Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen
dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene
erleichtern.
Eine Auseinandersetzung mit den
UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs)
ist erwünscht. In den Bereichen Bildende Kunst und Architektur und Design werden jeweils zwei Stipendien, in den Bereichen
Fotografie und Medienkunst jeweils ein Stipendium ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen,
gewidmet.
Mentoring-Programm für KünstlerinnenIn den Bereichen Bildende Kunst,
Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, ein Mentoring-Programm
für Künstlerinnen angeboten werden (3 Plätze im Bereich Bildende Kunst, 2 Plätze im Bereich Architektur und Design, 3 im Bereich
Fotografie, 2 im Bereich Medienkunst). Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen.
Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.
Antragsberechtigt sind Künstler:innen,
die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),wenn ihr
einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss
haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1986 geboren wurden.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt
sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich
haben (Meldezettel), wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen
einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1986 geboren wurden.
Ausnahmen
müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang
mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung
beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule
immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.
Kunstschaffende, die für das Jahr 2022 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate
oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine
Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Insgesamt 30 Stipendien in folgenden Bereichen:
- Bildende
Kunst (10 Stipendien)
- Architektur und Design (10 Stipendien)
- Fotografie (5 Stipendien)
- Medienkunst
(5 Stipendien)
- Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit 1. Oktober 2022. Dotierung mit je EUR 8.400,00.
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe
für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft,
eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe
vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per
Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einreichfrist:
15. Juli 2022Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail einzureichen. Die
Bewerbung hat zu enthalten:
Bewerbungsunterlagen: Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per
E- Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen: Nachname, Vorname, Startstipendium + Sparte (für
die Sie sich bewerben)
E-Mail-Anhänge: Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge
und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
- Projekt (Arbeitsvorhaben
und Kurzfassung)
- Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
- Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen
Arbeiten)
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache
und per E-Mail an die entsprechende Adresse einzureichen:
Sparte Bildende Kunst:
bildende-bewerbung@bmkoes.gv.atSparte Architektur und Design:
architektur-design-bewerbung@bmkoes.gv.atSparte Fotografie:
fotografie-bewerbung@bmkoes.gv.atSparte
Medienkunst:
medienkunst-bewerbung@bmkoes.gv.atNicht fristgerecht
eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Unterzeichnen
Sie das Förderantragsformular mit Handysignatur/ Bürgerkarte https://www.handy-signatur.at/, wodurch die Richtigkeit der
Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungs- bedingungen erklärt wird.
Vergabe: Die Vergabe
des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle
Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung
des Juryvorschlages erfolgt.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen,
der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.07.2023) einen ausführlichen
Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich
bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und
Sport.
Die Ausschreibung kann auch
hier
eingesehen werden.