Eine/n halbbeschäftigte/n Mitarbeiter/in - Universitätsbibliothek

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober eine/n halbbeschäftigte/n Mitarbeiter/in (20 Wochenstunden, unbefristet) für die Universitätsbibliothek.

Ihre Berufswelt
Die Universitätsbibliothek ist die zentrale Informationseinrichtung der Universität für angewandte Kunst Wien. Ihr Anspruch ist, das vielfältige Studienangebot der Angewandten sowie Lehre und Forschung optimal zu versorgen und zu unterstützen.

Erforderliche Qualifikationen:
- Abgeschlossene Fachausbildung zum/zur wissenschaftlichen BibliothekarIn
- Sehr gute Katalogisierungskenntnisse (RDA, GND, MARC21)
-  Sehr gute Kenntnisse in der inhaltlichen Erschließung nach der RVK sowie Verschlagwortung nach RSWK/GND
- Pflege und Ansetzung von GND-Normdaten (Personen/Werke)
- Kenntnisse der Bibliothekssysteme ALMA und ALEPH
- Erfahrung im Benützungsbereich
- Erfahrung in der Arbeit mit Datenbanken und Repositorien
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office)
- Sehr gute Englischkenntnisse
- Organisationsfähigkeit, Erfahrung im Projektmanagement
Social Skills: Teamfähigkeit, sehr gute Umgangsformen und Kommunikationsfähigkeit, Kundenorientiertheit, Interkulturelle Kompetenz, hohes Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft, Konfliktfähigkeit

Aufgabenbereich:
- Formal- und Sacherschließung der Print, AV- und E-Medien (RDA, GND, MARC21)
- Retrokatalogisierung
- Mitarbeit in der Benützung
- Mitarbeit bei Veranstaltungen

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.030,80 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Ihre Bewerbung mit Lebenslauf richten Sie bitte per E-Mail bis 11. September 2019 an die Universitätsbibliothek: bibliothek@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.