18. Mai 2021
Liebe Universitätsangehörige,
wir
möchten Sie über Neuerungen bei den Zutrittsregelungen informieren, die sich aus der neuen Öffnungsverordnung der Bundesregierung
ergeben:
Ab Mittwoch, 19. Mai 2021, ist der Zutritt zu den Universitätsgebäuden
für getestete, geimpfte und genesene Universitätsangehörige gleichermaßen möglich, womit auch eine Änderung der Nachweis-Kontrollen
verbunden ist (siehe unten). Externe Personen benötigen zusätzlich zu einem der nachstehend genannten Nachweise eine Sonderzutrittsgenehmigung
(Formular siehe hier).
Für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden
ist einer der folgenden Nachweise erforderlich:
Für Getestete:
-
Negative PCR-Testbestätigung z.B. “Alles gurgelt” (72h gültig),
- Negative Antigen-Testbestätigung
z.B. aus der Apotheke, Wiener Teststraßen etc. (48h gültig) oder
- Negative Antigen-Testbestätigung aus
der Angewandte-Teststraße (48h gültig)
Für Genesene:
-
Absonderungsbescheid (6 Monate gültig),
- Ärztliche Bescheinigung über Covid-Erkrankung (6 Monate
gültig) oder
- Nachweis von Antikörpern (3 Monate gültig)
Für Geimpfte
(ab 22 Tage nach Erstimpfung für max. 3 Monate gültig; nach Zweitimpfung 9 Monate gültig):
-
Gelber Impfpass,
- Impf-Nachweis durch Ihren Arzt oder
- Elektronischer Impfpass
unter gesundheit.gv.at (Für den Elektronischen Impfpass wird eine Handy-Signatur oder
Bürgerkarte benötigt.)
Die Kontrolle der Nachweise erfolgt nun:
Am
Hauptstandort OKP und in der VZA7:
- durch Kontrollen an den Haupteingängen
-
durch Stichprobenkontrollen der HealthChecker
Die Kontrollen in den Lehrveranstaltungen, Werkstätten
und Studios entfallen
In den Exposituren:
-
in den Lehrveranstaltungen und Werkstätten durch die jeweiligen Lehrenden
- in den Studios und
Abteilungsräumlichkeiten gemäß der erarbeiteten Konzepte
- sowie durch Stichprobenkontrollen der HealthChecker
Sowohl
die neue Mensa am OKP als auch die Cafeteria in der VZA7 sind nun auch wieder zur Konsumation vor Ort geöffnet. Das Abnehmen
der FFP2-Maske ist nur am Sitzplatz gestattet.
Alle weiteren Regelungen (mit besonderem Hinweis
auf die allgemeine FFP2-Masken-Tragepflicht) bleiben aufrecht und können
hier
eingesehen werden.
Mit besten Grüßen,
Gerald Bast, Bernhard Kernegger,
Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
Rektorat
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