COVID-19: Aktualisierte Regelungen ab 17. Jänner 2022

11. Januar 2022
Liebe Universitätsangehörige,
 
wir bemühen uns, die bewährte Sondersituation an der Angewandten weitestgehend zu erhalten und physische Präsenz in den künstlerischen Studien und Prüfungen unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu ermöglichen. Dazu braucht es unsere vereinte Anstrengung und weitere Maßnahmen, die wir nach Evaluierung der Gesamtlage der letzten Tage beschlossen haben. Auch wenn diese Maßnahmen zum Teil rigider erscheinen als einzelne gesamtösterreichische Regelungen, versuchen wir, einen Betrieb aufrechtzuerhalten, der über den an fast allen anderen österreichischen Universitäten praktizierten Weg hinausgeht. 
Für die Angewandte gelten ab Montag 17.1.2022 bis zum Semesterende am 27.2.2022 folgende Neuregelungen:
(Die aktuelle Betriebsmodus-Übersicht können Sie hier vollständig nachlesen)
 
1. Generelle PCR-Testpflicht
 
Der Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist sowohl für Universitätsangehörige als auch für Externe unabhängig von deren Impf- bzw. Genesungsstatus ausschließlich mit einem gültigen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt. Ein entsprechendes Zertifikat (inklusive QR-Code) und ein Lichtbildausweis sind mitzuführen und an den Eingängen bzw. bei den Stichprobenkontrollen der "Health Checker" vorzuweisen.
 
„Alles gurgelt“-Testkits und Abgabeboxen stehen in den Eingangsbereichen der Standorte Oskar-Kokoschka-Platz und Vordere-Zollamtsstraße 7 zur Verfügung, die Montag bis Freitag um 14:00 Uhr entleert werden. Infos zu weiteren PCR-Testmöglichkeiten in Wien finden sie hier.
 
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass nur eine hohe Impfrate einen gesicherten Universitätsbetrieb auf Dauer ermöglichen wird und empfehlen daher dringend die COVID-Schutz- und Booster-Impfung.
 
Wenn trotz rechtzeitiger Abgabe (entsprechender Nachweis erforderlich) noch kein PCR-Testergebnis verfügbar ist, wird der Zutritt auch mit dem PCR-Ergebnis vom Vortag in Verbindung mit dem Nachweis einer Booster-Impfung gewährt. Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben, benötigen keinen PCR-Test.
 
2. Verhalten bei Kontakt zu einem COVID-19 Fall bzw. bei Erkrankung
 
Unabhängig von der neuen behördlichen Vorgangsweise bei Kontaktpersonen muss jede Person, die Kontakt zu einem COVID-19 Fall hatte, umgehend die COVID-Stabsstelle informieren (covid@uni-ak.ac.at, +43 664 88345033) und darf die Universität 5 Tage nicht betreten. Wir empfehlen Heimisolation. Nähere Auskünfte erteilt die COVID-Stabsstelle.
 
COVID-Erkrankungen sind weiterhin unverzüglich zu melden.
 
Abschließend wollen wir Sie noch darüber informieren, dass geplant ist, die Sponsion physisch am 10.3.2022 nachzuholen.
 
Wir sind zuversichtlich, dass mit diesen und den bereits letzte Woche kommunizierten Maßnahmen nun wieder ein sicherer Rahmen für den Universitätsbetrieb in den kommenden Wochen besteht und wünschen Ihnen allen einen erfolgreichen Semesterabschluss!
 
Mit besten Grüßen
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
 
 
Rektorat