Nur für ordentliche Studierende der Angewandten.
Das
Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst in der Höhe von 10.000 Euro wird von Ö1 heuer bereits zum sechzehnten
Mal ausgeschrieben. Der Preis dient der Nachwuchsförderung von Studierenden, die an einer der folgenden fünf Universitäten
studieren: Universität für angewandte Kunst Wien, Akademie der bildenden Künste, Kunstuniversität Linz, Universität Mozarteum
Salzburg, Kunstuniversität Graz.
Bewerben können sich alle österreichischen beziehungsweise
in Österreich lebenden Studierenden der in der Ausschreibung (siehe Teilnahmebedingungen im Downloadbereich) angeführten Kunstuniversitäten,
die zum Ende der Einreichfrist des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2025 folgende Kriterien erfüllen:
•
Ordentliche/r Hörer/in an der Universität für angewandte Kunst Wien:
Studienrichtung Art & Science, Bühnengestaltung,
Industrial Design, Design Investigations, Social Design, Lehrmat (KKP/DEX), Design und narrative Medien, Kommunikationsdesign,
Mode, Digitale Kunst, Fotografie, Angewandte Fotografie und zeitbasierte Medien, Zeichnung und Druckgrafik, Ortsbezogene Kunst,
Malerei, Malerei und Animationsfilm, Skulptur und Raum, Transmediale Kunst und TransArts
• Bewerber*innen müssen
im zweiten Studienabschnitt (alten Studienordnung) sein oder in der Endphase ihres Bachelor- oder Master-Studiums
• Wichtig: Da es sich um ein Förderstipendium für bildende Kunst handelt, können auch nur entsprechende
Werke aus dem Fachbereich eingereicht werden. Designstudierende können zwar einreichen, jedoch auch nur mit Werken aus dem
Bereich bildender Kunst.
Weitere Kriterien sind im Detail den Teilnahmebedingungen
(siehe PDFs zum Download) zu entnehmen.
Erasmus-Studierende sind auf Basis der Kooperationsvereinbarungen
leider von der Teilnahme ausgenommen. Auch Doktoratsstudierende fallen nicht unter 2. Studienabschnitt, sondern unter Alumni*ae,
mit der Bitte um Verständnis!
BEWERBUNG:
bis 25. April 2025
VERGABE DES Ö1 TALENTESTIPENDIUMS: Herbst 2025
Unvollständige
Bewerbungen (siehe Teilnahmebedingungen ) können nicht akzeptiert werden, mit Bitte um Verständnis!
Bei
falschen Angaben oder Irreführung der Jury wird das Ö1 Talentestipendium aberkannt und die bereits geleisteten Zahlungen müssen
zurückerstattet werden.