COVID-19: Zutrittsregelungen ab 19. Mai 2021

18. Mai 2021
Liebe Universitätsangehörige,
 
wir möchten Sie über Neuerungen bei den Zutrittsregelungen informieren, die sich aus der neuen Öffnungsverordnung der Bundesregierung ergeben: 

Ab Mittwoch, 19. Mai 2021, ist der Zutritt zu den Universitätsgebäuden für getestete, geimpfte und genesene Universitätsangehörige gleichermaßen möglich, womit auch eine Änderung der Nachweis-Kontrollen verbunden ist (siehe unten). Externe Personen benötigen zusätzlich zu einem der nachstehend genannten Nachweise eine Sonderzutrittsgenehmigung (Formular siehe hier).
 

Für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden ist einer der folgenden Nachweise erforderlich:
 
Für Getestete:
 
  •     Negative PCR-Testbestätigung z.B. “Alles gurgelt” (72h gültig),
  •     Negative Antigen-Testbestätigung z.B. aus der Apotheke, Wiener Teststraßen etc. (48h gültig) oder
  •     Negative Antigen-Testbestätigung aus der Angewandte-Teststraße (48h gültig)
 
Für Genesene:
 
  •     Absonderungsbescheid (6 Monate gültig),
  •     Ärztliche Bescheinigung über Covid-Erkrankung (6 Monate gültig) oder
  •     Nachweis von Antikörpern (3 Monate gültig)
 
Für Geimpfte (ab 22 Tage nach Erstimpfung für max. 3 Monate gültig; nach Zweitimpfung 9 Monate gültig):
 
  •     Gelber Impfpass,
  •     Impf-Nachweis durch Ihren Arzt oder
  •     Elektronischer Impfpass unter gesundheit.gv.at (Für den Elektronischen Impfpass wird eine Handy-Signatur oder Bürgerkarte benötigt.)
 
Die Kontrolle der Nachweise erfolgt nun:
 
Am Hauptstandort OKP und in der VZA7: 
 
  •     durch Kontrollen an den Haupteingängen 
  •     durch Stichprobenkontrollen der HealthChecker
Die Kontrollen in den Lehrveranstaltungen, Werkstätten und Studios entfallen
 
In den Exposituren:
 
  •     in den Lehrveranstaltungen und Werkstätten durch die jeweiligen Lehrenden
  •     in den Studios und Abteilungsräumlichkeiten gemäß der erarbeiteten Konzepte
  •     sowie durch Stichprobenkontrollen der HealthChecker
 
Sowohl die neue Mensa am OKP als auch die Cafeteria in der VZA7 sind nun auch wieder zur Konsumation vor Ort geöffnet. Das Abnehmen der FFP2-Maske ist nur am Sitzplatz gestattet.
 
Alle weiteren Regelungen (mit besonderem Hinweis auf die allgemeine FFP2-Masken-Tragepflicht) bleiben aufrecht und können hier eingesehen werden.
 
 
Mit besten Grüßen,
Gerald Bast, Bernhard Kernegger, Barbara Putz-Plecko, Eva Maria Stadler und Maria Zettler
 
Rektorat
Rektorate