Ausschreibung von Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen in ISTANBUL, MOSKAU, NEW YORK, PARIS, PEKING, SHANGHAI, TEL AVIV/Herzliya und TOKIO für bildende Kunst im Jahr 2021

Einreichfrist: 30. November 2019

Zweck/Intention: Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.

Zielgruppe:  Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
    
 Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2021 ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstlern abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers bzw. Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben (zusätzliche Informationen sind auf der Website des Bundeskanzleramts www.kunstkultur.bka.gv.at und unter www.away.co.at verfügbar):

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2019 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk:
„ATELIER BILDENDE KUNST + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:  Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/6 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

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  FORMULAR Auslandsatelier 2021 Bildende Kunst
  FORMULAR AlleinerzieherInnen
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