Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ehestmöglich
eine/n teilbeschäftigte/n
Mitarbeiter/in (18 Wochenstunden, befristet bis 30.06.2020) für die Abteilung Art & Science im Rahmen
eines gemeinsamen Projekts mit European Capital of Culture – Rijeka 2020,
Port of Diversity, mit dem Flagship-Programm
27 Neighbourhoods.
Gesucht wird die/der Projektkoordinator/in und die/der Produktionsassistent/in, welche/r
das Projekt mit Studierenden und Lehrenden von Art & Science sowohl vor Ort in Fužine/Lič/Vrata in Kroatien, als auch
in Wien betreut.
Anstellungserfordernisse:- abgeschlossenes Studium
Anforderungsprofil:- Exzellente Kroatisch- und Englischkenntnisse
-
Kenntnisse der kroatischen Kultur sowie der Kunst- und Forschungslandschaft
- Erfahrung im Kunst- und Forschungskontext
- Erfahrung mit sozial engagierten Projekten
- Kommunikationserfahrung mit Kooperationspartnern
und Förderungsinstitutionen
- Kompetenz zur teamorientierten Zusammenarbeit
- Kommunikationsfähigkeit
und hohe Servicebereitschaft
- Erfahrung in Veranstaltungsorganisation sowie Projektmanagement
-
Organisatorisches Geschick, Belastbarkeit, zeitliche und örtliche Flexibilität,
hohes Engagement,
selbständiges Arbeiten
Aufgabengebiet:- Projektkoordination
-
Produktionsassistenz für Ausstellungen, Filmscreenings und andere Präsentationsformate
- Administrative Betreuung
des Projekts
Generell ist hierzu die Übernahme von Kommunikation, administrativen und organisatorischen Aufgaben,
Projekt- und Aufgabenmanagement erforderlich. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.176,40
brutto und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer
Vorerfahrungen erhöhen.
Qualifizierte Interessent/innen richten bitte ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf
per E-Mail bis
7. November 2019 an Art & Science:
artscience@uni-ak.ac.at Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut
sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von
Reise- und Aufenthaltskosten.