Eine/n teilbeschäftigte/n Senior Artist - Grafik Design

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab März 2020 eine/n teilbeschäftigte/n Senior Artist (12 Wochenstunden, auf 3 Jahre befristet) für den Bereich Grafik Design.
 
Anstellungserfordernis:
  • abgeschlossenes Studium im Bereich Kommunikationsdesign / Multimedia bzw. eine entsprechende Qualifikation
 
Anforderungsprofil:
  • Lehrerfahrung
  • Arbeitserfahrung im professionellen Kontext und entsprechende Vernetzung
  • didaktische Fähigkeiten
    • in der Vermittlung theoretischer und praktischer Grundlagen des zeitgenössischen Grafik Designs
    • im kritischen Feedback in Projektprozessen
  • Kenntnisse von Programmen der Adobe Creative Cloud und anderen Anbietern für 2D, 3D und zeitbasierte Anwendungen
  • Zusammenarbeit bei Planung, Entwicklung, und Ausführung multimedialer Projekte mit Studierenden
  • organisatorische Kompetenz
  • Teamfähigkeit, Gender- und Diversitätskompetenz

Aufgabengebiete:
  • Koordinierungs-, Organisations- und Betreuungstätigkeit
  • Konzept- und Projektentwicklung
  • Vermittlung von Technologien und Fähigkeiten
 
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 878,70 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen bis zum 13.02.2020 an den Bereich Grafik Design der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: grafik.design@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
 
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.