Vielen
Dank für Ihr Interesse an den Kulturpreisen des Landes Niederösterreich. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick
über die Ausschreibungskriterien verschaffen.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind digitale
Einreichungen erwünscht. Postalische Einreichungen sind alternativ dazu ebenfalls möglich – bei dieser Einreichform muss jedoch
darauf hingewiesen werden, dass Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital auszufüllen bzw. anzuhängen sind und
alle weiteren einzureichenden Unterlagen in 7-facher Ausfertigung erforderlich sind.
Welche Preise
werden vergeben?
Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen
Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 4.000,00 sowie ein Würdigungspreis
zu € 11.000,00 verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden,
die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher*in kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe
(z.B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes
einer/s Künstler*in oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.