Die sechs öffentlichen
Kunstuniversitäten wenden sich an die Bundesregierung und bieten ihre Expertise an
Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Bundesregierung!
Die
österreichischen Kunstuniversitäten haben einen gesellschafts-, kultur- und bildungspolitischen Auftrag. Als verantwortliche
RektorInnen sind wir aufgrund der derzeitigen COVID-bedingten Entwicklungen des Kunst- und Kultursektors in großer Sorge,
dass diese den gesamten Bereich nachhaltig zu beschädigen und Kulturschaffende in existenzielle Not zu stürzen drohen. Wir
rufen die gesamte Bundesregierung dringend auf, den Kunst- und Kultursektor mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln wie die
übrigen gesellschaftlichen Teilbereiche.
Der Kunst- und Kultursektor
- ist
nicht nur der zentrale Pfeiler unseres Selbstverständnisses als Kulturstaat, er ist ein großer Wirtschaftsfaktor (mit ca.
6 Mrd. € jährlicher Wertschöpfung) von dessen Qualität und Vielfalt große Teile der Realwirtschaft existenziell abhängen,
- er
ist mit Sicherheit ebenso relevant für die “Standortqualität” Österreichs, wie die Bildungs- und die Verkehrsinfrastruktur,
- er
bietet mehr als 100.000 Personen Beschäftigung, die von den Auswirkungen der Covid-Krise überaus hart betroffen sind und
- er
ist nicht zuletzt jener Sektor, der unverzichtbar ist für das Funktionieren einer lebendigen Gesellschaft, die aus Menschen
mit unterschiedlichen Interessen, Ansprüchen, Träumen, Hoffnungen, Ängsten und Wahrnehmungen besteht, einer Gesellschaft,
die mit Widersprüchen und Gemeinsamkeiten jenseits technokratischer Mechanismen konstruktiv und sozial verträglich umgehen
muss.
Wir wollen daher Vorschläge für das Jetzt mit Blick auf das Morgen machen, damit Österreichs
Kunst- und Kultursektor auch weiterhin eine wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle im und für den Kulturstaat
Österreich haben kann.
In diesem Sinne adressieren wir aus unserer Kompetenz heraus folgende essentielle
Forderungen an die gesamte Bundesregierung. Sie wissen aus Ihrer täglichen Arbeitserfahrung wohl am besten, dass angesichts
der Komplexität der aktuellen Herausforderungen die Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder der Bundesregierung stärker
miteinander verflochten sind, als der bloße Text des Bundesministeriengesetzes vermuten ließe.
Deshalb
richten wir diesen Appell an die gesamte Bundesregierung, denn ein wirkungsvolles und zeitgerechtes Handeln erfordert jedenfalls
ein konstruktives Zusammenwirken vieler Beteiligter.
Wir wollen dieses Zusammenwirken im Rahmen unserer
Möglichkeiten auch gern aktiv unterstützen, indem wir unsere Expertise bei der konkreten Umsetzung der nachstehenden Dringlichkeitsmaßnahmen
zur Verfügung stellen:
- Sofortige Sicherstellung und Auszahlung der materiellen Existenzgrundlage
für freiberuflich oder als EPU tätige Kulturschaffende und für gemeinnützige Kulturvereine jedenfalls bis zum Jahresende
2020,
- Ausfallshaftung des Bundes für finanzielle Einbußen all jener Kulturstätten, die aufgrund der
Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 geschlossen oder ihre Ticketkontingente reduzieren müssen,
- Finanzierung
von Sonderprojekten in öffentlichen Kulturinstitutionen für KünstlerInnen unter 35,
- Steuerbefreiung
von Kunstankäufen und Künsterlnnenhonraren bis Jahresende 2021 (bis zu einem noch zu definierenden Höchstbetrag)
Die
österreichischen Kunstuniversitäten halten diese sicher noch nicht abschließend dargestellten Maßnahmen für unverzichtbar,
um irreparable Schäden für den Kunst- und Kultursektor abzuwenden. Speziell die noch nicht etablierten KünstlerInnen brauchen
besondere Unterstützung. Wir laufen sonst Gefahr eine ganze Generation zu verlieren, die aufgrund ihrer Karrierephase noch
weniger auf finanzielle Reserven zurückgreifen können, als etablierte KollegInnen.
Wir bauen in unseren
Häusern auf breite Kompetenz in Lehre und Forschung sowie viele Jahre Erfahrung in der Entwicklung und Sicherung von Kunst
und Kultur in Österreich. Mit dieser Expertise stehen wir jederzeit sehr gerne den Mitgliedern der Bundesregierung und ihren
Stäben beratend in geeigneter Form zur Verfügung, mit Blick auf große Zusammenhänge, Detailplanungen, Folgenabschätzung
geplanter Maßnahmen und anderes mehr.
23. April 2020
Die Rektor_innen der österreichischen
öffentlichen Kunstuniversitäten:
Gerald Bast (Universität für angewandte Kunst
Wien)
Elisabeth Gutjahr (Universität Mozarteum Salzburg)
Johan F. Hartle
(Akademie der bildenden Künste Wien)
Brigitte Hütter (Universität für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz)
Georg Schulz (Universität für Musik und darstellende Kunst Graz)
Ulrike
Sych (mdw-Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)