Erstzulassung
Die Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung voraus. Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung muss innerhalb der Zulassungsfrist – frühestens innerhalb der Zulassungsfrist
des auf die Prüfung folgenden Wintersemesters – ein Antrag auf Studienzulassung gestellt werden. Die bestandene Zulassungsprüfung
behält für insgesamt drei Semester ihre Gültigkeit - d.h. das Studium kann auch noch später angetreten werden. Es muss der
ÖH-Beitrag und (sofern vorgeschrieben) Studienbeitrag bezahlt werden.Zusätzliche Voraussetzungen
- Für die Diplomstudien Industrial Design sowie für die Bachelorstudien Lehramt und Cross-Disciplinary Strategies ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis der österreichischen Reifeprüfung oder eines gleichwertigen
Abschlusses notwendig - alternativ ist das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung möglich.
- Für die Masterstudien Architektur, Art & Science, Global Challenges and Sustainable Developments, Kunst- und Kulturwissenschaften, TransArts und Social Design ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis eines abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen
ausländischen Diplomstudiums oder Bachelorstudiums erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Curriculum der jeweiligen
Studienrichtung - siehe Studienangebot.
Erstzulassung
Doktoratsstudium Künstlerische Forschung (PhD in Art)
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Künstlerische Forschung (PhD in Art) setzt die Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens voraus.
Nähere Informationen hierüber erhalten Sie im Zentrum Fokus Forschung.
Erstzulassung
Wissenschaftliches Doktoratsstudium
Doktoratsstudium der Philosophie/Naturwissenschaften/techn. Wissenschaften
Der Antrag auf Zulassung erfolgt mittels Formular Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind dem Curriculum zu entnehmen.Anträge auf Zulassung zum wissenschaftlichen Doktoratsstudium sind bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist ONLINE einzubringen. Später eingebrachte Anträge führen auch im Falle einer positiven Erledigung nicht mehr zu einer Zulassung im
entsprechenden Semester.Die Betreuung der Dissertation erfordert den Abschluss einer Dissertationsvereinbarung mit einer oder zwei Lehrperson/en, die für das Thema der Dissertation aufgrund ihrer Lehrbefugnis zur Betreuung berechtigt
sind.
- UniversitätsprofessorInnen, emeritierte UniversitätsprofessorInnen, UniversitätsprofessorInnen im Ruhestand, an der Angewandten
habilitierte PrivatdozentInnen sowie UniversitätsdozentInnen). Eine Übersicht über die an der Angewandten vorhandenen Fachgebiete
finden Sie unter "Institute", ebenso wie die entsprechenden Lehrpersonen und Kontaktmöglichkeiten.
- Die Studiendekanin / der Studiendekan für Lehre ist berechtigt, auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten
ausländischen Universität oder an einer anderen inländischen oder ausländischen, den Universitäten gleichrangigen Einrichtung
zur Betreuung und Beurteilung von Dissertationen heranzuziehen, wenn deren Lehrbefugnis einer Lehrbefugnis gemäß Abs. 1 gleichwertig
ist.
Die Dissertationsvereinbarung ist bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters zwischen DissertantIn und BetreuerIn/nen
abzuschließen.Voraussetzung für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung ist eine öffentliche Kurzpräsentation des Vorhabens vor einem wissenschaftlichen Beirat, der einmal pro Semester (Mai und Dezember) zusammentritt. Die Anmeldung erfolgt beim Zentrum Fokus Forschung auf Basis der
Vorlage eines schriftlichen Exposés.Der/die DissertantIn hat die von dem/der/den BetreuerIn/nen unterzeichnete Dissertationsvereinbarung in der Studienabteilung
abzugeben.Für den erfolgreichen Abschluss des Doktoratsstudiums ist die Ablegung von Prüfungen über alle in der Dissertationsvereinbarung genannten LVs (im Ausmaß von höchstens 24 ECTS, davon jedenfalls 8 ECTS an Privatissima
bzw. Seminaren für DissertantInnen) erforderlich. Privatissima bzw. Seminare für DissertantInnen können erst nach erfolgter Genehmigung der Dissertationsvereinbarung absolviert
werden. Weiteres Zulassungskriterium ist der Nachweis eines facheinschlägigen Vorstudiums gemäß UG 2002 § 64 Abs. 4 bzw. Abs. 4a.
Die Zulassung zu postgradualen Lehrgängen setzt die Feststellung der Eignung durch die jeweilige Lehrgangsleitung und die
Erfüllung der im Curriculum festgelegten Kriterien voraus. Informationen über Voraussetzungen und Lehrgangsgebühren gibt
das jeweilige Lehrgangsbüro.Nach Feststellung der Eignung muss die Zulassung durch persönliche Meldung innerhalb der Zulassungsfrist - erfolgen.
Neben der Zulassung zu einem ordentlichen Studium besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen eines außerordentlichen Studiums
einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Prüfungen darüber abzulegen. Davon grundsätzlich ausgeschlossen ist das künstlerische
Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind daran erkennbar, dass in der Lehrveranstaltungsbeschreibung
– erreichbar über LV Online (base) bei der Studienplanzuordnung "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aufscheint.Ausnahme: Studierende des KONS können aufgrund einer Kooperation der beiden Universitäten nach Maßgabe der vorhandenen Plätze
das gesamte Lehrangebot nutzen und sind vom Studienbeitrag befreit.In der base Angewandte finden Sie alle Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldemodalitäten.Falls nicht anders beschrieben, gilt folgendes:Bei Vorlesungen erfolgt die Anmeldung meist im Rahmen der ersten Abhaltung; bei anderen Lehrveranstaltungsformaten wird empfohlen,
vorab per E-Mail mit der/dem LehrveranstaltungsleiterIn/Institut in Kontakt zu treten und sich über Platzverfügbarkeiten
zu informieren.
Für ordentliche Studierende österreichischer Universitäten besteht die Möglichkeit, an der Angewandten zusätzliche Lehrveranstaltungen
zu besuchen und sich diese entsprechend den Regelungen ihrer Stammuniversität auch anerkennen zu lassen. Davon grundsätzlich
ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind daran erkennbar, dass
in der Lehrveranstaltungsbeschreibung – erreichbar über die LV Online (base) – bei der Studienplanzuordnung "Mitbelegung"
aufscheint.Achtung:
- Für Studierende an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatuniversitäten ist eine Mitbelegung nicht möglich.
Die Zulassung als MitbelegerIn gilt nur für ein Semester und muss für jedes Folgesemester neuerlich beantragt werden.
Das Datum der Erstellung der Studienunterlagen der Stammuniversität und die Eingabe über die Online-Maske zur Mitbelegung
dürfen nicht auf den gleichen Tag fallen.
In der base Angewandte sind alle Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldemodalitäten zu finden.
Die Angewandte bietet im Rahmen der Initiative MORE der österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO) Menschen mit Migrationshintergrund
die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen darüber abzulegen. Davon grundsätzlich ausgeschlossen ist das künstlerische Lehrangebot - die in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen sind
daran erkennbar, dass in der Lehrveranstaltungsbeschreibung – erreichbar über LV Online (base) – bei der Studienplanzuordnung
"Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aufscheint.Berechtigt zur Teilnahme sind
- AsylwerberInnen mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG
- Geduldete gemäß § 46a FPG
Die genannten Personengruppen werden vom Studienbeitrag befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in zumindest einer Lehrveranstaltung
einen Platz erhalten können, weil sie aufgrund ihrer Vorkenntnisse inhaltlich anschlussfähig sind. (Dazu ist eine Bestätigung
des/der zuständigen Lehrveranstaltungsleiters/-leiterin erforderlich.) Informationen zur Zulassung finden Sie in unserer Checkliste in der Infobox '"MORE" auf der rechten Seite. Unter base Angewandte finden Sie Infos zu Lehrveranstaltungen und Anmeldungsmodalitäten.Für Informationen über Lehrveranstaltungen sowie Abhaltungssprache lesen Sie bitte die jeweilige Lehrveranstaltungsbeschreibung,
und/oder nehmen Sie Kontakt mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn auf..
Informationen Checkliste Formulare MORE an anderen Universitäten Weitere Informationen
- studieren in Österreich mit Fluchthintergrund: www.oead.at/oead4refugees
- AMS „CHECK IN PLUS!“
- VINCE (Validation for Inclusion of New Citizens of Europe)
Wiedereintritt zum Diplom/Bachelor/Masterstudium
Für eine neuerliche Zulassung ist eine Bestätigung des Studienplatzes (vom/von der ProfessorIn des ZKF oder Hauptfachs
unterschriebenes Ansuchen um Studienfortsetzung) und ein ausgefülltes Meldungsblatt innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist
erforderlich.Zu beachten ist außerdem, dass bei Studien mit zentralem künstlerischem Fach ein Wiedereintritt nur möglich ist, wenn innerhalb
des gesamten Studiums nachweislich nicht mehr als drei Semester ohne positive Beurteilung absolviert wurden.
Wiedereintritt zum Doktoratsstudium
Für eine neuerliche Zulassung ist eine Bestätigung des Studienplatzes (vom/von der BetreuerIn unterschriebenes Ansuchen
um Studienfortsetzung) und ein ausgefülltes Meldungsblatt innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist erforderlich.
Zulassung als ERASMUS-Incoming/Internationale Partnerschaft
Ausländische Studierende, welche im Rahmen von ERASMUS bzw. einer internationalen Partnerschaft für ein bis zwei Semester
an der Angewandten studieren wollen, werden auf Antrag innerhalb der Zulassungsfrist als ordentliche Studierende zugelassen.