>>>Die nächste Bewerbungsfrist ist der 15. Mai 2024. Das Bewerbungsfenster ist offen.<<<
AUSLANDSSTIPENDIUM
Allgemeine Informationen
In dieser Aktion können nur Auslandsaufenthalte von ordentlichen Studierenden bis zu einer Maximaldauer von 6 Monaten gefördert
werden.Einreichtermine:
15. Mai
15. November
Geförderte Projekte
- Fachspezifische Kurse im Ausland (z.B. Jointprogramme, Studienaustausch, Praktika - außerhalb ERASMUS+)
- Künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten im Ausland (z.B. Recherche - länger als 1 Monat)
- Auslandskostenzuschüsse (z.B. Projekt, Ausstellung, etc.)
Richtsätze
Die Richtsätze betragen für Länder innerhalb Europas EUR 400.- und für Übersee EUR 800.- monatlich; die max. Auszahlungssumme
ist jedoch mit EUR 2.400.- limitiert. Die Gewährung des Stipendiums ist in jedem Fall abhängig von der Bedeckbarkeit aus budgetären
Mitteln der Universität und der Anzahl der Anträge. Es wird demnach keine Gewährleistung geben.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Ordentlicher Studierende:r an der Universität für angewandte Kunst Wien. Man muss während des Auslandsaufenthalts inskribiert
sein.
- Der ständige Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (z.B. Beruf, Studium) muss in Österreich sein.
- Der Antrag sollte vor der Mobilität einlangen, kann aber auch bis zum nächsten Bewerbungslauf nachträglich eingereicht werden.
- Geplante Vorhaben müssen im Zusammenhang mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien stehen.
Bewerbungsunterlagen
Es werden NUR VOLLSTÄNDIGE Anträge bearbeitet.
- Online Bewerbungsformular (Ausfülltes Dokument wird als pdf per automatisierter E-mail zum Upload zugesendet. Beachten Sie auch den Spam-Ordner.)
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (sollte die Zeichenanzahl im Onlineformular dazu übersteigen)
- zwei Empfehlungsschreiben von Fachprofessor:innen unserer Universität: Liste der eligiblen Professor:innen (PHD-Studierende reichen nur ein Empfehlungsschreibens des:der Hauptbetreuer:in ein)
- Sammelzeugnis und/oder letztes Abschlusszeugnis
- Nachweis der Aufnahme an der Gastinstitution (Betreuungszusage, Bestätigung bei unbezahltem Praktika und Bestätigung über
die Höhe des Honorars bei bezahlten Praktika verpflichtend, ...). (Kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.)
- Antrag auf Feststellung der Studienleistungen (Studienmobilität) / Antrag auf Vorausbescheid (Praktikum) (Aktuelles Formular ist im Studiendekanat downzuloaden/einzuholen. Kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.)
Einreichung
- ONLINEANMELDUNG: https://form.jotform.com/232003020524333
- DATENUPLOAD: Die Bewerbungsunterlangen müssen vollständig per File-Drop auf einen Link, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung über das Onlineformular
zugeschickt wird, fristgerecht hochgeladen werden. (Nota bene: Sie bekommen keine Bestätigungsemail nach dem Datenupload. Wir überprüfen Ihre Bewerbung innerhalb der nächsten
zwei Wochen nach Bewerbungsschluss und teilen Ihnen mit, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Bitte überprüfen Sie
Ihr Postfach und Ihren Spamfolder in dieser Zeit, da unvollständige Bewerbungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt
werden können.)
Nach sechs Wochen bekommen Sie eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung.Achtung: Für das/die Semester, in das/die der/die Auslandsaufenthalt/e (im Falle eines Studienaufenthalts oder Praktikums
/ min. 2 Monate) - fällt/fallen, sind sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebeiträge zu bezahlen. An der
Angewandten muss dennoch der ÖH-Beitrag bezahlt werden. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen
etwaige Studienbeiträge auf jeden Fall an der Angewandten bezahlt werden.
NACH ABSCHLUSS der Mobilität sind
- 1 Bestätigung (Transcript of Records, Arbeitszeugnis, etc.)
- 1 persönlicher Bericht ist dem International Office vorzulegen
andernfalls wird der Zuschuss zurückgefordert!
>>>Die nächste Bewerbungsfrist ist der 15. Mai 2024. Das Bewerbungsfenster ist offen.<<<
Equality for Mobility (EfM) - Chancengleichheitsstipendium für Mobilitäten
Mit dem Stipendium Equality for Mobility (EfM) werden kurzfristige Mobilitäten für Studierende mit Betreuungspflichten, Studierende mit Beeinträchtigung und/oder Studierende
mit ökonomischen Hindernissen - bevorzugt ohne vorherige Auslandserfahrungen - gefördert, um in Bezug auf Mobilitätserfahrungen
wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen den Studierenden herzustellen.
- Förderungsdauer 2 Tage bis 6 Monate (ein Semester)
- Fördersumme* beträgt maximal EUR 2.400.- (zusätzlich zum Auslandsstipendium oder Erasmus+ Stipendium)
Einreichtermine:
15. Mai
15. November
Bewerbungsvoraussetzungen**
Equality for Mobility (EfM) kann von ordentlichen Studierenden der Universität für angewandte Kunst Wien ausschließlich im Zusammenhang mit einer Bewerbung
für das Auslandsstipendium der Angewandten oder eines Erasmus+ Stipendiums** beantragt werden.
Zusätzlich zu einer positiven Bestätigung des geplanten Auslandsvorhabens (z.B. Zusage für einen Auslandsaufenthalt an einer
Universität, Praktikum, Recherchetätigkeit, etc.), müssen einer der oder mehrere Faktoren für die Gewährung des (EfM) Stipendiums zutreffend sein und mit ausführlicher Begründung und etwaigen Nachweisen belegt werden:
- Kinderbetreuungspflichten / andere Betreuungspflichten / Unterhaltszahlungen
- Beeinträchtigung (Behinderung, chronisch-physische oder -psychische Erkrankung)
- Ökonomische Hindernisse
Bewerbungsunterlagen***
- Online Bewerbungsformular (Ausfülltes Dokument wird als pdf per automatisierter E-mail zum Upload zugesendet. Beachten Sie auch Ihren Spam-Ordner.)
- Belege(e) durch geeignete Nachweise**** Online Bewerbungsformular
- CV und Nachweis der Aufnahme an der Gastinstitution zusätzlich beilegen, wenn nicht für das Auslandsstipendium angesucht wird
Einreichung
- ONLINEANMELDUNG: https://form.jotform.com/232003020524333
- DATENUPLOAD: Die Bewerbungsunterlangen müssen vollständig per File-Drop auf einen Link, der nach der Anmeldung zugeschickt wird, fristgerecht hochgeladen werden. (Nota bene: Sie bekommen keine Bestätigungsemail nach dem Datenupload. Wir überprüfen Ihre Bewerbung innerhalb der nächsten
zwei Wochen nach Bewerbungsschluss und teilen Ihnen mit, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Bitte überprüfen Sie
Ihr Postfach und Ihren Spamfolder in dieser Zeit, da unvollständige Bewerbungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt
werden können.)
Nach sechs Wochen bekommen Sie eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung.
NACH ABSCHLUSS des Vorhabens sind
- 1 Bestätigung (Transcript of Records, Arbeitszeugnis, etc.)
- 1 persönlicher Bericht ist dem International Office vorzulegen
andernfalls wird der Zuschuss zurückgefordert!
* Equality for Mobility (EfM) wird zweimal im Jahr, nach Juryentscheid transparent und aliquot, an Antragsteller*innen ausgeschüttet und unterliegt einer
internen maximalen Staffelung. Richtwerte ab einem Auslandsaufenthalt von 3 Monaten, wobei die Gewährung des Stipendiums aber
in jedem Fall abhängig ist von der Bedeckbarkeit aus den budgetären Mitteln der Universität: Niedrig (EUR 800.- mit Kind od.
Beeinträchtigung, exkl. ökonomische Hindernisse), Mittel (EUR 1.600.- ökonomische Hindernisse ohne weitere Faktoren), Hoch
(EUR 2.400.- mindestens 2 Faktoren müssen zutreffen)
** Ist ein Studienaufenthalt oder Praktikum durch Erasmus+ gefördert, wird bei Betreuungspflicht und/oder Beeinträchtigung der Studierenden der Erasmus+ Zuschuss direkt von der EU
beantragt. Studienbehilfebezieher:innen beantragen einen Auslandszuschuß direkt bei ihrer Studienbeihilfebehörde. Zusätzlich kann im Ausnahmefall eine Förderung bei ökonomischen Hindernissen aus dem EfM beantragt werden, die individuell
begutachtet wird.
*** Erklärung, CV und Finanzierungsplan müssen zusätzlich eingereicht werden, wenn nicht für ein Auslandsstipendium angesucht
wird.
**** Nachweise können sein: Bestätigung des Härtefallfonds der Studienvertretung innerhalb der letzten 3 Semester, Nachweis
von Kinderbetreuungs- bzw. anderer Betreuungspflichten, Unterhaltszahlungen, aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate,
Behindertenausweis oder ärztliches Attest (inkl. Nachweis der Mehrkosten), Nachweis über Selbstfinanzierung des Studiums (Working
Student) etc.
BMBWF - Auslandsstipendium für Studierende der Künste
(läuft mit 30.09.2024 aus, Einreichungen nur noch für 2024S möglich)
Dieses Stipendium des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung dient zur Förderung von
1-2 Auslandssemestern (max. 9 Monate) während eines Studiums an einer Kunstuniversität, es gilt NICHT für Länder, die am ERASMUS+
Programm beteiligt sind!
- Dauer: 4-9 Monate
- Leistung: EUR 600 pro Monat (1 Semester = 4 Monate)
- Einreichtermin: jederzeit
-
Einreichung und Vorabklärung: International Office / Mag.a Veronika Merklein
Bewerbungsvoraussetzungen
- Zielgruppe: Studierende
- Herkunftsland: Staatsbürger:innenschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Höchstalter: 35 Jahre
- Fachbereich: Künstlerische Studien an einer österreichischen Kunstuniversität
- Vorstudien: Die Vorstudien (Bachelor oder 1. oder 2. Diplomabschnitt, min. 6 Semester) müssen mit Auszeichnung abgeschlossen sein und
von einer österreichischen Kunstuniversität stammen.
- Laufendes Studium: Ausgezeichneter Studienerfolg im Rahmen des laufenden Studiums. Einhaltung der Regelstudiendauer mit zwei zusätzlichen Semestern.
- Studienerfolgsnachweis: Das Hauptfach (wenn vorhanden) muss im Ausland absolviert werden und es sind 12 ECTS im Semester oder 27 ECTS im Studienjahr
verpflichtend zu erreichen.
- Zielland: ALLE (exkl. der 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei,
Großbritannien, Republik Mazedonien und Serbien)
Bewerbungsunterlagen
- Formloser Antrag: Beschreibung und Begründung des Studienvorhabens an der Gastuniversität
- Lebenslauf
- Bachelor- oder Vordiplomzeugnis
- Sammelzeugnis des laufenden Studiums
- Unterschriebenen Antrag auf Vorausbescheid bzgl der Anerkennung des zentralen künstlerischen Faches durch den Studiendekan Prof. Josef Kaiser und die Gastuniversität
- Zulassungsbestätigung der Gastuniversität
- Befürwortung der/des Lehrers/in des zentralen künstlerischen Faches der Heimatuniversität
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
Gefördert durch die Österreichische Marshallplan-Stiftung wurde ein akademisches Austauschprogramm zur Finanzierung von Stipendien
und Fellowships für den akademischen Austausch zwischen Österreich und den USA eingerichtet. Der Schwerpunkt des Programms
liegt ausschließlich auf der Forschung im Bereich der technischen Wissenschaften.
- Dauer: min. 3 Monate
- Leistung: EUR 4.000,- bis EUR 10.000,- (siehe scholarship calculations)
- Einreichtermin: 1. März bis 24. April 2024 (Start der Auslandsaufenthalts ab 01.08.2024), der nächste Einreichtermin ist September/Oktober 2024 mit Start im Jänner 2025.
- Einreichung und Vorabklärung: International Office / Mag.a Veronika Merklein
Bewerbungsvoraussetzungen
- Ordentliche Master- und Doktoratsstudierende sowie Diplomstudierende (2. Abschnitt) der Universität für angewandte Kunst Wien
- Studiengänge: Architektur, Konservierung und Restaurierung, Art x Science School for Transformation, Art & Science, Industrial Design, Digitale
Kunst, Experimental Game Cultures, Doktoratsstudium der Naturwissenschaften, der technischen Wissenschaften und der künstlerischen
Forschung (PhD in Art)
- Das eingereichte Rechercheprojekt muss einen technischen Hintergrund haben.
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
- Projektbeschreibung (1.500 - 2.500 Wörter) inkl. Titel des Rechercheprojekts, Betreuer:in der Heimatuniversität, Betreuer:in der Gastuniversität,
kurze Beschreibung des Recherchefokus, Zielsetzungen, detaillierte Beschreibung der Recherchefrage, methodische Überlegungen,
Arbeitsablauf, Relevanz und zu erwartende Ergebnisse
- Curriculum Vitae (tabellarisch)
- OPTIONAL: Empfehlungsschreiben, Publikationsliste, Vortragsliste
Nach Abschluss des Forschungsaufenthalts
Die Teilnehmer:in muss eine Forschungsarbeit oder einen Dokumentationsbericht über ihre Forschungsarbeit einzureichen. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Unabhängige Programme und Förderungen, für die sich (Doktorats)Studierende und Postgraduierte selbst bewerben können
- Alberta/Edmonton - Doctoral Research Fellowship (postgraduiert) | Einreichung: 1. Februar
- Auslandsstipendien für Niederösterreicher*innen (auch für Praktika und Konferenzen / BA, MA, PhD / Höchstalter: 40) | Einreichung: laufend (vor dem Auslandsaufenthalt)
- Care Concept Welt-Stipendium (für Österreicher:innen und Deutsche) | Soziales Engagement ist Voraussetzung, 6 Monate Förderzeitraum | Einreichung: 15.
Februar (ab April), 15. August (ab Oktober)
- Culture moves Europe | Kurzzeitmobilitäten für europäische Destinationen, Einzel- und Gruppeneinreichungen (bis 5 Personen) möglich, Einreichung:
von Oktober 2023 - Mai 2024 und September - Dezember 2024 monatlich
- CEEPUS Freemover Stipendium | Kurz- und Langzeitmobilitäten für südost- und osteuropäische Destinationen (siehe Liste) | Einzel- und Gruppeneinreichungen
möglich (Exkursionen) | BA, MA, PhD, Lehrende | Einreichung: laufend
- Fulbright Foreign Language Teaching Assistant Program | Deutsch unterrichten in den USA | Einreichung: 15. November (je nach Nationalität bitte die jeweilige regionale Startseite
aufrufen)
- Fulbright Stipendium für die USA (Gesamtstudium, für Master geeignet) | Einreichung: 1. Mai
- MAK-Schindler-Stipendiat*innenprogramm in den Mackey Apartments, Los Angeles (für Künstler*innen und Architekt*innen bzw. Studierende) | Einreichung: Ende März
- Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS) - Land Oberösterreich | Nur für Art X Science-Studierende | Österreichische Nationalität / BA. MA, PhD | Einreichung: jederzeit
- Landesstipendium für Vorarlberger Studierende | Haupt- oder Nebenwohnsitz Vorarlberg / Erststudium / soziale Bedürftigkeit / keine Studienbeihilfe | Höchstalter: 45
- Marietta Blau-Stipendium (PhD) | Einreichung: 1. Februar oder 1. September
- Otto Mauer Fonds (Projektstipendien) | Einreichung: 2x jährlich
- Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien für Kunstschaffende | Höchstalter: 35 / Nur für die Schweiz / Diplom 2. Abschnitt, MA | Einreichung: ?
- Stipendien für einen wissenschaftlichen Aufenthalt an taiwanesischen Hochschulen | Diplom 2. Abschnitt, MA, PhD | Einreichung: 1. März
- STEP | Supporting Travel for Engaged Partnerships | Reisestipendium mit wenig Auslandserfahrung | Einreichung: laufend
- Stipendium für Japan | Österreichisches Nationalität / Höchstalter: 34 / Japan / Diplom 2. Abschnitt, MA, PhD, Recherche postgraduiert) | Einreichung:
31. Mai
- Stipendium der mexikanischen Regierung | Mexiko / Bachelor, Master, PhD, Diplom / Institutionskürzel | Einreichung: 21. Juli
- Theodor Körner Fonds (Projektstipendium, Abschlussarbeiten) | Einreichung: 30. April
- Traumstipendium | Reiseprojektstipendium | Einreichung: Anfang Jänner
- Weltweit unterrichten | Deutsch unterrichten im Ausland | Einreichung: verschieden
- Wissenschaftlicher Aufenthalt an einer taiwanesischen Hochschule | Diplom, Master, PhD | Einreichung: 1. März
- WTZ-Stipendium | Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit für Personen, die wissenschaftlich-technisch forschen. Keine Künstler*innenförderung
| Einreichung: Unterschiedliche Einreichfristen je nach Land
Allgemeine Datenbanken
- European Funding Guide
- Euraxess | Jobdatenbank für PhD-Studierende und Jungforscher*innen
- Fund-Finder (IETM Mapping) | Internationale Förderungen-Broschüre
- I-Portunus | Residencies, spannende Projekte, allgemeine Informationen
- Res Artis | Artist in Residence-Datenbank
- Stipendiendatenbank GRANTS des Österreichischen Austauschdienstes (zusätzliche Stipendien: OeAD) enthält alle in Österreich und für Österreich erhältlichen Mobilitätsförderungen
- Touring Artists | Informationsstellen innerhalb Europas für Kunstschaffende
- TransArtists | Artist in Residence-Datenbank
- Transcultural exchange | Links für internationalen Austausch)
- Pearle | Informationen über Steuern, Sozialversicherung, Visa international
- Wooloo | Artist in Residence & Wettbewerbe-Datenbank
- Your Europe Advice | Hilfe bei rechtlichen Fragen innerhalb Europas
Auslandsstipendien, die aus österreichischen Bundesmitteln oder aus Mitteln der Europäischen Kommission für dieselbe Aktivität
finanziert werden, dürfen aufgrund des Verbots der Doppelfinanzierung nicht gleichzeitig mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss
genossen werden.
Bitte auch die Newsletter der Universität für angewandte Kunst Wien lesen und jene der jeweiligen Interessengemeinschaften
abonnieren. Projektstipendien und Artist-in-Residence-Programme des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst
und Sport (BMKOES) und der Ländervertretungen für Postgraduierte sind hier nicht explizit erwähnt.