Ausschreibung der Fred Adlmüller-Stipendien für das Studienjahr 2025/26

Einreichfrist: 30. April 2026

Für Studierende der Universität für angewandte Kunst Wien mit österreichischer Staatsbürgerschaft stehen aus der Fred Adlmüller-Stipendienstiftung für das Studienjahr 2025/266 Jahresstipendien à EURO 2.000,-- zur Verfügung, von denen ein Stipendium spezifisch für die Studienrichtung Mode vorgesehen ist.

Für Studierende aus EWR- oder Drittstaaten (die laut den Fred Adlmüller Stiftungsstatuten nicht antragsberechtigt sind) vergibt die Universität für angewandte Kunst Wien unter dem Titel „Fred Adlmüller International Student Grant“ 2 zusätzliche Jahresstipendien à EURO 2.000,--, von denen ein Stipendium spezifisch für die Studienrichtung Mode vorgesehen ist.

Bedingungen für die Bewerbung

  • Österreichische Staatsbürgerschaft für das Fred Adlmüller-Stipendium*
  • Andere Staatsbürgerschaften für den „Fred Adlmüller International Student Grant“*
  • Einreichung möglich für nationale und internationale Studierende:
    • Diplomstudium ab dem 6. Semester
    • Bachelorstudium ab dem 3. Semester
    • Masterstudium ab dem 1. Semester
    • Lehrgänge, sofern ein künstlerisches Hauptfach vorhanden ist
  • Einreichung möglich bis zur maximalen Überschreitung der Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester
  • CV und Portfolio mit Arbeitsproben (digital, max. 20 MB)

Einreichungen

Einreichungen müssen bis spätestens Donnerstag, 30. April 2026, 22:00 Uhr vollständig in folgender Form eingelangt sein:

  1. CV und Portfolio als 1 PDF hochladen
    Bezeichnung des Dokuments: FAMILIENNAME_Vorname
    CV mit Namen, Matrikelnummer und E-Mail (max. 1 Seite)
    Portfolio (max. 5 Seiten)
    Dateigröße: max. 20 MB
    Format: max. A3
    Link zum Hochladen des PDFs:
    https://base.uni-ak.ac.at/cloud/index.php/s/ZqoSZpiwYE6SXqq
  2. Mail nach dem Upload an adlmueller@uni-ak.ac.at mit Namen, Matrikelnummer, E-Mail und Studienrichtung.
    Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung Ihrer Einreichung.

* Der Nachweis der Identität sowie der Staatsangehörigkeit wurde im Rahmen des Zulassungsverfahrens bereits erbracht. Eine erneute Vorlage ist nicht erforderlich.

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