Erstzulassung
Die Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus. Ablauf
- Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung wird eine Arbeitsmappe persönlich in der jeweiligen Abteilung abgegeben (Voranmeldung
während der Abgabefrist ist nicht notwendig).
- Nach der Mappenabgabe findet die Zulassungsprüfung statt.
TermineInformationen zu Arbeitsmappe und Zulassungsprüfung für das jeweilige Studium finden sich auf der Seite der hierfür zuständigen Abteilung. Ein etwas abweichendes Vorgehen gibt es für die Studien Cross-Disciplinary Strategies, Konservierung und Restaurierung, Sprachkunst, Social Design und Architektur. Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung muss innerhalb der Zulassungsfrist frühestens innerhalb der Zulassungsfrist
des auf die Prüfung folgenden Wintersemesters in der Studienabteilung ein Antrag auf Studienzulassung gestellt werden. Die bestandene Zulassungsprüfung behält für insgesamt drei Semester ihre
Gültigkeit - d.h. das Studium kann auch noch später angetreten werden. Es muss der ÖH-Beitrag und (sofern vorgeschrieben)
Studienbeitrag bezahlt werden. Der Ablauf der Studienzulassung ist der Checkliste zu entnehmen.Zusätzliche Voraussetzungen
- Für die Diplomstudien Industrial Design sowie für die Bachelorstudien Lehramt und Cross-Disciplinary Strategies ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis der österreichischen Reifeprüfung oder eines gleichwertigen
Abschlusses notwendig - alternativ ist das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung möglich.
- Für die Masterstudien Architektur, Art & Science, TransArts und Social Design ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis eines abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen
ausländischen Diplomstudiums oder Bachelorstudiums erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Curriculum der jeweiligen
Studienrichtung - siehe Studienangebot.
Erstzulassung
Doktoratsstudium Künstlerische Forschung (PhD in Art)
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Künstlerische Forschung (PhD in Art) setzt die Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens voraus.
Nähere Informationen hierüber erhalten Sie im Zentrum Fokus Forschung.
Erstzulassung
Wissenschaftliches Doktoratsstudium
Doktoratsstudium der Philosophie/Naturwissenschaften/techn. Wissenschaften
Der Antrag auf Zulassung erfolgt mittels Formular Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind dem Curriculum zu entnehmen. Zur administrativen Abwicklung
steht auch eine Checkliste zur Verfügung.Anträge auf Zulassung zum wissenschaftlichen Doktoratsstudium sind bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist einzubringen.
Später eingebrachte Anträge führen auch im Falle einer positiven Erledigung nicht mehr zu einer Zulassung im entsprechenden
Semester.Die Betreuung der Dissertation erfordert den Abschluss einer Dissertationsvereinbarung mit einer oder zwei Lehrperson/en, die für das Thema der Dissertation aufgrund ihrer Lehrbefugnis zur Betreuung berechtigt
sind.
- UniversitätsprofessorInnen, emeritierte UniversitätsprofessorInnen, UniversitätsprofessorInnen im Ruhestand, an der Angewandten
habilitierte PrivatdozentInnen sowie UniversitätsdozentInnen). Eine Übersicht über die an der Angewandten vorhandenen Fachgebiete
finden Sie unter "Institute", ebenso wie die entsprechenden Lehrpersonen und Kontaktmöglichkeiten.
- Die Vizerektorin / der Vizerektor für Lehre ist berechtigt, auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen
Universität oder an einer anderen inländischen oder ausländischen, den Universitäten gleichrangigen Einrichtung zur Betreuung
und Beurteilung von Dissertationen heranzuziehen, wenn deren Lehrbefugnis einer Lehrbefugnis gemäß Abs. 1 gleichwertig ist.
Die Dissertationsvereinbarung ist bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters zwischen DissertantIn und BetreuerIn/nen
abzuschließen.Voraussetzung für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung ist eine öffentliche Kurzpräsentation des Vorhabens vor einem wissenschaftlichen Beirat, der einmal pro Semester (Mai und Dezember) zusammentritt. Die Anmeldung erfolgt beim Zentrum Fokus Forschung auf Basis der
Vorlage eines schriftlichen Exposés.Der/die DissertantIn hat die von dem/der/den BetreuerIn/nen unterzeichnete Dissertationsvereinbarung in der Studienabteilung
abzugeben.Für den erfolgreichen Abschluss des Doktoratsstudiums ist die Ablegung von Prüfungen über alle in der Dissertationsvereinbarung genannten LVs (im Ausmaß von höchstens 24 ECTS, davon jedenfalls 8 ECTS an Privatissima
bzw. Seminaren für DissertantInnen) erforderlich. Privatissima bzw. Seminare für DissertantInnen können erst nach erfolgter Genehmigung der Dissertationsvereinbarung absolviert
werden. Weiteres Zulassungskriterium ist der Nachweis eines facheinschlägigen Vorstudiums gemäß UG 2002 § 64 Abs. 4 bzw. Abs. 4a.
Checkliste
Formulare
Information
Die Zulassung zu postgradualen Lehrgängen setzt die Feststellung der Eignung durch die jeweilige Lehrgangsleitung und die
Erfüllung der im Curriculum festgelegten Kriterien voraus. Informationen über Voraussetzungen und Lehrgangsgebühren gibt
das jeweilige Lehrgangsbüro.Nach Feststellung der Eignung muss die Zulassung durch persönliche Meldung in der Studienabteilung - innerhalb der Zulassungsfrist - erfolgen.
Neben der Zulassung zu einem ordentlichen Studium besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen eines außerordentlichen Studiums
einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Prüfungen darüber abzulegen. Davon grundsätzlich ausgeschlossen ist das künstlerische
Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind daran erkennbar, dass in der Lehrveranstaltungsbeschreibung
erreichbar über LV Online (base) bei der Studienplanzuordnung "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aufscheint.Ausnahme: Studierende des KONS können aufgrund einer Kooperation der beiden Universitäten nach Maßgabe der vorhandenen Plätze
das gesamte Lehrangebot nutzen und sind vom Studienbeitrag befreit.An der Angewandten gibt es keine Online-Anmeldung zu Lehrveranstaltungen - man kann jedoch Lehrveranstaltungen "abonnieren".
Dies bedeutet nur, dass Sie an der Lehrveranstaltung interessiert sind. In LV Online (base) finden Sie Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldungsmodalitäten.Falls nicht anders beschrieben, gilt folgendes:Bei Vorlesungen erfolgt die Anmeldung meist im Rahmen der ersten Abhaltung; bei anderen Lehrveranstaltungsformaten wird empfohlen,
vorab per E-Mail mit der/dem LehrveranstaltungsleiterIn/Institut in Kontakt zu treten und sich über Platzverfügbarkeiten
zu informieren. ChecklisteLehrveranstaltungen
Für ordentliche Studierende österreichischer Universitäten besteht die Möglichkeit, an der Angewandten zusätzliche Lehrveranstaltungen
zu besuchen und sich diese entsprechend den Regelungen ihrer Stammuniversität auch anerkennen zu lassen. Davon grundsätzlich
ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind daran erkennbar, dass
in der Lehrveranstaltungsbeschreibung erreichbar über die LV Online (base) bei der Studienplanzuordnung "Mitbelegung"
aufscheint.Achtung:
- Für Studierende an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatuniversitäten ist eine Mitbelegung nicht möglich.
Die Zulassung als MitbelegerIn gilt nur für ein Semester und muss für jedes Folgesemester neuerlich beantragt werden.
Für den Antrag auf Zulassung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Mitbelegung online
- Mitbelegung persönlich - der genaue Ablauf ist der Checkliste zu entnehmen
An der Angewandten gibt es keine Online-Anmeldung zu Lehrveranstaltungen - man kann jedoch Lehrveranstaltungen "abonnieren".
Dies bedeutet nur, dass Sie an der Lehrveranstaltung interessiert sind. Unter LV Online (base) finden Sie Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldungsmodalitäten.Falls nicht anders beschrieben, gilt folgendes:Bei Vorlesungen erfolgt die Anmeldung meist im Rahmen der ersten Abhaltung; bei anderen Lehrveranstaltungsformaten wird empfohlen,
vorab per E-Mail mit der/dem LehrveranstaltungsleiterIn/Institut in Kontakt zu treten und sich über Platzverfügbarkeiten
zu informieren.
Für Studierende anderer Universitäten
Für Studierende der Angewandten
Die Angewandte bietet im Rahmen der Initiative MORE der österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO) Menschen mit Migrationshintergrund
die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen darüber abzulegen. Davon grundsätzlich ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind
daran erkennbar, dass in der Lehrveranstaltungsbeschreibung erreichbar über LV Online (base) bei der Studienplanzuordnung
"Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aufscheint.Berechtigt zur Teilnahme sind
- AsylwerberInnen mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG
- Geduldete gemäß § 46a FPG
Die genannten Personengruppen werden vom Studienbeitrag befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in zumindest einer Lehrveranstaltung
einen Platz erhalten können, weil sie aufgrund ihrer Vorkenntnisse inhaltlich anschlussfähig sind. (Dazu ist eine Bestätigung
des/der zuständigen Lehrveranstaltungsleiters/-leiterin erforderlich.) Informationen zur Zulassung finden Sie in unserer Checkliste in der Infobox '"MORE" auf der rechten Seite. An der Angewandten gibt es keine Online-Anmeldung zu Lehrveranstaltungen - man kann jedoch Lehrveranstaltungen "abonnieren".
Dies bedeutet nur, dass Sie an der Lehrveranstaltung interessiert sind. Unter LV Online (base) finden Sie Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldungsmodalitäten.Für Informationen über Lehrveranstaltungen sowie Abhaltungssprache lesen Sie bitte die jeweilige Lehrveranstaltungsbeschreibung,
und/oder nehmen Sie Kontakt mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn auf..
InformationenChecklisteFormulareMORE an anderen UniversitätenWeitere Informationen
- studieren in Österreich mit Fluchthintergrund: www.oead.at/oead4refugees
- AMS CHECK IN PLUS!
- VINCE (Validation for Inclusion of New Citizens of Europe)
Wiedereintritt zum Diplom/Bachelor/Masterstudium
Für eine neuerliche Zulassung ist es notwendig, mit einer Bestätigung des Studienplatzes (vom/von der ProfessorIn des ZKF
oder Hauptfachs unterschriebenes Ansuchen um Studienfortsetzung) und dem ausgefüllten Meldungsblatt innerhalb der jeweiligen
Zulassungsfrist in die Studienabteilung zu kommen. Dort wird ein Zahlschein mit dem vorgeschriebenen Studienbeitrag/ÖH-Beitrag ausgehändigt. Mit Zahlungseingang
erfolgt die neuerliche Zulassung.Zu beachten ist außerdem, dass bei Studien mit zentralem künstlerischem Fach ein Wiedereintritt nur möglich ist, wenn innerhalb
des gesamten Studiums nachweislich nicht mehr als drei Semester ohne positive Beurteilung absolviert wurden.
Wiedereintritt zum Doktoratsstudium
Für eine neuerliche Zulassung ist es notwendig, mit einer Bestätigung des Studienplatzes (vom/von der BetreuerIn unterschriebenes
Ansuchen um Studienfortsetzung) und dem ausgefüllten Meldungsblatt innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist in die Studienabteilung
zu kommen. Dort wird ein Zahlschein mit dem vorgeschriebenen Studienbeitrag/ÖH-Beitrag ausgehändigt. Bei Zahlungseingang ist
die neuerliche Zulassung gültig.
Zulassung als ERASMUS-Incoming/Internationale Partnerschaft
Ausländische Studierende, welche im Rahmen von ERASMUS bzw. einer internationalen Partnerschaft für ein bis zwei Semester
an der Angewandten studieren wollen, werden auf Antrag (dieser ist in der Studienabteilung zu stellen) innerhalb der Zulassungsfrist als ordentliche Studierende zugelassen.