Der Bodenseekreis vergibt im Jahr 2026 zum neunten Mal seinen Förderpreis
für gegenständliche Malerei und Zeichnung.
Wettbewerbsdetails
im Überblick:
• Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen dürfen Künstler*innen, die im Jahr 2026 nicht älter
als 35 Jahre werden
- Sie müssen an einer Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie der Bildenden Künste
in Deutschland, Schweiz oder Österreich eingeschrieben sein oder einen Abschluss dieser Hochschulen im Bereich Bildende
Kunst besitzen. Der aktuelle Wohnort muss in Deutschland, Schweiz oder Österreich sein
- Drei Kunstwerke müssen
eingereicht werden. Sie müssen gegenständlich sein gezeichnet oder gemalt Ein Thema ist nicht vorgegeben.
- Die
Kunstwerke d ürfen nicht größer als 200 x 200 cm sein
- Die Kunstwerke dürfen nicht älter als zwei Jahre sein Sie
dürfen in keinem weiteren Wettbewerb gleichzeitig eingereicht werden . Sie dürfen noch keinen Preis gewonnen haben.
- Leinwände
müssen auf Rahmen gezogen geliefert werden oder von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer in der Galerie Bodenseekreis auf
und abgespannt werden.
- Kunstwerke , die nicht fristgerecht (zu spät) geliefert werden, können nicht angenommen werden.
• Eine Fachjury wählt rund 30 Künstler*innen aus, deren Werke in einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg
(27. März – 3. Juli 2026) präsentiert werden.
• Der/die Preisträger*in wird ebenfalls durch die Jury ermittelt.
Das Preisgeld beträgt 4.000 Euro (eine Teilung zwischen Malerei und Zeichnung ist möglich).
• Der Jury-Preis ist
mit einer Einzelausstellung im Folgejahr in der Städtischen Galerie Fähnle in Überlingen verbunden.
• Zusätzlich
wird ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro vergeben.
• Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.
Wichtig:
Die Bewerbung ist
ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal möglich.
Bewerbungsschluss: 16.
November 2025
Das Bewerbungsportal ist erreichbar über:
• die Website des Bodenseekreises:
www.bodenseekreis.de/foerderpreis • den Link
im Ausschreibungstext (Punkt 7) siehe PDF im Download