Zwei Studienassistent/innen (m/w/d/, 10 Wstd., 3 Jahre befristet) - Projekt Image+ Platform for Open Art Education

Die Universität für angewandte Kunst sucht ab 1. Oktober 2020 zwei Studienassistent/innen (m/w/d/, 10 Wochenstunden, 3 Jahre befristet) für das Projekt „Image+ Platform for Open Art Education“.
 
Die Anstellung erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts „Image+ Platform for Open Art Education“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Call: Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung) in der Abteilung Kunst & Wissenstransfer.
 
Einstellungsvoraussetzungen:
- geistes- oder kulturwissenschaftliches Studium, bevorzugt der Kunstgeschichte/Kunstwissenschaften
- breit gefächerte, sehr gute Kenntnisse der Gegenwartskunst
- Fähigkeit, kunsthistorische Ordnungskategorien und  -strukturen anzuwenden und weiterzuentwickeln
 
Von Vorteil sind soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und hohes persönliches Engagement.
 
Die Mitarbeit erfolgt im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Ausschreibung „Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung“) geförderten Forschungsprojekts „Image+ Platform for Open Art Education“ mit voraussichtlicher Projektlaufzeit von 3 Jahren. Detaillierte inhaltliche Informationen zum Forschungsprojekt erhalten Sie auf der Website www.angewandtekunstgeschichte.net (Menüpunkt „Forschung“).
 
Das monatliche Gehalt beträgt für die Beschäftigung (10h) als Studienassistenz € 529,-- brutto (14x jährlich).
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
 
Schriftliche Bewerbungen mit Motivationsschreiben, Darstellung der Expertise sowie Lebenslauf
sind bis 14. August 2020 an Astrid Poyer (image@uni-ak.ac.at) zu richten.
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
 
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.