Ausschreibung Hans-Hollein-Projektstipendien 2018Zweck/ Intention:
Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur und Design sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen
Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt,
deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.
Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen
im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.
Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller
Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw.
der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer,
die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule
immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans Hollein Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende,
die für das Jahr 2018 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger)
zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Bereits
vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl:
bis zu 2 Stipendien
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben
muss 2018 begonnen werden
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 7.800,--
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung
Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft
(Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug
von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag
von EUR 200,-- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 15. Juli 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)Der Briefumschlag
ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „Hans Hollein Projektstipendium“ zu kennzeichnen.
Einreichung:
alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:
• genau ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Hans Hollein Projektstipendium http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8048/default.aspx
• Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise
– Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform)
• Adressen inkl. Telefon und E-Mail der
Institutionen, mit denen kooperiert werden soll.
• Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe
der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen
und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels beilegen.
• Portfolio/Mappe
der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (A4 Format, maximal der letzten 5 Jahre keine Originale, keine Sammelkataloge). Eine
Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Einreichungen sind per
Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auch auf
der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums
erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle BewerberInnen
werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes
Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1
bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentations-material über
die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Das Bundeskanzleramt behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in
Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
Postadresse: Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung
II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Ansprechperson: Gabriele Kosnopfl,
gabriele.kosnopfl@bka.gv.at