Zulassungsprüfung
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Nachweis der Fähigkeit zur visuell-gestaltenden und sprachlichen Analyse sowie Kontextualisierung
künstlerischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge im Rahmen einer kommissionellen Zulassungsprüfung voraus.
Voraussetzungen für die Zulassung
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Bachelorstudium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
das von seiner fachlichen Ausrichtung her eine Verbindung zum Masterstudium erlaubt oder
- ein abgeschlossenes künstlerisches Bachelorstudium bzw. Diplomstudium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung, das bzgl. seiner fachlichen Ausrichtung eine Verbindung zum Masterstudium erlaubt, sofern die Befähigung
zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgewiesen wird;
- die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeRS). Diese Kenntnisse gelten jedenfalls durch den Abschluss einer österreichischen
Höheren Schule (12. oder 13. Schulstufe) als erbracht oder durch einen gleichwertigen Abschluss aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union.
Die kommissionelle Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile. Die positive Beurteilung des ersten Teils sowie die damit
verbundene positive Feststellung, dass das Vorstudium eine fachliche Verbindung zum Masterstudium erlaubt, sind Voraussetzung
für das Antreten zum zweiten Prüfungsteil.
Schriftliche Einreichung
Einzureichen sind ein knappes tabellarisches Curriculum Vitae inklusive der offiziellen Urkunden über das abgeschlossene Vorstudium,
das zum Masterstudium berechtigen soll, bzw. einer Bestätigung, die glaubhaft machen kann, dass das Studium unmittelbar vor
dem Abschluss steht, sowie ausgewählte Arbeitsproben (diese können beispielsweise Seminararbeiten, Studienprojekte, Publikationen,
Ausstellungen, Veranstaltungen oder künstlerische Projekte beinhalten) und eine Skizze (max. 8.000 Zeichen) eines inhaltlich
auf das Studium bezogenen Projektvorschlags oder Forschungsvorhabens, das Eignung und Interessenslagen charakterisiert. (Im
Falle einer Zulassung zum Studium besteht keine Verpflichtung, diese umzusetzen.)
Persönliches Gespräch
Bei positiver Absolvierung des ersten Prüfungsteils erfolgt die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, welches, ausgehend
von den eingereichten Unterlagen, der Überprüfung der Eignung und der ausführlicheren Erörterung der Interessen der Bewerber*innen,
dient.