Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Leitungsteam
Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr. phil. Dipl. Sozw. Nanna Heidenreich
1. stellvertretender Vorsitzender: Sen. Art. Mag.art. Stefan Wirnsperger  
2. stellvertretende Vorsitzende: Astrid Poyer                                 
Büro: Eva Hinterbuchinger, FOI
 
Sprechzeiten und Beratung nur nach Vereinbarung über Email oder Telefon.

Kontakt:
Tel. +43-1-71133 DW 2150,  
afg@uni-ak.ac.at
Erreichbarkeit: Expositur Vordere Zollamtsstraße 7 = VZA7, 4. Stock, 1030 Wien

Sie können unser Büro sowohl als betroffene Person als auch als Zeug*in telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren. Wir behandeln ihr Anliegen vertraulich!

Liste der Mitglieder der Funktionsperiode: 
1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 
 
Vertreter:innen der Universitätsprofessor:innen 
Univ.-Prof. Olga Grjasnowa, BA (Sprachkunst)
Univ.-Prof. Dr. phil. Dipl. Sozw. Nanna Heidenreich (Transkulturelle Studien)   
Univ.-Prof. Mag. art. Dr. phil. Ruth Mateus-Berr (Didaktik f. Kunst u. Interdisz.Unterricht)
Univ.-Prof. Marina Vishmidt, Phd (Kunsttheorie)

Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Mag. Dr. phil. Gabriele Jutz (Medientheorie)

Vertreter:innen der Gruppe der Universitätsdozent:innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter:innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb 
Sen. Lect. MMag. art. Caroline Heider (Angewandte Fotografie und zeitbasierte Medien)
Univ.-Ass. Mag. arch. Daniela Kröhnert (IKKK sowie Digitale Produktion)
Astrid Poyer, wiss. Mitarb. (Kunstgeschichte)
Sen. Sc. Mag. phil. Dr. phil. Monica Titton (Mode)                                                                     
Sen. Art. Mag. art. Stefan Wirnsperger (Malerlei und Animationsfilm)

Ersatzmitglied:
Sen. Sc. Mag. art. Hannes Loichinger (Malerei)

Vertreter:innen des allgemeinen Universitätspersonals 
Zehra Baraçkılıç, BA MA (Transkulturelle Studien)
Mag. phil. Doris Löffler, MBA (Gleichstellung)
Julia Sprenger, BA MA (Philosophie, Gender Art Lab)       
Georges Younes, BA MSc (Applied Human Rights)
Ersatzmitglied:
Andrea Klaura, MSc MA (Coding Lab, Base)
 
Vertreter:innen der Studierenden 
Sarah Naomi Rapatz (Cross Disciplinary Strategies)
Fricka Lindemann BA
Ersatzmitglieder:
N.N.
N.N.


Aufgaben
Tätigkeitsbereiche des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Universität für angewandte Kunst aufgrund seines gesetzlichen Auftrags 
(UG 2002 § 42 Abs 1 und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl 100/1993 idF BGBl I 65/2004 §41 Abs 2):
 
An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs 1 UG 2002). Außerdem ist der AfG für Agenden der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zuständig (§ 41 Abs 2 B-GlBG) [Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl 100/1993 idF BGBl I 65/2004]."
 
  •         Beratung und Unterstützung aller an der Universität arbeitenden, lehrenden, forschenden, studierenden Personen und BewerberInnen zu Fragen der Gleichstellung, der Frauenförderung und des Diskriminierungsschutzes.
  •         Begleitung von Personalangelegenheiten der Universität, z. B. Bewerbungs- und Anstellungsverfahren, Habilitations- oder Berufungsverfahren.
  •         Vertretung in beratender Funktion im Universitätsrat sowie im Senat und in von diesem bestellten Gremien.
  •         Entscheidungsfindung: Besteht der begründete Verdacht einer Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Entscheid eines Universitätsorganes, kann diese Entscheidung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beeinsprucht werden.
  •         Anlaufstelle für Fälle von Mobbing und sexueller bzw. Belästigung aufgrund des Geschlechts. Vertrauliche Beratung und/oder Vermittlung zu professioneller Unterstützung.

Darüberhinaus versucht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, über Stellungnahmen oder in persönlichen Gesprächen mit den leitenden Universitätsangehörigen auf eine geschlechtergerechte Personal- und Organisationspolitik hinzuwirken. Gleichbehandlung und Gleichstellung soll - vor allem im universitären Bereich - schlichtweg selbstverständlich sein. Als weisungsungebundenes Gremium wird der AfG sich weiterhin für die Etablierung und Realisierung dieser Selbstverständlichkeit einsetzen.