Die Zulassung zu einem Diplomstudium erfolgt für jene Studienrichtung, für die die Zulassungsprüfung bestanden wurde. Das
Diplomstudium besteht aus dem zentralen künstlerischen Fach und den ergänzenden Lehrveranstaltungen gemäß den jeweiligen Studienplänen.
Das Studium wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.MagisterienDen AbsolventInnen des Diplomstudiums "Industrial Design" wird der akademische Grad "Magistra/Magister des Industrial Design"
(Mag.des.ind.) verliehen.Den AbsolventInnen aller übrigen Diplomstudien wird der akademische Grad "Magistra/Magister artium" (Mag.art.) verliehen.
Die AbsolventInnen der Studienrichtung "Architektur" haben die Möglichkeit, nach Erbringung des im Ziviltechnikergesetz, BGBl.
Nr. 146 vom 18. Juni 1957 i.d.d.g.F., vorgeschriebenen Befähigungsnachweises die Befugnis zur Ausübung des Berufes einer/eines
"Architektin/Architekten" und damit auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "ArchitektIn" zu erwerben.
Die Zulassung zum Bachelorstudium erfolgt für jene Studienrichtung, für die die Zulassungsprüfung bestanden wurde.
Bachelor
Den AbsolventInnen der Bachelorstudien "Sprachkunst" und "TransArts" wird der akademische Grad Bachelor of Arts (BA) verliehen.
Den AbsolventInnen des Bachelorstudiums "Cross-Disciplinary Strategies" wird der akademische Grad Bachelor in Cross-Disciplinary
Strategies (B.CDS) verliehen.
Den AbsolventInnen des Bachelorstudiums "Lehramtsstudium" wird der akademische Grad Bachelor of Arts and Education (BA) verliehen.
Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für jene Studienrichtung, für die die Zulassungsprüfung bestanden wurde. Weiters ist
der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudiums (gemäß jeweiliges Curriculum) notwendig. Das Studium wird
mit einer Masterarbeit abgeschlossen.
Master
Den AbsolventInnen des Masterstudiums "Art and Science, "Social Design" und "TransArts" wird der akademische Grad Master
of Arts (MA) verliehen.
Den AbsolventInnen des Masterstudiums "Architektur" wird der akademische Grad Master of Architecture (MArch) verliehen.
Das Doktoratsstudium erfordert die Abfassung einer Dissertation, die von zwei BegutachterInnen zu beurteilen ist. Das Studium
wird mit einem Rigorosum abgeschlossen.
Doktorate
Den AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der Philosophie wird der akademische Grad "Doktorin/Doktor der Philosophie" verliehen.
Den AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der Naturwissenschaften wird der akademische Grad "Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften"
verliehen.
Den AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der technischen Wissenschaften wird der akademische Grad "Doktorin/Doktor der technischen
Wissenschaften" verliehen.
Den AbsolventInnen des PhD in Art wird der akademische Grad "Doctor of Philosophy (PhD)" verliehen.
Lehrgangsstudien sowie Studien von TeilnehmerInnen an einzelnen wissenschaftlichen (theoretischen) oder künstlerischen/technologischen
Lehrveranstaltungen, die kein zentrales künstlerisches Fach oder künstlerisches Hauptfach darstellen.
Master-Grade/Lehrgangsstudien
Den AbsolventInnen des Lehrganges "Art & Economy wird der akademische Grad "Master of Advanced Studies (MAS) verliehen;
den AbsolventInnen des Lehrganges "ECM - educating/curating/managing wird der akademische Grad "Master of Arts
(MA) verliehen - jeweils mit dem Zusatz des besuchten Lehrganges. Den AbsolventInnen des Lehrganges "Urban Strategies
wird der akademische Grad "Master of Science (MSc) mit dem Zusatz des besuchten Lehrganges verliehen.