Outgoing, Praktika, BIP

Anmeldung für Erasmus+ Zuschuss für PRAKTIKA bzw. GRADUIERTENPRAKTIKA jeder Zeit möglich (>> Anmeldung)

  • Vorlaufzeit von 6-8 Wochen vor Antritt
  • ACHTUNG: Anmeldung für Graduiertenpraktia unbedingt noch WÄHREND des Studiums erforderlich!

Allgemeine Informationen
Zeitgenössische Kunst ist nicht mehr in nationalen Grenzen denkbar, insofern ist  lnternationalisierung ein wesentliches strategisches Ziel der Angewandten.

ERASMUS+ University Charta

Die Universität für angewandte Kunst Wien verfügt über die aktuelle ERASMUS+ Charta 2021-2027 für die angebotenen Programme von ERASMUS+.
Mit dem dazugehörigen Policy Statement stimmt die Angewandte der Internationalisierung und Mobilität im universitären Bereich zu.

Name der Universität: Universität für angewandte Kunst Wien / University of Applied Arts Vienna (UAAV)
ERASMUS Code: A WIEN07
OID: E10207671
PIC Nummer: 999542321

Studienaufenthalte


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ERASMUS+


ERASMUS Code: A WIEN07
Mindestdauer: 2 Monate
Vorlaufzeit: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr ca. im Dezember des Vorjahres. Restplätze sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Universität, verfügbar.

ERASMUS+ STUDENT CHARTA (Rechte und Pflichten)


Fördermonate (insgesamt dh. inkl. ERASMUS+ Praktika und Graduiertenpraktika; konsumierte Monate werden abgezogen!):

  • Diplom: 24 Monate
  • Bachelor: 12 Monate
  • Master: 12 Monate
  • PhD: 12 Monate
Studienaustausch:  ERASMUS+ Zuschuss für je 1 Semester; Möglichkeit der Verlängerung um 1 Semester in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ (ERASMUS Status ohne Zuschuss).

Bewerber:innen müssen ordentliche Studierende der ho. Universität sein und min­des­tens 1 Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Für ERASMUS+ gibt es keine Altersgrenze! Die Höhe des Stipendiums ist nach Gastländern gestaffelt (EUR 390 bis EUR 490 monatlich).
Studienbeihilfenbezieher:innen müssen sich selbständig bei der Studienbehilfenbehörde um zusätzliche Förderung melden.
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern ist ebenfalls ein Top-Up vorgesehen.

Eine Pauschale für das Top-Up Green-Travel kann ebenfalls gewährt werden, wenn für beide Strecken der Reise zum Aufenthaltsort ein CO2-freundlliches Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) gewählt wird. Reisen UNTER 500km sollen mit CO2 freundlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden.

Der Stipendienbetrag für den Eramus+ Zuschuss kann über den Grant Simulator vorberechnet werden. Der Betrag dient lediglich als Orientierungshilfe und kann nicht gewährleistet werden.

Für das/die Semester, in das/die der/die Auslandsaufenthalt/e fällt/fallen, sind sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studienbeiträge zu bezahlen, sie sind an der Angewandten als mobil gemeldet es MUSS aber an der Angewandten muss dennoch der ÖH-Beitrag bezahlt werden! Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studienbeiträge im Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!

Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss ein neuer Antrag für die gleiche Universität eingebracht werden.
Es muss an der Heimatuniversität ebenfalls weiterhin inskribiert werden!

Im Rahmen des ERASMUS+ Studiums sollte entweder ein Vollstudium* (prinzipiell ist ein *Ausmaß von bis zu 30 ECTS-Punkten pro Semester anzustreben) an einer europäischen Partnerhochschule in der jeweiligen Studienrichtung betrieben oder erfolgreich an einer Projekt-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Dokotorats-/PhD-Arbeit gearbeitet werden.

Außerdem ist eine Mindeststudienleistung im Ausland wie folgt nachzuweisen:

  • mindestens 3 ECTS-Punkte pro Monat des ERASMUS+ Studienaufenthalts
  • eine Bestätigung der/des Betreuerin/Betreuers über die erfolgreiche Fortsetzung Ihrer Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorats-/PhD-Arbeit.
  • Studienleistungen im Rahmen von ERASMUS+ MÜSSEN anerkannt werden.

Internationale Studienaufenthalte

Die Anmeldung für Studienaufenthalte an Partneruniversitäten außerhalb ERASMUS+ läuft gleich wie unter dem ERASMUS+ Programm. Bei Zusage der Partneruniversität haben Sie die Möglichkeit, für eine finanzielle Unterstützung durch das Auslandsstipendium der Universität für angewandte Kunst Wien anzusuchen.

Anmeldung hier klicken

Sichten Sie IMMER zuerst die Websites der jeweiligen Partneruniversität nach Fachrichtungen UND Deadlines!
Sie können sich NUR für EINE Universität bewerben!

Achtung

  • Anmeldungen für Auslandsaufenthalte sind NUR über das International Office und bis zur Bewerbungsfrist der jeweiligen Universität möglich! Nicht fristgerechte Anträge/Anmeldungen werden abgelehnt. Ameldung, Auskunft und Formulare sind im International Office erhältlich. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten!
  • Ohne zeitgerechte Einzahlung des vorgeschriebenen ÖH-Beitrags, auch während Ihres Auslandsaufenthalts, verlieren Sie die Studienzulassung an der Angewandten!
    Achten Sie darauf, immer inskribiert zu sein!
  • Studienbeihilfebezieher/innen wenden sich bitte an ihre/n Betreuer/in in ihrer Studienbeihilfenbehörde um SELBSTÄNDIG die Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bei der Studienbeihilfenbehörde zu beantragen. BAS wird ZUSÄTZLICH zur STUDIENBEIHILFE ausgezahlt.
  • Allgemeine Informationen für Outgoing-Studierende finden Sie auch im ERASMUS Student Network.
  • Alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt durchführen möchten und diesen aufgrund von ökonomischen Schwierigkeiten vielleicht nicht antreten könnten, haben die Möglichkeit sich für das EfM (Equality for Mobility) Stipendium zu bewerben. Details bitte der Ausschreibung entnehmen.

Internationale Studienaufenthalte ohne Partnerschaft

Es ist ebenso möglich sich an einer Universität zu bewerben, die in keiner Partnerschaft zur Angewandten steht. Diesen Aufenthalt müssen Sie sich selbständig organisieren. Es kann in diesen Fällen dazu kommen, dass Sie an der Gastinstitution Studiengebühren bezahlen müssen. Bei Zusage haben Sie die Möglichkeit Auslandsstipendien zu beantragen.
WICHTIG: Melden Sie sich in der Studienabteilung für die Zeit Ihres Aufenthaltes eigenständig als MOBIL! In dem Fall müssen Sie keine Studiengebühren an der Angewandten, lediglich den ÖH Beitrag entrichten. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studienbeiträge im Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!

ERASMUS+ Praktika | Graduiertenpraktika


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ERASMUS Code: A WIEN07
Mindestdauer: 2 volle Monate
Vorlaufzeit: ca. 6-8 Wochen
Praktika müssen selbst organisiert werden. Unter https://erasmusintern.org/ sind ebenfalls aktuelle Plätze gelistet.

Fördermonate (insgesamt dh. inkl. ERASMUS+ Praktika und Graduiertenpraktika; konsumierte Monate werden abgezogen!):

  • Diplom: 24 Monate
  • Bachelor: 12 Monate
  • Master: 12 Monate
  • PhD: 12 Monate
Praktika:  ERASMUS+ Zuschuss für je 6 Monate (Verlängerung auf Anfrage, in Abhängigkeit der budgetärerer Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ = ERASMUS Status ohne Zuschuss).

Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern ist ebenfalls ein Top-Up vorgesehen. Eine Pauschale für das Top-Up Green-Travel kann ebenfalls gewährt werden, wenn für beide Strecken der Reise zum Aufenthaltsort ein CO2-freundlliches Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) gewählt wird. Reisen UNTER 500km sollen mit CO2 freundlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden.

Der Stipendienbetrag für den Eramus+ Zuschuss kann über den Grant Simulator vorberechnet werden. Der Betrag dient lediglich als Orientierungshilfe und kann nicht gewährleistet werden.

ERASMUS+ Praktika

Ordentliche Hörer:innen unserer Universität (EU- und EWR-Bürger*innen oder Dritt­staaten­an­ge­hörige, welche seit mindestens 1 Jahr in einem EU-Land leben) können ein Praktikum beantragen. Bei einem ERASMUS+ Praktikum handelt es sich um eine Arbeitsleistung in einem Ausmaß von mindestens 30 Stunden in der Woche.
Die Zuschusshöhe beträgt gestaffelt je nach Gastland zwischen EUR 540.- bis EUR 640.- monatlich. Ein Praktikum ist jederzeit möglich.

  • Bei Beantragung des Praktikums im International Office muss bereits die Zusage von einer Firma oder einer Universität im europäischen Ausland vorliegen. Die Universität für angewandte Kunst Wien kann keine Praktikumsplätze vermitteln: diese sind selbständig zu organisieren.
  • Studienbeihilfebezieher:innen bekommen KEIN BAS für ein Auslandspraktium von der Studienbeihilfenbehörde.
  • Allgemeine Informationen für Outgoing Studierende finden Sie auch im ERASMUS Student Network.
Es muss an der Heimatuniversität (Angewandte) auf jeden Fall während eines Austausches inskribiert werden! Dauert ein Praktikum länger als 2 Monate, können Sie sich von einem etwaigen Studienbeitrag befreien lassen (kontaktieren Sie hierzu die Studienabteilung!). Sollte der Aufenthalt entfallen, sind diesen aber gegebenenfalls auf jeden Fall nachträglich zu bezahlen!

ERASMUS+ Graduierten Praktika

Graduierten Praktika MÜSSEN noch während des Studiums beantragt werden! Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss spätestens 12 Monate nach Studienabschluss beendet sein. Während des Praktikums darf der/die an keiner Hochschule eingeschrieben sein bzw. nicht einem Studium nachgehen (auch keine Beurlaubung!).
 
Da für die Abwicklung von Praktika ein gewisser bürokratischer Aufwand nötig ist, ist das Ansuchen spätestens 6 Wochen vor Abschluss des Studiums abzugeben.

Praktika außerhalb von ERASMUS+

Es können auch Praktika außerhalb des ERASMUS+ Programms durchgeführt werden. Sollten Sie dazu eine Zusage haben, können Sie einen Antrag für ein Auslandsstipendium der Universität für angewandte Kunst Wien stellen (exkl. Graduierte). Formulare sind im International Office anzufragen.
WICHTIG: Melden Sie sich in der Studienabteilung für die Zeit Ihres Aufenthaltes eigenständig als MOBIL! Je nachdem wie lange Ihr Auslandsaufenthalt dauert, müssen Sie keine Studiengebühren an der Angewandten, lediglich den ÖH Beitrag entrichten. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studienbeiträge im Nachhinein an der Angewandten gezahlt werden!

Allgemein

Alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt durchführen möchten und diesen aufgrund von ökonomischen Schwierigkeiten vielleicht nicht antreten könnten, haben die Möglichkeit sich für das EfM (Equality for Mobility) Stipendium zu bewerben. Details bitte der Ausschreibung entnehmen.

Blended Intensive Programs (BIP)

Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei einem BIP handelt es sich um die physische und virtuelle Mobilität einer Gruppe.

Was kann gefördert werden?
Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit bieten, eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) an einer Erasmus+ Partneruniversität kombiniert mit virtueller Phase durchzuführen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/Aufnahmeland stattfinden.

Ein BIP muss von mindestens 3 Hochschuleinrichtungen, aus mindestens 3 verschiedenen Erasmus+ Programmländern, entwickelt und durchgeführt werden.
Damit ein BIP stattfinden kann, müssen mindestens 15 Personen (Studierende und/oder Lehrende) teilnehmen (z.B: je 5 Teilnehmer*innen von 3 Universitäten).

Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erzielen und für ihr Studium an der Heimatuniversität angekannt bekommen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.
Eine Teilnahme ist auf maximal 3 Mal pro Person limitiert um mehreren Personen die Möglichkeit zu geben an einer Kurzzeitmobiliät teilzunehmen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage).
Wenn also Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der Angewandten im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen, erhalten sie folgende Förderraten:

  • Tag 1-14: 70 EUR/Tag
  • Tag 15-30: 50 EUR/Tag
  • Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage
  • Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt).
  • Hochschulpersonal erhält wird über ERASMUS+ Dienstreise abgerechnet.

Weitere Informationen und Abwicklung im International Office

Austausch an Partneruniversitäten im Doktorat

Für Kontaktinformationen zu einer entsprechenden Partneruniversität, Formulare oder weitere Informationen können Sie sich an das International Office wenden.

 ERASMUS+ Kurzzeitmobilität (5 bis 30 Tage)

  • Fördersumme: Tag 1-14: 70 EUR/Tag, Tag 15-30: 50 EUR/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage, Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
  • Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
Bewerbungsformalitäten
 
  • Zusage der Gasteinrichtung, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
  • Genehmigung des/der PhD-Betreuer*in - vor dem Aufenthalt und nach dem Aufenthalt

ERASMUS+ Langzeitmobilität - Studienaustausch, Praktikum, Graduiertenpraktikum (2-12 Monate bzw. 1-2 Semester)

  • Fördersumme: 420 EUR bis 520 EUR monatlich (Studienaustausch) bzw. 570 EUR bis 670 EUR monatlich auf zwei Raten aufgeteilt
  • Leistungsnachweis: Es müssen min. 3 ECTS pro Monat erreichen. Die Berechtigung zum Outgoing-Austausch an eine Partneruniversität (wenn vertraglich PhD-Mobiität vereinbart wurde) ist gekoppelt an eine Bestätigung des/der Betreuer*in des Dissertationsvorhabens.
Bewerbungsformalitäten

  • Zusage der Gasteinrichtung, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
  • Genehmigung des/der PhD-Betreuer*in - vor dem Aufenthalt und nach dem Aufenthalt
  • Der Studiendekan genehmigt eingereichte Anträge auf Vorausbescheid. Wenn eine vom/von der Betreuer*in des/der Studierenden unterzeichnete Bestätigung vorgelegt wird, in der eine stichhaltige Begründung und der Kontext zum Doktoratsstudium verschriftlicht wurde und die verpflichtende Anerkennung des ERASMUS+ Studiums oder Praktikums im Diploma Supplement festgehalten wird.
  • Das Graduiertenprakikum muss vor Exmatrikulation beantragt werden.

Internationaler Austausch - Studienaustausch, Praktikum

  • Fördersumme: Es kann für das Auslandsstipendium und das Equality for Mobility-Stipendium angesucht werden.
  • Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.














Studierende und Graduierte auf Mobilität im ERASMUS+-Programm (Studierendenmobilität und Praktikum)

Studierende und Graduierte mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auf Mobilität gehen, haben die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung: Ein monatlicher pauschaler Zuschuss (= Top-up) von EUR 250.- (Kurzzeitmobilitäten: einmalig EUR 100-150.-) oder/und die Übernahme der real anfallenden Mehrkosten (z.B. persönliche Assistenz, Kontrolluntersuchungen, Gebärdendolmetsch, Transportkosten, Vorbereitungsbesuch) mit realistischer Kosteneinschätzung (Inklusionsunterstützung) ist möglich. Beides muss mindestens acht Wochen vor dem Erasmus+ Aufenthalt im International Office beantragt werden. Der Antrag liegt im International Office auf.

Übersicht der Insitutionen: Institutions | Inclusive Mobility

Eine zusätzliche Förderung für Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen im Erasmus+ Programm gibt es nicht, weshalb die Studierenden (Studienbeihilfebezieher*innen nur ausnahmsweise) zweimal im Jahr für das uniinterne „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen können. Studienbeihilfebezieher*innen können in jedem Fall bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe (exkl. Praktikum) ansuchen.

Studierende auf Mobilität im internationalen Ausland (Studienmobilität)

Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder ökonomichen Hindernissen, die im Rahmen des Internationalen-Austausch-Programms (Langzeitmobilität) auf Mobilität sind, können zweimal im Jahr zusätzlich zum Auslands- oder BMBWF-Auslandsstipendium für das „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen. Studienbeihilfebezieher*innen können für das Auslands- oder BMBWF-Stipendium einreichen, werden aber gebeten statt dem „Equality for Mobility“-Stipendium bei der Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe anzusuchen.

Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte

Sonstige Mobilitäten im Ausland

Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder ökonomichen Hindernissen, können für das Auslandsstipendium und Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, wenn sie internationale Praktika und sonstige Auslandsaufenthalte für Kurz- und Langzeitmobilitäten realisieren.

Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte

Kontakt
International Office

Öffnungszeiten
Dienstags, 11-13 und 14-17 Uhr
und nach Vereinbarung

Adresse:
Expositur Georg-Coch-Platz
Georg-Coch-Platz 2 | Raum 010 | 1010 Wien | Österreich
international.office@uni-ak.ac.at

Mag.a Astrid Anna Behrens
Leitung
Verträge, Policy, Personalmobilität
T: +43-1-71133-3170

Doris Grössing-Schima
Exchange Coordinator
Outgoing Studierende
T: +43-1-71133-3171
doris.groessing-schima@uni-ak.ac.at

Mag.a Veronika Merklein
Exchange Coordinator
Incoming Studierende
Auslandsstipendien
Behindertenbeauftragte für Studierende
T: +43-1-71133-3173
veronika.merklein@uni-ak.ac.at

Dipl.-Theatr. Lena Wicke-Aengenheyster
Digital & Financial Officer
T: +43-1-71133-3172
lena.wicke-aengenheyster@uni-ak.ac.at

Green Office Leitfaden
Inklusion&Vielfalt (German only)
Inclusivemobility.eu
Angewandte_Atlas
Trainline
CO2-Calculator
 

Datenschutz
Angewandte
OeAD / ERASMUS+

ERASMUS+ Info
University Name:
Universität für angewandte Kunst Wien / University of Applied Arts Vienna (UAAV)
ERASMUS Code: A WIEN07
OID: E10207671
PIC number: 999542321






7 Tipps für nachhaltigeres Reisen an die Gastinstitution


  • So selten fliegen wie möglich (Kurzstrecken vermeiden)
  • Flüge kompensieren
  • Gute Reisevorbereitung (Bus, Bahn, Fahrrad) 
  • Weniger Gepäck ist oft mehr
  • Digitale Infos reichen aus
  • Auch Destinationen in der Nähe können spannend sein
  • Vor Ort öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder verwenden
Green ERASMUS
Nightjet OeBB