Leistungs- und Förderungsstipendien sind zwei unterschiedliche Stipendien.
Letzte Aktualisierung: 05. Dezember 2023Erreichbarkeit via Email - siehe Box: Kontakt!
NUR FÜR ORDENTLICHE STUDIEN VORGESEHEN!
IM SOMMERSEMESTER IST GENERELL KEINE BEWERBUNG MÖGLICH.
DIE NÄCHSTE BEWERBUNGSMÖGLICHKEIT IST IM HERBST 2024.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Das Stipendium wird einmal im Jahr für ordentliche
Studierende an der Universität für angewandte Kunst ausgeschrieben. Für den Bewerbungstermin im Herbst 2024 werden alle Leistungen
berückstichtigt, die im Studienjahr 2023/24 erbracht werden. Das ist der Zeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024 (es zählt das im
Zeugnis angegebene Beurteilungsdatum). Bitte rechtzeitig um die Notenausstellung kümmern!
Im vorangeganen Studienjahr müssen mind. 55 ECTS-Punkte absolviert worden sein. Der Notendurchschnitt darf nicht schlechter
als 2,0 sein.
Die Anerkennung von externen Studienleistungen wird berücksichtigt, wenn die anerkannte Prüfung im Zeitraum des vorangeganenen
Studienjahres abgelegt wurde und in unserer Datenbank eingetragen worden ist. Das gilt auch für Pädagogikleistungen an externen
Universitäten im Rahmen eines Lehramtsstudiums sowie für Auslandssemester. Berechnungsgrundlage ist der Studienerfolg aus
dem vorigen Studienjahr; die Bestätigung "Studienerfolg Leistungsstipendium" wird von der Studienabteilung ausgedruckt. Ordentliche Studierende ab dem 3. Semester können um ein Leistungsstipendium ansuchen. Bei Mehrfachstudien an der Universität für angewandte Kunst Wien, werden alle Studienleistungen berücksichtigt, sofern die Studienzeiten eingehalten worden sind.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe von EUR 750,-- nicht unterschreiten und EUR 1.500,- nicht überschreiten.
Mittel der Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung der Universität Wien:Die Bewerbung erfolgt im Zuge der Einreichung zum Leistungsstipendium. Ab WS 2015/16:
Die Reihung der Bewerbungen wird für jeden einzelnen Studienzweig anhand der von den Studierenden absolvierten ECTS-Punkten
und gewichteten Notendurchschnitten vorgenommen. Nach Maßgabe der Geldmittel werden aus jedem Studienzweig zumindest ein/e
Studierende/r anhand der absolvierten ECTS-Punkte ausgewählt. Die weitere Reihung ergibt sich unabhängig vom Studienzweig.
Bewerbungen von Doktoratsstudierenden und Studierenden in individuellen Bachelor-, Master- oder Diplomstudien werden seitens
der Leistungsstipendienvergabekommission nach tatsächlichen Studienleistungen und Studienfortschritt entschieden.
Die Reihung der Bewerbungen für Leistungsstipendien muss veröffentlicht werden und wird daher auf dieser Stipendienwebseite
verlautbart. Die Verständigung der Bewerber*innen über Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt an die in unserer Datenbank vorliegende
Mailadresse. Bitte überprüfen Sie diese im Onlineservice für Studierende: http://service.uni-ak.ac.at/ Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zugewiesenen
Mittel.Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen
- Übermittlung Antragsformular der Bewerber*innen mit Meldezettel der Stadt Wien (Scan/Kopie) zur jeweiligen Einreichfrist. Fremdsprachige Meldezettel müssen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung
vorgelegt werden.
- Unterlagen als PDF per Mail an: sandra.reiss@uni-ak.ac.at
- Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - inklusive Schweiz) oder gleichgestellte
Studierende gemäß § 4 StudFG. Drittstaatsangehörige benötigen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Daueraufenthaltskarte-EU).
- Hervorragende Studienleistungen im vorangegangenen Studienjahr in einem ordentlichen Studium an der Universität für angewandte
Kunst Wien. Mindestanzahl ECTS-Punkte: 55. Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0. Die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" wird im Notendurchschnitt nicht mitberechnet. Bei Studien mit dreiteiliger Notenskala (A, B, C) werden die Lehrveranstaltungsbeurteilungen wie folgt bewertet: mit ausgezeichnetem Erfolg (A) = sehr gut (1), bestanden (B) = befriedigend (3), nicht bestanden (C) = nicht genügend (5). Bei Lehramtsstudien wird der Prüfungsnachweis von beiden Fächern berücksichtigt.
- Das Studium bzw. die jeweiligen Studienabschnitte im Diplomstudium müssen innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß
§ 19 StudFG absolviert werden. Die Anspruchsdauer umfasst im Wintersemester die Monate September - Februar, im Sommersemester die Monate März - August.
Die Stipendienanträge müssen vollständig und fristgerecht zum jeweiligen Einreichtermin als PDF per Mail übermittelt werden.
Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Leistungs- und Förderungsstipendien sind zwei unterschiedliche Stipendien.Letzte Aktualisierung: 06. März 2024 Erreichbarkeit via Email - siehe Box: Kontakt!NUR FÜR ORDENTLICHE STUDIEN VORGESEHEN!
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (z.B. Abschlussarbeiten/Diplomarbeiten,
Ausstellungsprojekte) von Studierenden ordentlicher Studien. Nicht gefördert werden Honorarnoten, Lebenshaltungskosten/Mieten oder Zahlungen des Studienbeitrages sowie die
Anschaffung von Hardware. Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und EUR 3.600,-
nicht überschreiten; bei Zuerkennung wird ein einmaliger Betrag überwiesen. Die Verständigung der Bewerber*innen über Zuerkennung
oder Ablehnung erfolgt an die in unserer Datenbank vorliegende Mailadresse. Bitte überprüfen Sie diese im Online-Service für
Studierende: http://service.uni-ak.ac.at/ Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.Voraussetzungen
- Übermittlung Antragsformular der Bewerber*innen mit Meldezettel der Stadt Wien (Scan/Kopie) zur jeweiligen Einreichfrist. Fremdsprachige Meldezettel müssen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung
vorgelegt werden.
- Unterlagen als PDF per Mail an: sandra.reiss@uni-ak.ac.at
- Bewerbungsfrist: von Mi, 20. März 2024 bis Mi, 10. April 2024 / 12:00 Uhr mittags
- Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - inklusive Schweiz) oder gleichgestellte
Studierende gemäß § 4 StudFG. Drittstaatsangehörige benötigen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Daueraufenthaltskarte-EU).
- Hervorragende Studienleistungen (mind. 2 ordentlich absolvierte Semester an der ho. Universität). Eine Einreichung ist daher erst im 3. Semester empfehlenswert; ausgenommen davon sind Bewerbungen aus dem Masterstudium TransArts, wenn zuvor das Bachelorstudium TransArts innerhalb der
vorgeschriebenen Studienzeit plus ein Toleranzsemester an der "Angewandten" abgeschlossen wurde.
- Deckblatt mit Name, Studienrichtung und Angabe des Projekttitels.
- Gutachten der*s Betreuer*in mit Unterschrift zur geplanten Arbeit, zum Zeitplan, zur Kostenaufstellung und zum bisherigen Studienerfolg mit Kommentar, ob die Arbeit mit
überdurchschnittlichen Erfolg durchführbar ist.
- Beschreibung der künftigen oder in Arbeit befindlichen Projekte mit dazugehörigen Arbeitsproben.
- Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan.
- Zeitplan (Dauer des Projekts bzw. der Arbeit).
- Das Studium bzw. die jeweiligen Studienabschnitte im Diplomstudium müssen innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG absolviert werden. Die Anspruchsdauer umfasst im Wintersemester die Monate September - Februar, im Sommersemester die Monate März - August.
- Nach Abschluss der geförderten Arbeit ist ein genauer Bericht (mit Rechnungen und Arbeitsdokumentation) vorzulegen.
Die Stipendienanträge (siehe Infobox) müssen vollständig und fristgerecht zum jeweiligen Einreichtermin als PDF per Mail
übermittelt werden. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.