Vielen Dank für Ihr Interesse an den Kulturpreisen des Landes
Niederösterreich. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ausschreibungskriterien verschaffen.
Aufgrund
der COVID-19 Pandemie sind digitale Einreichungen erwünscht. Postalische Einreichungen sind alternativ dazu ebenfalls möglich
– bei dieser Einreichform muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital
auszufüllen bzw. anzuhängen sind und alle weiteren einzureichenden Unterlagen in 7-facher Ausfertigung erforderlich sind.
Welche
Preise werden vergeben?
Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind
im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 4.000,00
sowie ein Würdigungspreis zu € 11.000,00 verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung
von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher*in kann eine
Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis
dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer/s Künstler*in oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.