Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) berät und unterstützt alle Universitätsangehörigen sowie Universitätsorgane
in Gleichstellungsfragen und setzt sich aktiv gegen Diskriminierung ein. Der AKG ist eine vertrauliche Anlaufstelle wenn es
um sexuelle Belästigung oder Diskriminierung geht – egal ob aufgrund des Geschlechts, der (vermeintlichen) ethnischen Zugehörigkeit,
der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuelle Orientierung, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft bzw.
des Bildungshintergrundes.
Sie können unser Büro sowohl als betroffene Person als auch als Zeug*in telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren.
Sie können sich auch direkt an ein Mitglied des AKG wenden. Wir behandeln ihr Anliegen vertraulich!
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Leitungsteam
Vorsitzende: Sen. Lect. Dr.phil Nastasja Penzar
stellvertretende Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr.phil. Sofia Bempeza und Sen.Art. Mag.arch. Maja Ozvaldic
stellvertretende Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr.phil. Sofia Bempeza und Sen.Art. Mag.arch. Maja Ozvaldic
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Sie können sich auch direkt an ein Mitglied des AKG wenden. Wir behandeln ihr Anliegen vertraulich!
Liste der Mitglieder der Funktionsperiode:
1. Oktober 2025 bis 30. September 2028
Vertreter*innen der Universitätsprofessor:innenUniv.-Prof. Dr. phil. Sofia Bempeza (Kunst & Kommunikative Praxis)
Univ.-Prof. Olga Grjasnowa, BA (Sprachkunst)
Univ.-Prof. Dr. phil. Dipl. Sozw. Nanna Heidenreich (Transkulturelle Studien)
Dr.phil. Jan Völker (Philosophie)
Ersatzmitglied:
Gastprof. Sen.Sc. PhD. BArch. Atak, Tulay (Theorie der Architektur)
Vertreter*innen der Gruppe der Universitätsdozent:innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter:innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
Sen.Sc. Dr.phil. Anita Hosseini (Kunstgeschichte)
Univ.-Ass. Claudia Holzinger (Angewandte Fotografie und zeitbasierte Medien)
Sen. Sc. Mag. art. Hannes Loichinger (Malerei)
Sen.Art. Mag.arch. Maja Ozvaldic (Architektur)
Sen.Lect. Dr.phil. Nastasja Penzar (Sprachkunst)
Ersatzmitglied:
Sen.Lect. Thomas Oliver Niehaus (Bühnen- und Filmgestaltung)
Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals
Mag. phil. Zehra Baraçkılıç, BA MA (Transkulturelle Studien)
Mag. phil. Doris Löffler, MBA (Diversität, Gleichstellung/Chancengerechtigkeit u. Inklusion)
Dr.phil. Julia Sprenger, BA MA (Philosophie, Gender Art Lab)
Mag.arch. Johanna Werschnig (Metalltechnologie)
Ersatzmitglied:
Dipl.Theatr. Lena Wicke-Aengenhyster (International Office)
Vertreter*innen der Studierenden
Barbara Oberhofer Bars Ula
Ersatzmitglieder:
Clara Reiner
Iris Cirlan
Aufgaben
Tätigkeitsbereiche des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Universität für angewandte Kunst aufgrund seines gesetzlichen Auftrags(UG 2002 § 42 Abs 1 und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl 100/1993 idF BGBl I 65/2004 §41 Abs 2):
An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs 1 UG 2002). Außerdem ist der AKG für Agenden der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zuständig (§ 41 Abs 2 B-GlBG) [Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl 100/1993 idF BGBl I 65/2004]."
- Beratung und Unterstützung aller an der Universität arbeitenden, lehrenden, forschenden, studierenden Personen und BewerberInnen zu Fragen der Gleichstellung, der Frauenförderung und des Diskriminierungsschutzes.
- Begleitung von Personalangelegenheiten der Universität, z. B. Bewerbungs- und Anstellungsverfahren, Habilitations- oder Berufungsverfahren.
- Vertretung in beratender Funktion im Universitätsrat sowie im Senat und in von diesem bestellten Gremien.
- Entscheidungsfindung: Besteht der begründete Verdacht einer Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Entscheid eines Universitätsorganes, kann diese Entscheidung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beeinsprucht werden.
- Anlaufstelle für Fälle von Mobbing und sexueller bzw. Belästigung aufgrund des Geschlechts. Vertrauliche Beratung und/oder Vermittlung zu professioneller Unterstützung.
Darüberhinaus versucht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, über Stellungnahmen oder in persönlichen Gesprächen mit den leitenden Universitätsangehörigen auf eine geschlechtergerechte Personal- und Organisationspolitik hinzuwirken. Gleichbehandlung und Gleichstellung soll - vor allem im universitären Bereich - schlichtweg selbstverständlich sein. Als weisungsungebundenes Gremium wird der AKG sich weiterhin für die Etablierung und Realisierung dieser Selbstverständlichkeit einsetzen.


