Leistungs- und Förderungsstipendien

Leistungs- und Förderungsstipendien sind zwei unterschiedliche Stipendien.

Letzte Aktualisierung:
11. Dezember 2024

Erreichbarkeit  via Email - siehe Box: Kontakt!

Urlaubsbedingt keine Erreichbarkeit von 12. Juli bis 10. August 2025!







NUR FÜR ORDENTLICHE STUDIEN VORGESEHEN!
IM SOMMERSEMESTER IST GENERELL KEINE BEWERBUNG MÖGLICH.

 
BEWERBUNGSFRIST FÜR HERBST 2024 VORÜBER - ES WERDEN KEINE BEWERBUNGEN MEHR ANGENOMMEN!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit ist im Herbst 2025!
 

Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Das Stipendium wird einmal im Jahr für ordentliche Studierende an der Universität für angewandte Kunst ausgeschrieben. Für den Bewerbungstermin im  Herbst 2025 werden alle Leistungen berückstichtigt, die im Studienjahr 2024/25 erbracht werden. Das ist der Zeitraum 01.10.2024 - 30.09.2025 (es zählt das im Zeugnis angegebene Beurteilungsdatum). Bitte rechtzeitig um die Notenausstellung kümmern!
 
Im vorangeganen Studienjahr müssen mind. 55 ECTS-Punkte absolviert worden sein.  Der Noten­durch­schnitt darf nicht schlechter als 2,0 sein.
 
Die Anerkennung von externen Studienleistungen wird berücksichtigt, wenn die anerkannte Prüfung im Zeitraum des vorangeganenen Studienjahres abgelegt wurde und in unserer Datenbank eingetragen worden ist. Das gilt auch für Pädagogikleistungen an externen Universitäten im Rahmen eines Lehramtsstudiums sowie für Auslandssemester.  Berechnungsgrundlage ist der Studienerfolg aus dem vorigen Studienjahr; die Bestätigung "Studienerfolg Leistungsstipendium"  wird von der Studienabteilung ausgedruckt. Ordentliche Studierende ab dem 3. Semester können um ein Leistungsstipendium ansuchen. Bei Mehrfachstudien an der Universität für angewandte Kunst Wien, werden alle Studienleistungen berücksichtigt, sofern die Studienzeiten eingehalten worden sind.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe von EUR 750,-- nicht unterschreiten und EUR 1.500,- nicht überschreiten.  

Mittel der Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung der Universität Wien:
Die Bewerbung erfolgt im Zuge der Einreichung zum Leistungsstipendium.
 

Ab WS 2015/16:

Die Reihung der Bewerbungen wird für jeden einzelnen Studienzweig anhand der von den Studierenden absolvierten ECTS-Punkten und gewichteten Notendurchschnitten vorgenommen. Nach Maßgabe der Geldmittel werden aus jedem Studienzweig zumindest ein/e Studierende/r anhand der absolvierten ECTS-Punkte ausgewählt. Die weitere Reihung ergibt sich unabhängig vom Studienzweig. Bewerbungen von Doktoratsstudierenden und Studierenden in individuellen Bachelor-, Master- oder Diplomstudien werden seitens der Leistungsstipendienvergabekommission nach tatsächlichen Studienleistungen und Studienfortschritt entschieden.
 
Die Reihung der Bewerbungen für Leistungsstipendien muss veröffentlicht werden und wird daher auf dieser Stipendienwebseite verlautbart. Die Ver­stän­di­gung der Bewerber*innen über Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt an die in unserer Datenbank vorliegende Mailadresse. Bitte überprüfen Sie diese im Onlineservice für Studierende: http://service.uni-ak.ac.at/

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zugewiesenen Mittel.

Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

 
Voraussetzungen

  • Übermittlung Antragsformular der Bewerber*innen mit Meldezettel der Stadt Wien (Scan/Kopie) zur jeweiligen Einreichfrist. Fremdsprachige Meldezettel müssen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bewerbungsfrist: Mi, 16. Oktober 2024 - Mi, 06. November 2024 / 12:00 Uhr mittags
  • Unterlagen als PDF per Mail an: sandra.reiss@uni-ak.ac.at
  • Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - inklusive Schweiz) oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG. Drittstaatsangehörige benötigen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Daueraufenthaltskarte-EU).
  • Hervorragende Studienleistungen im vorangegangenen Studienjahr in einem ordentlichen Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Mindestanzahl ECTS-Punkte: 55.  Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0. Die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" wird im Notendurchschnitt nicht mitberechnet. Bei Studien mit dreiteiliger Notenskala (A, B, C) werden die Lehrveranstaltungsbeurteilungen wie folgt bewertet: mit ausgezeichnetem Erfolg (A) = sehr gut (1), bestanden (B) = befriedigend (3), nicht bestanden (C) = nicht genügend (5). Bei Lehramtsstudien wird der Prüfungsnachweis von beiden Fächern berücksichtigt.
  • Das Studium bzw. die jeweiligen Studienabschnitte im Diplomstudium müssen innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG absolviert werden. Die Anspruchsdauer umfasst im Wintersemester die Monate September - Februar, im Sommersemester die Monate März - August.
 
Die Stipendienanträge müssen vollständig und fristgerecht zum je­wei­li­gen Einreichtermin als PDF per Mail übermittelt werden. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

























Leistungs- und Förderungsstipendien sind zwei unterschiedliche Stipendien.

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2025
 
Erreichbarkeit via Email - siehe Box: Kontakt!

Urlaubsbedingt keine Erreichbarkeit von 12. Juli bis 10. August 2025!


BEWERBUNGSFRIST FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2025 VORÜBER - ES WERDEN KEINE BEWERBUNGEN MEHR ANGENOMMEN!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit ist im Herbst 2025!

 


NUR FÜR ORDENTLICHE STUDIEN VORGESEHEN!

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (z.B. Abschlussarbeiten/Diplomarbeiten, Ausstellungsprojekte) von Studierenden ordentlicher Studien. Nicht gefördert werden Honorarnoten, Lebens­halt­ungs­kos­ten/Mieten oder Zahlungen des Studienbeitrages sowie die Anschaffung von Hardware. Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unter­schreiten und EUR 3.600,- nicht überschreiten; bei Zuerkennung wird ein einmaliger Betrag überwiesen. Die Verständigung der Bewerber*innen über Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt an die in unserer Datenbank vorliegende Mailadresse. Bitte überprüfen Sie diese im Online-Service für Studierende: http://service.uni-ak.ac.at/

Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
 
Voraussetzungen

  • Übermittlung Antragsformular der Bewerber*innen (siehe Box Informationen) mit Meldezettel der Stadt Wien (Scan/Kopie) zur jeweiligen Einreichfrist. Fremdsprachige Meldezettel müssen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bewerbungsfrist 2025S: Mi, 19. März 2025 - Mi, 09. April 2025 / 11:00 Uhr mittags
    Die nächste Bewerbungsfrist für 2025W wird gegen Anfang Oktober 2025 verlautbart.
  • Unterlagen als PDF per Mail an: sandra.reiss@uni-ak.ac.at
  • Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - inklusive Schweiz) oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG. Drittstaatsangehörige benötigen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Daueraufenthaltskarte-EU).
  • Hervorragende Studienleistungen (mind. 2 ordentlich absolvierte Semester an der ho. Universität). Eine Einreichung ist daher erst im 3. Semester empfehlenswert; ausgenommen davon sind Bewerbungen aus dem Masterstudium TransArts, wenn zuvor das Bachelorstudium TransArts innerhalb der vorgeschriebenen Studienzeit plus ein Toleranzsemester an der "Angewandten" abgeschlossen wurde.
  • Deckblatt mit Name, Studienrichtung und Angabe des Projekttitels.
  • Gutachten der*s Betreuer*in mit Unterschrift zur geplanten Arbeit, zum Zeitplan, zur Kostenaufstellung und zum bisherigen Studienerfolg mit Kommentar, ob die Arbeit mit überdurchschnittlichen Erfolg durchführbar ist.
  • Konkrete Beschreibung des eingereichten Projekts (in 5 bis 10 Sätzen) mit dazugehörigen Arbeitsproben; sowie drei weitere Arbeiten aus dem Portfolio (ebenfalls mit Kurzbeschreibung).
  • Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan.
  • Zeitplan (Dauer des Projekts bzw. der Arbeit).
  • Das Studium bzw. die jeweiligen Studienabschnitte im Diplomstudium müssen innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG absolviert werden. Die Anspruchsdauer umfasst im Wintersemester die Monate September - Februar, im Sommersemester die Monate März - August.
  • Nach Abschluss der geförderten Arbeit ist ein genauer Bericht (mit Rechnungen und Arbeitsdokumentation) vorzulegen.
 
Bitte beachten, wenn eine Bewerbung für Abschlussarbeiten erfolgt und eine Zusage erteilt wird: Die Überweisung des zuerkannten Betrages kann einige Zeit dauern!

Die Stipendienanträge (siehe Infobox) müssen vollständig und fristgerecht zum je­wei­li­gen Einreichtermin als PDF per Mail übermittelt werden.
Unterlagen bitte nicht als ZIP Dateien oder über google drive übermitteln!
 
Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 








































Kontakt
Referat für Leistungs- und Förderungsstipendien
Erreichbarkeit: Ferstel-Trakt

Veröffentlichung Reihung -
Vergabe der Leistungsstipendien für das Studienjahr 2023/24

Information Stipendienvergabe
Reihung Studienzweige
 
Vergabe Förderungsstipendien 2025S
Information Stipendienvergabe
 
Die Sitzung über die Vergabe von Förderungsstipendien für 2025S hat am
20. Mai 2025 nachmittags stattgefunden.

Versand der Ergebnisse per Mail an die Bewerber*innen: 21. Mai 2025