St. Leopold Friedenspreis des Stiftes Klosterneuburg für humanitäres Engagement in der Kunst
Einreichfrist: 30. September 2019
Jahresthema 2020:
Rette mich Gott, denn das Wasser geht mir bis zur Kehle!
Präambel:
Markgraf Leopold III., der Heilige, übertrug als Stifter dem Stift Klosterneuburg eine Reihe von Aufgaben, darunter religiöse,
soziale und kulturelle.
In Erinnerung an die Friedenspolitik des Markgrafen, dessen Regierungszeit die längste Friedensperiode
der österreichischen Geschichte mit Ausnahme der Zeit ab 1945 darstellt, schuf das Stift auf Initiative des Generalabtes Propst
Bernhard Backovsky einen Preis, der den Namen des Heiligen trägt und in dessen Geist zwei Aufgaben des Stiftes verbindet:
Förderung der Kunst und humanitäres Engagement.
Der Preis:
1) Der St. Leopold Friedenspreis wird für
Werke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Grafik, Fotografie und Bildhauerei verliehen, die zusätzlich zum künstlerischen
Anspruch humanitäres Engagement zeigen und das vorgegebene Thema darstellen.
2) Für jedes Kunstwerk ist eine Nenngebühr
in Höhe von € 30,– zu entrichten. Ohne Entrichtung der Nenngebühr, werden die Werke nicht zu den Jurysitzungen zugelassen.
3) Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler jeder Nationalität, politischer und religiöser Überzeugung und
auch Gruppen von Künstlern.
4) Die Jury des Preises besteht aus dem Propst des Stiftes Klosterneuburg als stimmberechtigten
Vorsitzenden, dem Kustos der stiftlichen Sammlungen, dem/der jeweils letzten Hauptpreisträger/in sowie zumindest vier
vom Stift bestellten Experten/innen aus den Bereichen Kunst, Medien und Sponsoren. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Der Vorsitzende hat das Recht, Werke, die dem Sinn des Preises und dem Weltbild des Stiftes widersprechen, abzulehnen.
5) Der Preis ist mit € 12.000,– dotiert, das Preisgeld stellt gleichzeitig das Ankaufsbudget des ausgezeichneten Kunstwerkes
durch das Stift dar. Zusätzlich erhält der Preisträger eine Statuette.
6) Der Preis kann ungeteilt oder maximal
in drei Teile geteilt vergeben werden: Ein Hauptpreis mit mindestens € 10.000,– und maximal zwei Anerkennungspreise in der
Höhe von jeweils € 1000.– ohne Ankauf.
7) Der Propst des Stiftes kann – muss aber nicht – für den jeweils nächstfolgenden
Preis ein Thema
vorgeben.
8) Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen der Arbeiten in digitaler Fassung über
die Homepage des
Stiftes. Den Link zur Einreichung finden Sie ab 1. Juli 2019 auf der Startseite der Homepage
(www.stift-klosterneuburg.at).
Durch Ausfüllen der Namens- und Kontaktfelder und Upload des/der
Dokumente/s als .jpg bis spätestens 30. September
2019 ist eine Teilnahme möglich. Aus diesen eingereichten Arbeiten werden von der Jury bis Anfang November 2019 maximal 30
Werke ausgewählt, die für preiswürdig erachtet und nominiert werden und die bis 20. Februar 2020 der Jury im Original vorliegen
müssen. Die Jury entscheidet in einer zweiten Sitzung Ende Februar 2020 über den tatsächlichen Preisträger und eine eventuelle
Vergabe von Anerkennungspreisen.
9) Der Preis wird Ende März 2020 in einem feierlichen Festakt verliehen. Diese
Veranstaltung ist gleichzeitig die Eröffnung der Ausstellung der ausgewählten Arbeiten, die bis Ende des Jahres 2020 im Stift
Klosterneuburg öffentlich gezeigt werden.
10) Die Ausschreibung des Preises erfolgt über die Homepage des Stiftes,
Medien, an Akademien, Fachhochschulen, Fachschulen, Künstlervereinigungen, an das Bundesministerium für Unterricht und Kunst,
sowie über in- und ausländische Kulturinstitute.
11) Alle Teilnehmer erklären sich durch Einreichung ihrer Arbeiten
mit den Konditionen einverstanden, insbesondere mit dem eventuellen Ankauf ihrer Arbeit durch das Preisgeld des Hauptpreises
und der Nutzung der Bildrechte durch das Stift Klosterneuburg unter Nennung des Künstlers und seiner Auszeichnung. Ebenso
stimmen die Teilnehmer der Endrunde einer Veröffentlichung ihrer Namen und Kontaktdaten zu.
12) Der einreichende
Künstler erklärt durch die Einreichung, dass keine Rechte Dritter, insbesondere weder in Urheberrechtsfragen noch durch das
Recht auf das eigene Bild verletzt werden.
13) Der Transport der Kunstwerke in das Stift bis zur Übergabe an das
Stift und die Rückführung der
Kunstwerke ab Übergabe oder Übergabe zum Transport durch das Stift erfolgt auf Kosten und
Gefahr
des Künstlers. Jegliche Ansprüche in diesem Zusammenhang gegen das Stift oder Erfüllungs- und
Besorgungsgehilfen
des Stiftes sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung des Stiftes oder des Transporteurs außer bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit
des Stiftes bzw. des Transporteurs in diesem Zusammenhang ist diesfalls ausgeschlossen.
14) Die Künstler, deren
Werke in die Endauswahl gewählt wurden, die aber nicht mit dem Hauptpreis ausgezeichnet werden, haben dafür zu sorgen, dass
ihre Werke bis Ende Dezember 2020 im Stift abgeholt werden.
Hinsichtlich der Abholung findet eine nähere Vereinbarung
mit dem Eventmanagement, Kerstin
Klein, MSc., +43/2243/411-262, statt. Das Stift ist berechtigt, die Werke, die nicht
bis Ende Dezember 2020 vom jeweiligen Künstler abgeholt wurden oder für die der betreffende Künstler nicht die Abholung organisiert
hat, nach Wahl des Stiftes entweder auf dem günstigsten Weg an den Künstler zurückzustellen (z.B. per Post, per Spedition
oder Lastkraftwägen, jedenfalls nicht als Kunsttransport und ohne besondere konservatorische Vorkehrungen) oder zu versteigern
oder versteigern zu lassen und den Erlös diesfalls sozialen Zwecken zuzuführen. Allfällige Abweichungen von diesen Regelungen
(also z.B. die Vereinbarung, dass das Kunstwerk länger für den Künstler im Stift aufbewahrt wird) bedürfen der Schriftform
in einheitlicher Ausfertigung; diesfalls ist jegliche Haftung des Stiftes für das Kunstwerk für die Zeit ab 31. Dezember 2020
ausgeschlossen (ausgenommen bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Stiftes).
15)
Für den Preis 2020 wurde von Generalabt Propst Bernhard Backovsky das Thema „Rette mich Gott, denn das Wasser geht mir bis
zur Kehle! Ich bin versunken im Schlamm des Abgrunds und habe keinen Halt mehr (Psalm 69,2)“.gewählt.
16)
Die Kunstwerke sind ab ihrem Eintreffen im Stift bis zur Abholung, frühestens jedoch ab 01.11.2019 und längstens bis 31.12.2020,
versichert, und zwar mit einem Versicherungswert von maximal € 12.000,– pro Kunstwerk. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Künstlers bei Beschädigung oder Abhandenkommen sind jedenfalls ausgeschlossen, die Ansprüche sind mit der jeweiligen Versicherungsleistung
begrenzt.
17) Durch die Einreichung eines Kunstwerkes bietet der Künstler dem Stift den Erwerb dieses Kunstwerkes
durch Verleihung des Hauptpreises, also € 10.000,– oder € 12.000,– (nach Wahl des Stiftes) an.
Durch Verleihung des Hauptpreises
(im Betrag von € 10.000,– oder im Betrag von € 12.000,–) kommt
ein Kaufvertrag über das eingereichte Kunstwerk (wenn
dieses aus mehreren Teilen besteht, über alle Teile) zwischen dem Künstler und dem Stift zustande.
18) Alle Künstler,
die ein Kunstwerk elektronisch einreichen und insbesondere die Künstler, die das Kunstwerk über Aufforderung durch das Stift
im Stift abgeben, stimmen der Nennung ihres Namens und ihrer persönlichen Daten sowie der Veröffentlichung von Abbildungen
des Kunstwerkes in jeglicher Form, insbesondere auch im Internet, in Büchern, auf Plakaten, in Broschüren und dergleichen
ausdrücklich zu und übertragen dem Stift die hierfür erforderliche Werknutzungsbewilligung insbesondere auch an eingereichten
Fotos und erklären, hierzu berechtigt zu sein. Sie stimmen auch der Veröffentlichung von Fotos, die den jeweiligen Künstler
darstellen, zu.
Für eine Teilnahme beachten Sie bitte:
• Um berücksichtigt zu werden, müssen die eingereichten
Werke dem Thema entsprechen.
• Damit die Einreichungen zugelassen werden, ist eine Nenngebühr in Höhe von € 30,– zu entrichten.
• Andere Techniken, als die oben angegebenen, werden nicht berücksichtigt (wie z. B. Performance oder Video und Werke, die
elektrische Installationen benötigen).
• Für die erste Jurysitzung wird vom Vorbereitungsteam eine Powerpoint-Präsentation
erstellt.
• Die auf digitalem Weg eingereichten Werke müssen mit folgenden Angaben versehen sein: Name plus Kurzbiographie,
Anschrift (Postanschrift, Internet-Adresse und Tel.Nr.), Titel des Werks, Format, Material, Technik, Entstehungsjahr, Wert.
Bei der Wahl eines Künstlernamens muss trotzdem die Erreichbarkeit gegeben sein.
• Im Falle einer Nominierung werden
Sie von Vertretern des Stiftes Klosterneuburg verständigt und Ihnen wird der Zeitraum für die Anlieferung Ihres Kunstwerkes
bekanntgegeben. Sie können dann auch Ihre Wünsche betreffend der Anzahl der von Ihnen benötigten Einladungen für die Vernissage
und die Preisverleihung bekannt geben.
• Der oder die Preisträger/in/innen werden erst bei der Preisverleihung bekannt
gegeben.
• Gedacht ist an eine Einreichung von einem Kunstwerk pro Künstler, doch kann es sich dabei natürlich um ein
mehrteiliges Werk und bei Fotos um eine Serie handeln. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass der Jury aus Serien nur
einzelne Fotos zur Entscheidung vorgelegt werden können. Ebenso können – im Falle einer Nominierung – u. U. aus Platzmangel
nicht alle Werke einer Serie ausgestellt werden. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich beim Vorbereitungsteam.
• Die Werke, die eingereicht werden, dürfen im Original ein Format 3 x 2 x 0,5 m und eine Masse von
100 kg nicht überschreiten.
Sie müssen aus Materialien hergestellt sein, die weder gesundheitsgefährdend noch feuergefährlich sind, die bei normalen Klimabedingungen
beständig sind und keiner besonderen konservatorischen Behandlung bedürfen. Die Werke müssen so stabil sein, dass sie ohne
besondere Vorkehrungen transportiert und gelagert werden können, sie dürfen auch nicht lichtempfindlich sein.
• In der
ersten Jurysitzung entscheidet die Jury auf Grund einer Powerpoint-Präsentation, es reichen daher Bilder in relativ geringer
Auflösung.
• Nach der ersten Sitzung erhalten die Autoren nominierter Werke die entsprechende Mitteilung. Im Anschluss
erfolgt die Anlieferung der Werke im Original.
• Die nominierten Werke werden vom Vorbereitungsteam nach Maßgabe der
räumlichen und technischen Möglichkeiten bestmöglich und unparteiisch in historischen, unter Denkmalschutz stehenden Räumen
präsentiert. Auf Sonderwünsche der Künstler betreffend Beleuchtung etc. kann nur sehr eingeschränkt eingegangen werden.
Kontaktpersonen:
• Kerstin Klein, Msc. | Eventmanagement | c/o Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg, Tel.:
+43/2243/411-262
• Alexandra Fremuth | Direktion | c/o Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg, Tel.: +43/2243/411-283
• MMag. Wolfgang Christian
Huber | Kustos der stiftlichen Kunstsammlungen
c/o Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg, Tel.: +43/2243/411-154