w/d, 20 Wochenstunden, befristet bis 31.08.2024) für den Bereich Kunstsammlung und Archiv - Universitätsarchiv.

Anstellungserfordernis:
- Abschluss im Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in oder Matura

Ihr Aufgabengebiet:
- Mitarbeit bei Digitalisierungsprojekten
- Erfassung in den archiveigenen Datenbanken 4D und MuseumPlus
- Anfertigung und Bereitstellung von High-End Bildmaterial
- Beantwortung von Reproanfragen
- Betreuung der Präsenzbibliothek        
- Urgieren von Pflichtablieferungen aus Leih- und Reproverträgen
- Formalerschließung nach RDA im Bibliotheksverwaltungssystem Alma (Datenformat MARC 21)
- Erfassung und Bearbeitung von Datensätzen in der Netzwerkzone des Österreichischen Bibliothekenverbundes
- Bestandspflege
- Erledigen allgemeiner organisatorischer und administrativer Tätigkeiten
 
Gewünschte Qualifikationen:
- Teamfähigkeit
- Kenntnisse und Praxiserfahrung aus Bereich Archiv- und Bibliothekswesen
 
Spezielle Fachkenntnisse sind zusätzlich gewünscht:
- Grundlagen der Formalerschließung nach RDA
- Bibliotheksverwaltungssystem Alma (Datenformat MARC 21)

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt 1.105,10 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
 
Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und sachdienlichen Unterlagen richten Sie bis 4. Juli 2022 an den Bereich Kunstsammlung und Archiv an der Universität für angewandte Kunst Wien, Email: archiv@uni-ak.ac.at
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen aus unterschiedlichen Lebenskontexten, insbesondere auch Menschen mit Behinderung.
 
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.