13. Mai 2022
Liebe Universitätsangehörige,
angesichts
der rückläufigen Infektionszahlen und in Anlehnung an derzeit geltende bundesweite Covid-Maßnahmen endet ab Montag,
16. Mai 2022 die generelle FFP2-Maskenpflicht an der Angewandten. Das verpflichtende Tragen einer Maske wird damit
sowohl für alle Räume als auch für Verkehrswege innerhalb der Universität aufgehoben.
Wir empfehlen
Ihnen aber, weiterhin vorsichtig zu bleiben und dort, wo es die Situation erfordert, bzw. dort, wo mehrere Personen eng beisammen
sind, eine FFP2-Maske zu tragen. Achten Sie auf regelmäßiges Lüften und nehmen Sie die kostenlosen PCR- und Antigen-Testangebote
in Anspruch.
Kommen Sie bei Krankheitssymptomen nicht an die Angewandte und klären Sie diese
in jedem Fall mittels PCR-Test ab. Selbiges gilt auch für alle, die ohne Schutzmaßnahmen Kontakt zu einer an Covid erkrankten
Person hatten. Neben der Einhaltung behördlicher Vorgaben müssen Covid-Erkrankungen weiterhin unverzüglich der Covid-Stabsstelle
(
covid@uni-ak.ac.at) gemeldet werden.
Wir freuen
uns, mit den Lockerungen wieder einen Universitätsbetrieb ohne Einschränkungen ermöglichen zu können und wünschen weiterhin
ein erfolgreiches Sommersemester!
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria
Stadler und Maria Zettler
Rektorat