Eine/n Software Engineer (m/w/d, 40 Wstd., 3 Jahre befristet) -Projekte „Portfolio/Showroom – Making Art Research Accessible“ und „Image+ Platform for Open Art Education“

Die Universität für angewandte Kunst sucht ab Oktober 2020 eine/n Software Engineer (m/w/d, 40 Wochenstunden, 3 Jahre befristet) für die Projekte „Portfolio/Showroom – Making Art Research Accessible“ und „Image+ Platform for Open Art Education“.
 
Der aktuelle Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Entwicklung der Open Source-Webapplikationen „Image“ und „Showroom“ (vgl. portfolio-showroom.ac.at). Die Arbeit ist angesiedelt in der Entwicklungsumgebung der base Angewandte (base.uni-ak.ac.at/about/) und erfolgt in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Kolleg*innen am Haus (Lehre, Kunst, Wissenschaft, Bibliothek, Sammlung und Administration) und mit Expert*innen an anderen Universitäten.

Einstellungsvoraussetzungen:
– Expertise und Erfahrung mit der Entwicklung von Webapplikationen
– Erfahrung mit Python und Python-basierenden Web Application Frameworks (z.B. Flask, Django etc.)
– Erfahrung mit der Entwicklung und Bereitstellung von RESTful Web Services
– Erfahrung mit relationalen (PostgreSQL, MySQL) und nicht-relationalen Datenbanken (MongoDB)
– Expertise und Erfahrung mit Elasticsearch und Elastic Stack
– Erfahrung mit Linux Server-Umgebungen
– Kenntnisse der OpenAPI Specification sind von Vorteil
– Erfahrung mit Django Rest Framework ist von Vorteil
– Erfahrung mit Docker ist von Vorteil
– Erfahrung mit JavaScript und JavaScript-Frameworks (Vue.js, jQuery etc.) ist von Vorteil
– Erfahrung im Bereich Linked Open Data und Controlled Vocabularies ist von Vorteil

Das monatliche Gehalt beträgt für 40h € 3.472,40 brutto (14x jährlich).
 
Schriftliche Bewerbungen mit Motivationsschreiben, Darstellung der Expertise sowie Lebenslauf sind bis 1. Oktober 2020 an Astrid Poyer (image@uni-ak.ac.at) zu richten.

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
 
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.