COVID-19: PCR-Testpflicht verlängert bis Ostern

09. März 2022
Liebe Universitätsangehörige,
 
aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen in Österreich und leider auch innerhalb  der Angewandten haben wir uns dazu entschlossen, die PCR-Testpflicht bis inkl. Fr., 8. April 2022 (Beginn der Osterferien) zu verlängern. 
Diese Entscheidung wurde aufgrund vielfacher Nachfrage und unter der Voraussetzung, dass das Testangebot weiterhin kostenlos zur Verfügung steht, getroffen. 
 
Der Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist demnach weiterhin nur mit negativem PCR-Testnachweis (nicht älter als 48h) zwischen 8:00 und 20:00 Uhr möglich. Ein entsprechendes Zertifikat (inklusive QR-Code) und ein Lichtbildausweis sind mitzuführen und an den Eingängen bzw. bei den Stichprobenkontrollen der "Health-Checker" vorzuweisen.  Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage eine Corona-Infektion durchgemacht haben, benötigen keinen PCR-Test. In diesem Fall ist für den Zutritt ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Genesungszertifikat, Absonderungsbescheid).
 
Die Zutrittsbedingungen im Detail können Sie weiterhin hier abrufen.
 
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
 
Mit besten Grüßen
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
 
 
Rektorat