Eine/n halbbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in - Bereich Konservierung und Restaurierung – Fachbereich Textil

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober 2018 eine/n halbbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in (20 Wochenstunden, befristet auf 1 Jahr) für den Bereich Konservierung und Restaurierung – Fachbereich Textil – am Institut für Konservierung und Restaurierung.
 
Anstellungserfordernisse:
- Österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft
- abgeschlossenes einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium
 
Erwünscht sind:
- Erfahrung und Berufspraxis in der Textilrestaurierung
- pädagogische Eignung
- Teamfähigkeit
- gute Englisch- und EDV-Kenntnisse (Fachdokumentationen, Datenbanken, Kartierungsprogramme, etc.)
- interdisziplinäre und internationale Kooperationsbereitschaft
 
Tätigkeitsprofil:
Betreuung der Studierenden in der konservatorisch/restauratorischen Praxis (Zentrales künstlerisches Fach), projektorientiertes Arbeiten, Akquisition von Drittmitteln, Administration und Koordination im Studien- und Institutsbetrieb, Mitwirkung an nationalen und internationalen Restaurier- und Forschungsprojekten
 
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.397,30 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
 
Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise von durchgeführten Restaurierprojekten, praktische und theoretische Schwerpunktsetzungen im Fachbereich) bis 25. Juni 2018 an das Institut für Konservierung und Restaurierung der Universität für angewandte Kunst Wien, Salzgries 14, 1010 Wien, E-Mail: kons-rest@uni-ak.ac.at
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
 
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.